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Steuerrückzahlung

Jahresendspurt: 2019 noch schnell zum Standesamt!

Verpartnerte Lesben und Schwule sollten sich überlegen, ihre Lebenspartnerschaft noch in diesem Jahr in eine Ehe umwandeln zu lassen. Sie könnten damit tausende Euro sparen.


Verpartnerte Lesben und Schwulen können im Extremfall auf eine Rückzahlung von 10.000 Euro und mehr pro Jahr hoffen

  • 30. November 2019, 10:04h 6 2 Min.

In den letzten Wochen des Jahres können schwule und lesbische Steuerzahler*innen einiges an Steuern sparen – zumindest dann, wenn sie verpartnert sind und ein sehr unterschiedliches Einkommen haben. Hintergrund ist die nur trippelschrittweise Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland, die sich bis zu Ehe für alle über fast zwei lange Jahrzehnte streckte.

Seit der Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben am 1. Oktober 2017 haben verpartnerte Paare die Qual der Wahl: Sollen sie weiter in ihrer Lebenspartnerschaft bleiben oder doch eine zweite Hochzeitsfeier organisieren und "richtig heiraten". Praktische Vorteile bringt die Umwandlung – vom Adoptionsrecht abgesehen – eigentlich kaum.

Ein Upgrade, das sich auszahlen kann

Eine Sonderregelung kann lesbischen und schwulen Paaren jedoch einen wahren Geldsegen bringen: Denn wer seine Lebenspartnerschaft "upgraded", ist offiziell nicht ab diesem Hochzeitstag verheiratet, sondern ab dem Tag, an dem er sich verpartnert hatte – also maximal seit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001. Allerdings sind verpartnerte Paare im Einkommensteuerrecht erst seit 2013 gleichgestellt. Wer also zwischen 2001 und 2012 als Paar brav seine Steuern bezahlt hat, hat dem Fiskus wahrscheinlich zu viel spendiert.

Freiwillig hat der Staat diese rückwirkende Gleichstellung nicht angeboten. Erst eine erfolgreiche Klage veranlasste die Politik im November 2018 zur Gleichbehandlung (queer.de berichtete). Allerdings läuft dafür eine Frist ab: "Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe muss bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen", erklärte Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. "Nur dann können beide Partner gemeinsam bis Ende 2020 beim Finanzamt beantragen, dass frühere Steuerbescheide geändert werden." Das hat zur Folge, dass auch nachträglich eine Zusammenveranlagung möglich ist.

Nicht alle Paare profitieren vom Ehegattensplitting

Allerdings hat nicht unbedingt jedes lang verpartnerte Paar einen Vorteil daraus, denn das Ehegattensplitting hilft nicht allen: Wenn ein Paar in einer Lebenspartnerschaft zwischen 2001 und 2012 praktisch gleich viel verdient hat, profitiert es nicht von der Reform. Auch Leute, die etwa als Studenten so wenig verdient haben, dass sie keine Einkommensteuer entrichten mussten, erhalten natürlich auch nichts zurück.

Am meisten profitieren dagegen Paare, deren Einkommen sehr unterschiedlich ist. Denn das deutsche Steuersplitting belohnt insbesondere, wenn eine verheiratete Person gar nicht arbeitet, die andere aber sehr viel verdient. Hier können im Extremfall sogar 10.000 Euro und mehr pro Jahr eingespart werden. (cw/ots)

-w-

#1 TraurigAnonym
  • 30.11.2019, 20:42h
  • Ein ganzer Artikel über das Heiraten - aber es kommt nicht ein einziges Mal das Wort "Liebe" in ihm vor.

    Vielleicht bin ich ja wirklich viel zu altmodisch aber mir scheint, etwas stimmt da einfach nicht.
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#2 IronikerEhemaliges Profil
#3 PfoteAnonym
  • 30.11.2019, 21:09h
  • Antwort auf #1 von Traurig
  • Ja, da stimmt etwas nicht. Eine staatliche Ehe ist primär ein Vertragswerk, dass gewisse Dinge im Binnenverhältnis und vor allem rechtliche Dinge nach außen regelt. Mit Liebe hat das alles erstmal nichts zu tun. Es mag vielleicht helfen, wenn man den Menschen liebt, den man heiratet, eine notwendige oder hinreichende Voraussetzung ist das auf dem Standesamt nicht. Es muss nur freiwillig geschehen.
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