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Niederlande

Ausschluss von Pädo-Aktivisten beim CSD Amsterdam keine Diskriminierung

In der niederländischen Hauptstadt wollte die "Kinder-Befreiungsfront" am CSD teilnehmen. Nachdem die CSD-Organisatoren dies empört ablehnten, fühlte sich der Pädo-Verein diskriminiert.


Der CSD Amsterdam bezog klar Stellung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern (Bild: Holly Hudson / flickr)

  • 15. November 2019, 13:09h 13 2 Min.

Der Ausschluss eines Pädosexuellenvereins durch die CSD-Organisatoren in Amsterdam ist keine Diskriminierung, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Das entschied das 2011 eingerichtete Menschenrechtsinstitut "College voor de Rechten van de Mens", eine Art niederländische Antidiskriminierungsstelle, in einer in dieser Woche verkündeten Entscheidung.

Beim "Canal Pride" Anfang August hatte die sogenannte "Kinderbevrijdingsfront" (Kinderbefreiungsfront) beantragt, in einem CSD-Boot teilzunehmen oder einen Stand aufstellen zu dürfen. Ein CSD-Sprecher wies dies aber mit den Worten zurück: "Das ist kein Teil des Pride Amsterdam. Wir wollen damit nicht in Verbindung gebracht werden."

Nach Ansicht des Menschenrechtsinstituts können sich die Pädo-Aktivisten nicht auf Schutz der sexuellen Orientierung berufen, da dies nur Homo-, Bi- und Heterosexualität umfasse. Auch andere Diskriminierungsmerkmale würden nicht zutreffen, dadurch könne das Institut die Beschwerde nicht weiter prüfen. Die Pädo-Aktivisten haben weiterhin die Möglichkeit, vor einem ordentlichen Gericht gegen den Ausschluss zu klagen.

Pädo-Aktivist erhielt beim CSD Platzverweis

Am Tag des "Canal Pride" sorgte ein Pädo-Aktivist für Aufregung, als er im Vondelpark Faltblätter mit einschlägigen Botschaften verteilte. Diese haben teils scharfe Gegenreaktionen von CSD-Besuchern und Passanten ausgelöst. Die Polizei konfiszierte die Flyer daraufhin und erteilte dem Mann einen Platzverweis.

In der Vergangenheit hatte es teilweise eine Überschneidung von Homo- und Pädo-Aktivismus gegeben. In den Achtzigerjahren war die Schwulen-AG der westdeutschen Grünen etwa von Pädophilen unterwandert gewesen (queer.de berichtete). Im Laufe der Neunziger distanzieren sich allerdings praktisch alle LGBTI-Aktivisten von Pädosexualität unter Verweis auf die wissenschaftliche Tatsache, dass sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern nie einvernehmlich sein können, da Kinder die Beweggründe sexuell motivierter Erwachsener nicht erfassen können. Vielmehr handelt es sich bei derartigen "Beziehungen" immer um sexuellen Missbrauch, der strafrechtlich verfolgt werden müsse. Für Pädophile, die mit ihrer Veranlagung zurecht kommen und Missbrauch verhindern wollen, gibt es in Deutschland Hilfe beim Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden". (dk)

#1 Leon 4Anonym
  • 15.11.2019, 13:27h
  • Die Tatsache das es 2019 dazu kommt das ein Gericht bemüht werden muss um die Absage an pädovereinen zu legitimieren/von Diskriminierung frei zu sprechen ist schlichtweg absurd....
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#2 Taemin
  • 15.11.2019, 13:34h
  • Antwort auf #1 von Leon 4
  • Mir ist sowieso unbegreiflich, wieso ein privatrechtlicher Veranstalter sich vor einem staatlichen Gericht soll rechtfertigen müssen, wen er auf seiner Veranstaltung zulässt und wen nicht. Langsam frag ich mich, ob nicht endlich mal eine Notbremse gezogen werden muss. Soll sich vielleicht nächstens jeder in meine Geburtstagsparty einklagen können?
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#3 Uwe RAnonym
  • 15.11.2019, 15:50h
  • Antwort auf #2 von Taemin
  • Ich kenne das niederländische Recht nicht, aber in Deutschland könnte das z.B. mit der Festsetzung einer Veranstaltungs zusammenhängen (§ 69 GewO). Dann bekommt der Veranstalter kurz gesagt, Sonderrechte, die er sonst nicht hat, die ihn gleichzeitig aber auch verpflichten, bestimmte Zulassungskriterien einzuhalten. Und ein abgelehnter Teilnehmer kann dann z.B. klagen.
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