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Wort gehalten
Spahn legt Gesetz für Verbot von Homo- und Trans-"Heilung" vor
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministers sieht hohe Geld- oder Haftstrafen bis zu einem Jahr bei Verstößen vor. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund", erklärte der CDU-Politiker.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte versprochen, bis Ende des Jahres ein Gesetz gegen so genannte Konversionstherapien auf den Weg zu bringen (Bild: BMG)
- 4. November 2019, 04:02h 3 Min.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für ein gesetzliches Verbot von Behandlungen gegen Homo- und Transsexualität konkretisiert. Diese so genannten Konversionstherapien sollen bei unter 18-Jährigen generell untersagt werden, zitierten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben) aus einem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums. Bei einwilligungsfähigen Volljährigen wären diese Behandlungen jedoch grundsätzlich mit bestimmten Einschränkungen zulässig, heißt es weiter in dem Bericht.
Die Zulässigkeit gelte allerdings nicht, wenn Menschen, die bei ihrer Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem "Willensmangel" unterlägen – bedingt etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Verstöße gegen das neue Gesetz sollten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden.
Spahn folgte damit der Empfehlung aus dem im September von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld veröffentlichten Bericht einer Expertenkommission (queer.de berichtete). Die SPD hatte Anfang August in einem eigenen Gesetzentwurf noch fünf Jahre Haft für diejenigen gefordert, die Minderjährigen eine "Konversionstherapie" anbieten (queer.de berichtete). Laut RND sei Spahns Gesetzentwurf zwischen den Ministerien abgestimmt.
Spahn: "Es ist okay, so wie du bist"
Minister Spahn sagte dem RND, so genannte Konversionstherapien sollten soweit wie möglich verboten werden. "Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid", sagte er. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund." Homosexualität sei keine Krankheit – "und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an allen, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist okay, so wie du bist."
Spahn plant demnach, auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen zu verbieten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollen die Regelungen des Gesetzes auch für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche zur Anwendung kommen: "Das Verbot gilt immer dann, wenn der Gesprächspartner unzulässig Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen", zitiert das RND das Ministerium.
Therapien für Exhibitionisten und Pädophile ausgenommen
Laut Gesetzentwurf können sogenannte Konversionstherapien unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach gegenwärtiger Rechtslage strafbar sein – etwa als Körperverletzung. Der Schutz durch diese Vorschriften sei jedoch unzureichend.
Von den Verbotsregelungen des Gesetzes seien Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie ausgenommen, heißt es in dem Bericht – im Vorfeld hatten einige Medien entsprechende Bedenken zu Formulierungen geäußert. Auch gilt das Verbot nicht direkt für Behandlungen bei sogenannten Störungen der Geschlechtsidentität. Dabei gehe es um Fälle, bei denen sich jemand nicht mit seinem ursprünglich zugewiesenen Geschlecht identifizieren kann und daher eine Geschlechtsanpassung anstrebt.
Der Bundesgesundheitsminister hatte das Thema "Verbot von Konversionstherapien" erstmals im Frühjahr auf die Tagesordnung gebracht, nachdem seine Partei jahrelang eine derartige Regulierung abgelehnt hatte. Im April berief er die Fachkommission bei der Hirschfeld-Stiftung ein, die er einen Monat später persönlich eröffnete (queer.de berichtete). Im Juni versprach Spahn, bis Ende des Jahres ein konkretes Gesetz auf den Weg zu bringen (queer.de berichtete).
Deutschland folgt Malta und Österreich
Ärzte- und Psychologenverbände warnen schon seit Jahren davor, dass Menschen durch "Konversionstherapien" in die Depression oder gar den Suizid getrieben werden. Der Weltärztebund erklärte deshalb 2013, dass "Homo-Heilung" die Menschenrechte verletze und nicht zu rechtfertigen sei (queer.de berichtete). Gegner des Verbotes finden sich vor allem unter evangelikalen Christen. So bekräftigte die Evangelische Allianz, dass ein Verbot von "Konversionstherapien" grundlegende Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einschränke (queer.de berichtete). Der Bibelbund warnte sogar, dass ein Verbot "einen jahrhundertealten sexualethischen Konsens aller christlichen Kirchen" kriminalisiere (queer.de berichtete).
Innerhalb der Europäischen Union hat bislang nur Malta die "Heilung" von Homo- oder Transsexuellen verboten (queer.de berichtete). Das österreichische Parlament stimmte Anfang Juli für ein künftiges Verbot von "Konversionstherapien", das allerdings nur Kinder und Jugendliche schützen soll (queer.de berichtete). (cw/AFP/dpa)














