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Verbot von "Homo-Heilung"

Schwule Juristen halten Spahn-Entwurf für schlechter als Status quo

Der augenblicklich vorliegende Gesetzentwurf zur "Homo-Heilung" verschlechtere die Situation für Schwule und Lesben, warnen schwule Juristen.


Laut dem BASJ gibt es noch einige Stellen des Spahn-Gesetzentwurfs, die dringend geändert werden müssen

  • 13. November 2019, 12:19h 21 2 Min.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) hat in einer am Dienstag an das Bundesgesundheitsministerium versandten Stellungnahme zum geplanten Verbot von "Homo-Heilungen" zwar generell Zustimmung zur Intention des Gesetzes geäußert, hält aber mehrere Einzelformulierungen für "unklar", "gefährlich" und sogar "völlig inakzeptabel". Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte seinen "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität" (Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz – SOGISchutzG) Anfang des Monats vorgestellt (PDF).

In der vierseitigen Stellungnahme, die queer.de vorliegt, wird zwar begrüßt, dass erstmals eine Strafe für "Homo-Heiler" im deutschen Gesetz verankert werden soll. Mehrere Details seien aber nicht zielführend. Als "völlig inakzeptabel" bezeichnete der Verband die Ausnahmeregelung bei 16- bis 18-Jährigen. Im Gesetzentwurf heißt es, dass entsprechende Behandlungen durchgeführt werden dürften, wenn die minderjährige Person über eine "erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügt".

BASJ: 16- bis 18-Jährige sind "schutzlos"

Die Juristen sehen die augenblickliche Formulierung daher als "schlechter als einen Verzicht auf jegliche gesetzliche Regelung" an. Denn gerade eine "besonders schutzbedürftige Altersgruppe" werde hierdurch "schutzlos gestellt". "Verfahren, in denen darüber gestritten wird, ob die Geschädigten über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung verfügten, sind für die Geschädigten entwürdigend", heißt es.

Auch die fast vollständige Beschränkung des Verbots auf unter 18-Jährige sei "unangemessen", da auch Volljährige geschützt werden müssten. "Diese befinden sich in einer vergleichbaren Lage wie Minderjährige, nämlich in Abhängigkeit von den vorgeblichen Heilern", heißt es. "Auch die Einwilligung Erwachsener erfolgt angesichts des Missbrauchs eines Vertrauensverhältnisses nicht freiwillig." Sollte ein Schutz für alle nicht möglich sein, appellieren die Juristen, zumindest eine Schutzaltersgrenze von 26 Jahren einzuführen. "Jedenfalls bei der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben."

Auch die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne haben bereits erklärt, dass sie noch erheblichen Verbesserungsbedarf sehen (queer.de berichtete). Der Gesetzentwurf durchläuft nun ein Anhörungsverfahren und soll Anfang nächsten Jahres beschlossen werden. (dk)

-w-

#1 FinnAnonym
  • 13.11.2019, 14:05h
  • Der Kritik kann ich mich nur in vollem Umfang anschließen:

    der Gesetzentwurf wirkt, als hätten Homoheiler ihn diktiert.

    1. Gerade die Ausnahmen bei 16- bis 18-Jährigen sind ein Unding, weil das das Alter ist, wo viele sich ihrer Homosexualität bewusst werden bzw. sich outen.

    2. Diese Gehirnwäsche muss für ALLE Altersgruppen verboten werden. Denn es ist für ALLE Altersgruppen nicht nur unsinnig, sondern auch die Gefährlichkeit für Leib und Leben ist für ALLE Altersgruppen wissenschaftlich belegt.
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#2 GernGezeichnetAnonym
  • 13.11.2019, 15:01h
  • Ich kann gar nicht sagen, wie gern ich das unterzeichnet hätte. Ich bin zwar kein Jurist, sehe aber dieselben Probleme, wie sie hier beschrieben wurden. Es wird nämlich durch Hintertürchen und die Altersbegrenzung zu Schützender definiert, mehr quacksalberische "Homoheilung" zu gestatten, als sie zu untersagen und ihr zu wehren!
    An sich wird doch vorgegeben, Homosexualität sei keine Krankheit oder Störung. Wieso, frage ich, muss man dann etwa solche Behandlungen im privaten Zugangsraum zulassen? Das beißt sich doch in der Logik.
    Wieso soll man 16-18-Jährigen den Schutz teils nicht geben?
    Jeder Mensch soll selbst entscheiden? Ob er sich irgendwann das Leben nimmt oder in Zweifeln am Selbst durch eine homo- oder transphobe Welt geht?

    >>>"Auch die Einwilligung Erwachsener erfolgt angesichts des Missbrauchs eines Vertrauensverhältnisses nicht freiwillig."
    <<<

    Sehr richtig, in vielen Fällen werden die Leute nämlich seit Kindertagen so manipuliert und berieselt, dass sie eine negative Selbstinstanz, selbstabwertung entwickeln, welche sich nicht selten der Einflussnahme ausliefert. Und das soll eine freie Entscheidung sein?

    Dieser Art Manipulationsmöglichkeit muss auch für Erwachsene vorgebeugt werden!
    Homosexualität ist keine Krankheit/Störung! Darum gibt es auch nichts zu "heilen" - also stehen Sie auch im Gesundheitsministerium bzw. offiziell dazu!
  • Direktlink »
#3 Carsten ACAnonym
  • 13.11.2019, 15:15h
  • Dieser Gesetzentwurf sendet ein völlig falsches Signal aus:

    Wenn dieser homophobe Hokuspokus mit brandgefährlichen Folgen für psychische und körperliche Gesundheit nicht generell und für alle Altersklassen verboten wird, ist die Botschaft, dass Homosexualität eine Krankheit sei, die geheilt werden müsse und dass diese "Therapien" nicht grundsätzlich gefährlich sind, sondern wirksam sind. Und dass man nur bei dem Alter warten sollte.

    Ähnlich wie viele Medikamente, die erst ab einem bestimmten Alter zugelassen sind.

    Dieser Gesetzentwurf verbietet nicht diese Gehirnwäsche, sondern schränkt sie nur für bestimmte Altersgruppen ein. Und gibt gleichzeitig für andere Altersgruppen die offizielle Erlaubnis.

    Das ist ein Skandal und eine Aufwertung dieser Psycho-Tricks, die inakzeptabel ist.
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