Laut dem BASJ gibt es noch einige Stellen des Spahn-Gesetzentwurfs, die dringend geändert werden müssen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) hat in einer am Dienstag an das Bundesgesundheitsministerium versandten Stellungnahme zum geplanten Verbot von "Homo-Heilungen" zwar generell Zustimmung zur Intention des Gesetzes geäußert, hält aber mehrere Einzelformulierungen für "unklar", "gefährlich" und sogar "völlig inakzeptabel". Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte seinen "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität" (Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz – SOGISchutzG) Anfang des Monats vorgestellt (PDF).
In der vierseitigen Stellungnahme, die queer.de vorliegt, wird zwar begrüßt, dass erstmals eine Strafe für "Homo-Heiler" im deutschen Gesetz verankert werden soll. Mehrere Details seien aber nicht zielführend. Als "völlig inakzeptabel" bezeichnete der Verband die Ausnahmeregelung bei 16- bis 18-Jährigen. Im Gesetzentwurf heißt es, dass entsprechende Behandlungen durchgeführt werden dürften, wenn die minderjährige Person über eine "erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügt".
BASJ: 16- bis 18-Jährige sind "schutzlos"
Die Juristen sehen die augenblickliche Formulierung daher als "schlechter als einen Verzicht auf jegliche gesetzliche Regelung" an. Denn gerade eine "besonders schutzbedürftige Altersgruppe" werde hierdurch "schutzlos gestellt". "Verfahren, in denen darüber gestritten wird, ob die Geschädigten über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung verfügten, sind für die Geschädigten entwürdigend", heißt es.
Auch die fast vollständige Beschränkung des Verbots auf unter 18-Jährige sei "unangemessen", da auch Volljährige geschützt werden müssten. "Diese befinden sich in einer vergleichbaren Lage wie Minderjährige, nämlich in Abhängigkeit von den vorgeblichen Heilern", heißt es. "Auch die Einwilligung Erwachsener erfolgt angesichts des Missbrauchs eines Vertrauensverhältnisses nicht freiwillig." Sollte ein Schutz für alle nicht möglich sein, appellieren die Juristen, zumindest eine Schutzaltersgrenze von 26 Jahren einzuführen. "Jedenfalls bei der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben."
Auch die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne haben bereits erklärt, dass sie noch erheblichen Verbesserungsbedarf sehen (queer.de berichtete). Der Gesetzentwurf durchläuft nun ein Anhörungsverfahren und soll Anfang nächsten Jahres beschlossen werden. (dk)
der Gesetzentwurf wirkt, als hätten Homoheiler ihn diktiert.
1. Gerade die Ausnahmen bei 16- bis 18-Jährigen sind ein Unding, weil das das Alter ist, wo viele sich ihrer Homosexualität bewusst werden bzw. sich outen.
2. Diese Gehirnwäsche muss für ALLE Altersgruppen verboten werden. Denn es ist für ALLE Altersgruppen nicht nur unsinnig, sondern auch die Gefährlichkeit für Leib und Leben ist für ALLE Altersgruppen wissenschaftlich belegt.