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Bundestagsdebatte

Union signalisiert Entgegenkommen bei Artikel 3

Die Chancen auf den Schutz von sexuellen Minderheiten in der deutschen Verfassung sind gestiegen: Alle demokratischen Parteien können sich offenbar eine Zustimmung vorstellen.


Die Abgeordneten im Bundestag debattierten nach der Geisterstunde noch über den Artikel 3 (Bild: Parlamentsfernsehen)

Am frühen Freitagmorgen debattierte der Bundestag erneut eine halbe Stunde darüber, ob Homo- und Bisexuelle auch im Grundgesetz ausdrücklich vor Diskriminierung geschützt werden. FDP, Linke und Grüne hatten einen entsprechenden Antrag gestellt (PDF). Konkret wollen sie erreichen, dass das Merkmal "sexuelle Identität" in den Antidiskriminierungsartikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wird. Laut dem Antrag werden Transpersonen bereits jetzt mit dem Merkmal "Geschlecht" im Grundgesetz geschützt.

Die Debatte wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach geführt – erstmals signalisierte die Unionsfraktion aber, dass sie es nicht mehr grundsätzlich ablehne, Artikel 3 zu ändern. Damit hat der Vorschlag nun reale Chancen, tatsächlich die Zweidrittelmehrheit in beiden deutschen Parlamentskammern zu erreichen. Einzig die AfD hielt an ihrer Ablehnung fest. Ein Sprecher der Partei argumentierte allen ernstes, dass sich die meisten Homosexuellen wünschten, in der Gesellschaft unsichtbar zu sein.

Erste Rednerin der Debatte, die kurz nach ein Uhr morgens begann, war die Grünenpolitikerin Ulle Schauws. "Auch 70 Jahre nach Entstehung unserer Verfassung wird eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern im Grundgesetz nicht erwähnt", so die 53-Jährige. Diese Nichterwähnung schreibe "Rechtsungleichheit fort", beklagte die Fraktionssprecherin für Queerpolitik – und forderte, dass die "letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe" endlich auch im Grundgesetz genannt werden müsse.


(Bild: Parlamentsfernsehen)

Gerade jetzt sei die Verfassungsänderung notwendig: "In Zeiten, in denen Rechtsextreme im Bundestag beantragen, die Ehe für alle wieder abzuschaffen, in denen eine Parteivorsitzende Kramp-Karrenbauer auf Kosten von gesellschaftlichen Minderheiten Witze reißt oder eine Bildungsministerin Karliczek mit Vourteilen gegen LSBTI irrlichtert, braucht es unmissverständlich den Schutz auch von Schwulen, Lesben und Bi im Grundgesetz", so Schauws. "Es darf nie wieder geschehen, dass eine politische Stimmungslage zur Gefahr für die Freiheit und Würde einzelner werden kann."

Ullrich: Debatte "offen, ehrlich und konstruktiv führen"

Als nächster Redner bekräftigte der CSU-Politiker Volker Ullrich, dass sich in den 70 Jahren Bundesrepublik die Weltanschauungen geändert hätten – "und auch zurecht". Der 44-Jährige stellte erstmals die Zustimmung der Unionsfraktion zu dem Vorhaben in Aussicht: "Ich meine, wir sollten diese Debatte offen, ehrlich und auch konstruktiv führen."


(Bild: Parlamentsfernsehen)

Für den Augsburger Christsozialen bedeutet das eine riesige Änderung der Rhetorik: Noch 2015 rechtfertigte er in einer Bundestagsrede die Diskriminierung Homosexueller mit "biologischer Realität" (queer.de berichtete). 2017 stimmte er gegen die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht.

