Auch die Protestanten in Westfalen haben ihr Trauungsverbot für Schwule und Lesben aufgehoben
Bei Hochzeiten werden homosexuelle Paare in der evangelischen Landeskirche von Westfalen künftig gleichgestellt. Bislang konnten sich gleichgeschlechtliche Partner in den Gemeinden nur vom Pfarrer segnen lassen. Nach dem Beschluss der Bielefelder Landessynode vom Mittwoch sollen sie in Zukunft in einem Gottesdienst auch offiziell kirchlich getraut werden können.
"Unterschiede hinsichtlich der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit gibt's nicht mehr", heißt es laut einer Mitteilung der Landeskirche (PDF). Superintendent Michael Krause begrüßte die Entwicklung: "Wir machen deutlich, dass der Segen Gottes in der Trauung für alle Ehepaare gilt, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung."
Auch Nicht-Kirchenmitglieder dürfen evangelischen Partner heiraten
Auf der Synode wurde auch eine Liberalisierung für (verschieden- und gleichgeschlechtliche) Paare beschlossen, bei denen ein Partner gar nicht oder nicht mehr einer Kirche angehört. Auch für derartige verschiedengeschlechtliche Paare war bislang nur eine öffentliche Segnung möglich. Mit der Änderung der Trauordnung wolle man allen Paaren, die nach staatlichem Recht die Ehe eingegangen sind, die gleichen Rechte einräumen.
Der Landeskirche Westfalen gehören 490 Gemeinden und 2,2 Millionen Gläubige an. Sie ist damit nach Mitgliedern die viertgrößte Gliedkirche der EKD.
Mit dem Beschluss schließt sich die evangelische Kirche in Westfalen zahlreichen anderen Landeskirchen an, die die Regeln alle selbst ausgestalten können. Insgesamt bieten damit 13 von 20 Landeskirchen Trauungen für Homosexuelle an. Zuletzt hatte die Nordkirche im September die Gleichstellung angekündigt (queer.de berichtete).
In manchen dieser Landeskirchen gibt es aber einen sogenannten "Gewissensvorbehalt": Homophobe Pfarrerinnen oder Pfarrer dürfen aus Abneigung gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren Trauungen ablehnen. Dies ist etwa in Baden oder im Rheinland möglich. Der "Gewissensvorbehalt" gilt in diesen Landeskirchen ausdrücklich nicht bei heterosexuellen Paaren. Noch immer am Hochzeitsverbot für Schwule und Lesben halten Anhalt, Bayern, Braunschweig, Bremen, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Württemberg fest. (dpa/dk)
"In inzwischen zwei von drei evangelischen Landeskirchen in Deutschland dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten."
ist doppelt irreführend.
1.
Gleichgeschlechtliche Paare "dürfen" in ganz Deutschland heiraten. Die Aussage muss korrekt lauten: "Lediglich zwei von drei evangelischen Landeskirchen in Deutschland beugen sich deutschem Recht und verheiraten gleichgeschlechtliche Paare."
2.
Selbst das stimmt nicht. Wie später im Text nebenbei bemerkt "dürfen" gleichgeschlechtliche Paare in diesen "Landendeskirchen" nur dann heiraten, wenn der Pope es zulässt. Der Hass des Popen wiegt auch in diesen "Landeskirchen" noch imme rstärker als geltendes deutsches Recht.
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