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Debatte

Spahn-Vorstoß zu "Konversions­therapien": Demokratische Opposition fordert mehr

Die Initiative von Minister Spahn wird von FDP, Linken und Grünen positiv aufgenommen. Die Fraktionen haben aber Verbesserungsvorschläge.


Die LGBTI-Sprecher und -Sprecherinnen der demokratischen Oppositionsfraktionen: Jens Brandenburg (FDP), Doris Achelwilm (Linke), Ulle Schauws (Grüne) (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

Zu Update springen: Referentenentwurf veröffentlicht (15.50 Uhr)

Die demokratischen Oppositionsparteien haben am Montag die Initiative zum Verbot von "Homo-Heilung" durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begrüßt, aber Verbesserungswünsche geäußert. Die FDP und die Grünen forderten etwa ein schnelleres Verfahren, um das Gesetz bis Ende des Jahres umzusetzen.

Am frühen Montagmorgen hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, dass ein Gesetzentwurf für ein schon länger angekündigtes gesetzliches Verbot von "Behandlungen" gegen Homo- und Transsexualität vorliege (queer.de berichtete). Der Entwurf sieht hohe Geld- oder Haftstrafen bis zu einem Jahr bei Verstößen vor. Allerdings wurden auch mehrere Schlupflöcher für "Homo-Heiler" bekannt, etwa in der Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen.

Laut der Nachrichtenagentur AFP bestätigte ein Sprecher Spahns am Montagvormittag, dass der Gesetzentwurf nach Willen des Ministers bis Ende des Jahres im Kabinett beraten werden solle. Der Referentenentwurf sei bereits für das Anhörungsverfahren mit Ländern und Verbänden weitergeleitet worden.

/ bundesrat | Der Bundesrat wies auf Twitter darauf hin, dass die Länderkammer bereits im Mai ein Verbot von Homo-"Heilung" gefordert hatte (queer.de berichtete)
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Brandenburg: "Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen"

Dieser Prozess geht der FDP zu langsam: "Nach einer Ankündigung für vergangenen Sommer vertröstete Jens Spahn die Öffentlichkeit auf das Jahresende", kritisierte Jens Brandenburg, der Sprecher für LSBTI in der liberalen Bundestagsfraktion. "Der versprochene Zeitplan lässt sich jetzt schon nicht mehr halten. Jens Spahn muss den Referentenentwurf jetzt endlich vorlegen und die parlamentarischen Beratungen schnellstmöglich anstoßen." Die "menschenverachtenden Konversionstherapien" müssten noch Anfang 2020 verboten werden. "Konversionsverfahren sind ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen", so Brandenburg.

"Es ist gut, dass nun ein konkreter Gesetzentwurf zur Diskussion im Parlament vorgelegt wird", befand auch Doris Achelwilm, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Sie forderte allerdings zusätzlich Nachbesserungen, etwa bei 16- bis 18-Jährigen und Erwachsenen, bei denen das Verbot nur bedingt greift. Außerdem forderte sie Sanktionsmöglichkeiten für "Heiler"-Vereine und ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen bei Intersexuellen. Im vergangenen Monat hatte bereits die FDP Verzögerungen bei Reformen im Intersexuellenrecht scharf kritisiert (queer.de berichtete).

Schauws: Verbot ist Konsens unter Demokraten

Die Grünen zeigten sich erfreut, "dass die Schädlichkeit solcher Pseudotherapien und die Notwendigkeit, gegen sie vorzugehen, unter allen demokratischen Parteien nun Konsens ist", wie Ulle Schauws, die grüne Sprecherin für Queerpolitik, erklärte. Sie verwies darauf, dass ihre Fraktion bereits Anfang 2013 eine derartige Initiative gestartet habe (queer.de berichtete). Diese wurde von der damaligen schwarz-gelben Regierungskoalition aber kategorisch abgelehnt (queer.de berichtete). Die FDP erklärte damals etwa, dass ein Verbot möglicherweise gegen die Religionsfreiheit verstoßen könne.

Schauws mahnte auch, dass es "weiterer Maßnahmen" bedürfe, um "dieser Scharlatanerie" ein Ende zu setzen. "Zu den Maßnahmen gehören u.a. Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und von Geschlechtsmerkmalen vergrößern und über die Gefährlichkeit von Behandlungen aufklären", so die Grünenpolitikerin. (dk)

/ ulle_schauws
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 Update  15.50 Uhr: Referentenentwurf veröffentlicht

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Website den Referentenentwurf öffentlich gemacht. Das Papier trägt den Namen: "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität".

/ BMG_Bund
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Wöchentliche Umfrage

» Welche Schulnote würdest du Jens Spahn für seine Arbeit als Bundesgesundheitsminister geben?
    Ergebnis der Umfrage vom 04.11.2019 bis 11.11.2019
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#1 SurvivorAnonym
  • 04.11.2019, 16:00h
  • Kann nicht verstehen, warum da nun immer noch Schlupflöcher und etwa Behandlungswege für einwilligungsfähige Erwachsene zugelassen werden. Verdammt nochmal, es gibt nichts zu "heilen", also ist auch eine Einwilligung dazu, sich von etwas "heilen" zu lassen, das keine Krankheit ist, ehestens eine Aufforderung zur Selbstschädigung! Es ist richtig, dass das unterbunden werden muss, daher Nachbesserung, so lange das möglich ist, und nicht erst wieder hinterher bitte!

    Keine Zugeständnisse an besorgte Religioten. Die sich von ihrem Wahn schließlich auch nicht heilen lassen wollen!
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#2 Taemin
  • 04.11.2019, 18:18h
  • Der Entwurf fände meine Zustimmung nach Streichung von §§ 2 II, 3 I 2, 5 II. Das sind die Ausnahmebestimmungen. Schon aus der eigenen Begründung zu diesen Ausnahmen geht hervor, dass der Verfasser sie für falsch hält. Sonst hätte er seinen Begründungstext nicht so formuliert, dass er deutliche Fingerzeige gibt, wie das Vorliegen der Ausnahmen verneint werden kann. Bei Anwendung des Gesetzes befürchte ich aber im Gegenteil, dass von den Ausnahmen weitherziger Gebrauch gemacht wird. Wenn das Ministerium jetzt unter Bezugnahme auf diesen Entwurf von einem Verbot spricht, dann hat es entweder seinen eigenen Text nicht gelesen oder es will uns für dumm verkaufen. Positiv ist immerhin, dass neben der sexuellen Orientierung auch die Geschlechtsidentität Schutzgegenstand ist.
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#3 vonReligiongeheiltAnonym
  • 05.11.2019, 04:59h
  • >>>Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren gilt das Verbot nicht, wenn der Behandler nachweist und zu diesem Nachweis wäre er verpflichtet -, dass die behandelte Person über die notwendige Einsichtsfähigkeit in Bedeutung und Tragweite (Risiken) der Behandlung verfügt.<<<

    Dann schreiben die das so hin und können weitermachen, ja toll. Wenn Judendliche als Kinder schon religiös indoktriniert und entsprechend eingeschüchtert wurden, sagen die natürlich nicht ausdrücklich nein, auch wenn es dann zu inneren Konflikten führt, weil sie den Empfehlungen aufgrund ihrer Natur nicht Folge leisten können, und Krach mit der "Gemeinde" folgt.
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