In seiner Rede sprach er über Detailfragen – etwa, ob es besser sei, den Begriff "sexuelle Identität" zu nutzen oder doch eher "sexuelle Ausrichtung". Diese Bezeichnung wird in der EU-Grundrechtecharta verwendet. "Ich glaube, dass wir durch dieses Merkmal auf alle Fälle Menschen noch stärker auch durch eine grundgesetzliche Verankerung vor Diskriminierungserfahrungen schützen können, und dass auf der anderen Seite auch wichtige gesetzgeberische Entscheidungen eine verfassungsrechtliche Fundierung bekommen", so Ullrich weiter. Mit einer entsprechenden Passage hätten möglicherweise weniger Unionsabgeordnete verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ehe für alle gehabt.

Unabhängig von der Frage der Grundgesetzänderung müsse der Bundestag "die klare Botschaft" aussenden, "dass wir in unserem Land keine Diskriminierungen dulden, weil ein Mensch so oder so liebt." Mit Blick nach Rechsaußen fuhr er fort: "Wir stellen uns auch gegen all diejenigen, die das Rad zurückdrehen wollen." Er sagte gleichzeitig, dass die vor gut zwei Jahren beschlossene Ehe-Öffnung "entschieden" sei und es kein Zurück gebe.

Jacobi: Homosexuelle wollen gar nicht "gesellschaftlich sichtbar" sein

Ganz anders sieht das freilich Fabian Jacobi von der immer mehr nach rechts abdriftenden AfD. Der Kölner Politiker erklärte, er halte eine Grundgesetzänderung für nicht notwendig – und deutete sogar an, dass Homosexuelle gar nicht wünschten, in der Öffentlichkeit akzeptiert zu werden.


(Bild: Parlamentsfernsehen)

Die Gleichbehandlung der bis 1994 nach Paragraf 175 verfolgten Homosexuellen ist für ihn etwas, das einfach nur lästig ist: "Nun entspricht es der Lebenserfahrung, dass es eine kleine Minderheit von Menschen gibt, die sich durch eine gewissen übersteigerte Fixierung auf Sexualität – ihre eigene und die anderer Menschen – auszeichnen und dem Rest der Menschheit damit nachhaltig auf die Nerven gehen." Die große Mehrheit der Homosexuellen, wolle aber in der "privaten Sphäre" bleiben und habe nicht Absicht, Zugang zur "öffentlichen Sphäre" zu erhalten. "Die Unterstellung des Gesetzentwurfs, dass homosexuelle Menschen sich angeblich besonders wünschten, in ihrer Sexualität gesellschaftlich sichtbar gemacht zu werden, dürfte in den allermeisten Fällen ein Anmaßung und eine Übergriffigkeit sein", behauptete Jacobi, freilich ohne Belege für diese Annahme zu nennen.

In gewohnter AfD-Manier behauptete er, dass Homosexuelle "nicht vom deutschen Staat" bedroht werden, sondern von "ganz anderen Akteuren". Dabei sprach er von "religiösen Wahnlehren".

Für den SPD-Politiker Karl-Heinz Brunner war Jacobis Rede ein weiterer Beweis, wie wichtig eine Debatte sei. Zwar sei viel erreicht worden – etwa die Abschaffung des Paragrafen 175 im Jahr 1994, die Einführung von Lebenspartnerschaften 2001 und die Öffnung der Ehe 2017 – allerdings müssten mit Blick nach Rechtsaußen "diese gewonnenen Rechte über den Tag hinaus" verankert werden. Dies sei nun nach "intensiven Gesprächen" mit der Unionsfraktion "erreichbar".


(Bild: Parlamentsfernsehen)

Der FDP-Politiker Jens Brandenburg ging auf eine Äußerung des Unions-Fraktionsvizevorsitzenden Thorsten Frei vom Mai ein, der den Schutz von Schwulen und Lesben in der Verfassung mit den Worten abgelehnt hatte: "Das Grundgesetz darf nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet werden, für die es gar keine Notwendigkeiten gibt." Brandenburg stellte dem entgegen, dass es kaum ins Gewicht falle, ob das Grundgesetz 23.794 Wörter oder – nach einer erfolgreichen Änderung – 23.796 Wörter habe. Wenn Frei aber inhaltliche Probleme mit Diskriminierungsschutz habe, solle er das "offen sagen", forderte Brandenburg.


