6 Kommentare
- 01.12.2019, 13:16h
- Nach den polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann mit 3.0 Promille im Blut weiterziehen. Keine Anzeige wegen Beleidigung. Nicht auszudenken was diese Person vielleicht auch hätte anrichten können. Zumindest hätte ihm ein Tag in einer Ausnüchterungszelle sicher gut getan.
- Antworten » | Direktlink »
- 01.12.2019, 14:03h
- ----------------------
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er vor Ort entlassen.
---------------------
Wieso?
Solche Leute sollte man mindestens zum Ausnüchtern mal mitnehmen.
Und wenn er Menschen mit abgebrochenen Flaschen angreift (was eine potentiell tödliche Waffe ist), dann sollte man so jemanden auch mal einem Psychiater übergeben, der erst mal feststellt, ob man den überhaupt auf die Gesellschaft loslassen kann oder ob der ein Sicherheitsrisiko ist. - |
- 01.12.2019, 15:52h
-
So sind sie, unsere Polizei in der Hauptstadt. Ist ja bloß ne abgebrochene Flasche. Eine Waffe? Also bitte! Nein, da muß erst jemand ernsthaft verletzt oder gar getötet werden um bei den B***len etwas zu bewirken.
Habe in der Vergangenheit selbst mit ansehen müssen, wie unterschiedlich die Ordnungskräfte agieren. - |
- 01.12.2019, 18:40h
-
Ist vielleicht einer von einigen Dutzend oder mehr so ähnlichen Fällen, die in einer Metropole täglich stattfinden. Wenn man die alle in eine Ausnüchterungszelle stecken wollte, müsste wohl angemietet werden. Mobile Gummizelle wäre mal was...so'n Polizeibus hat halt Grenzen.
Blausilber ist mit Familienstreitigkeiten, Barpöbeleien, aneinander geratenen Jugendlichen, Banden-Aktivitäten und herum gröhlenden Sostvonwas-Fans zusätzlich Drogen Vertickenden Chicos und Straßenverkehr behindernden Nöl-Onkels wahrscheinlich gut genug mit Arbeit versorgt.
Aber blöd finde ich es auch. Trotzdem lieber kein "Glatzen gehen Patrouille"-Programm bitte. - |
- 01.12.2019, 23:51h
- 3 Promille und der konnte noch stehen und reden...???
de.wikipedia.org/wiki/Alkoholvergiftung - |
- 03.12.2019, 19:09h
- Es steht ja nirgends das keine Anzeigen aufgenommen wurden.
Pol Maßnahmen kann viel heißen.
Eine Beleidigungsanzeige wird eh nur auf Anteag aufgenommen, wird auch nur vei beantragung eines Steafbefehls verfolgt.
Von beidem steht nicht ob oder ob nichts aufgenommen wurde.
Abgebrochene Flasche ist vers. GKV.
Das hat die Pol bestimmt aufgenommen.
Und Personalien nehmen sie doch eh immer auf. - |