(Bild: Parlamentsfernsehen)

Auch der Liberale warnte davor, dass die "politische Radikalisierung" in Deutschland zeige, "wie zerbrechlich sicher geglaubte Minderheitenrechte eigentlich sind". "Gesellschaftlicher Wandel ist keine Einbahnstraße", so Brandenburg.

Brandenburg: Die FDP hat ihre Meinung geändert, das kann die Union auch

In Richtung Union verwies er auf den Meinungswandel innerhalb seiner eigenen Partei. "Sie wissen ja, dass auch die FDP-Fraktion früher in dieser Frage eine andere Position vertreten hatte." Tatsächlich hatten die Liberalen eine Grundgesetzängerung noch bis 2017 abgelehnt (queer.de berichtete). "Tun Sie es meiner Fraktion gleich und lassen Sie sich ohne Scheuklappen von einer besseren Argumentation überzeugen", forderte der 33-jährige Parlamentarier aus Baden-Württemberg. Das Grundgesetz müsse gerade jetzt für "stürmischere Zeiten" gewappnet werden.


(Bild: Parlamentsfernsehen)

Als letzte Rednerin trat die Linkspolitikerin Doris Achelwilm ans Pult. Sie bekräftigte noch einmal, wie "brüchig" die Fortschritte seien, gerade mit Blick auf die AfD-Forderung nach einer Wiedereinführung des Ehe-Verbots für Schwule und Lesben. "Zwar ohne Erfolgsaussichten, aber die Absicht von Rechts, den mühsamen erreichten Fortschritt wieder umzukehren, ist unverkennbar da", warnte Achelwilm.

Anschließend wurde der Entwurf an die Ausschüsse verwiesen.

#1 FredericAnonym
  • 08.11.2019, 12:00h
  • Super gute Nachrichten, auch für ein Rollback.
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#2 Taemin
  • 08.11.2019, 12:13h
  • Es mag sich letztlich als positiv erweisen, dass die AfD im Bundestag sitzt. Viele Mitglieder der Unionsfraktion scheuen sich wohl, mit der AfD zusammen abzustimmen, erst recht in Dingen, die mit Vernunftargumenten gar nicht abzulehnen sind und die bei Zustimmung kein Geld kosten, wohl aber bei Ablehnung -erst recht zusammen mit den Rechtsradikalen- Ansehen. So ist ja auch erstaunlich, wie viele Betonköpfe, die 2017 die Eheöffnung abgelehnt haben, sie jetzt mit warmen Worten verteidigen.

    Die richtige Formulierung ist m.M.n. "sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität". Nur sie bezieht unmissverständlich und uninterpretierbar Schwule und Lesben einerseits, Trans- und Intermenschen anderseits ein. Sexuelle Ausrichtung meint dagegen nur Schwule und Lesben. Zwar scheint ein sprachlicher Gleichklang mit EU-Vorschriften sinnvoll. Dort aber, wo dadurch sprachlich nicht erreicht wird, was inhaltlich geregelt werden soll, muss man auf nationaler Ebene eine zwar abweichende, dafür aber auch umfassende Begrifflichkeit wählen.

    Übrigens teile ich die Auffassung der AfD, dass eine kleine Minderheit im Lande von der Sexualität anderer Leute besessen ist und dem ganzen Volke ihre eigene Ansicht hierzu aufzwingen will. Die Angehörigen dieser Minderheit nehmen Verkündigungsämter von Religionen wahr, insbesondere katholische, evangelikale und islamische, und stellen in der Tat eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung dar, denn sie haben nach wie vor viele Anhänger, die ihnen nachlaufen (man denke nur an die Buchstaben AKK). Desto verwunderlicher ist, dass die AfD, obwohl sie das Problem klar erkannt und benannt hat, nichts dagegen tun will (das sage ich mit ganz leichter Ironie...).
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#3 Fascho-WatchAnonym

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