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Forderung

Brunner: LGBTI-feindliche Hassdelikte härter bestrafen

Homo- und Transphobie als Tatmotiv soll sich künftig auch in Deutschland strafverschärfend auswirken, fordert der queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.


Karl-Heinz Brunner will neben rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen auch aus Homo- oder Transphobie begangene Straftaten härter ahnden (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

  • 3. Dezember 2019, 12:05h 14 2 Min.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionssprecher für die Belange von Schwulen und Lesben, Karl-Heinz Brunner, hat am Montag gefordert, Homo- und Transphobie bei Straftaten ausdrücklich strafverschärfend zu berücksichtigen. Anlass ist eine Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), dass antisemitische Motive im Strafgesetzbuch als eigenes Kriterium genannt werden solle. Damit soll aufgezeigt werden, dass Täter besonders schuldhaft gehandelt hätten und daher höhere Strafe erhalten sollten. Auch der Bundesrat sprach sich letzten Freitag für diese Änderung aus.

Konkret geht es um Paragraf 46. Darin heißt es, dass "die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Einfluss auf das Strafmaß haben sollten. Unter "sonstige Beweggründe" wird lediglich im Kleingedruckten sexuelle Orientierung erwähnt (queer.de berichtete).

Brunner erklärte, dass er die Erweiterung des Paragrafen um Antisemitismus ausdrücklich unterstütze, aber forderte mehr: "Im Zuge einer Überarbeitung bietet es sich meiner Rechtsauffassung nach an, auch weitere Personengruppen unter den Schutz des § 46 StGB zu stellen. Gerade auch vor dem Hintergrund der in unserem Land wieder ansteigenden, zumeist aus dem rechtsextremen Umfeld stammenden homo- und transfeindlichen Gewalttaten, sollte hier ein deutliches Signal gesendet und auch diese Merkmale in den Katalog des § 46 StGB aufgenommen werden." Eine solche Aufnahme würde zur "Schließung einer wesentlichen Rechtslücke zum Schutz Homosexueller und Transpersonen in unserem Land beitragen".

Deutschland hinkt anderen EU-Ländern bei Hassverbrechen hinterher

Fehlende Gesetze zu Hassverbrechen werden der Bundesrepublik immer wieder als größtes Manko in der nationalen LGBTI-Politik angekreidet. So steht Deutschland etwa im Länderranking von ILGA Europe nur auf Rang 15 der LGBTI-freundlichsten Länder auf dem Kontinent (queer.de berichtete). Das relativ moderate Abschneiden liegt insbesondere am schlechten Schutz vor Hassverbrechen und von Hassrede. Deutschland erreicht hier nur drei von 100 Punkten (der EU-Schnitt liegt bei 34 Punkten).

Zudem zeigen Polizeistatistiken einen Anstieg von LGBTI-feindlichen Straftaten. Erst am Montag erklärte die Berliner Polizei, dass viel mehr Fälle von Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung beziehungsweise gegen die geschlechtliche Identität in den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 erfasst worden seien als im selben Zeitraum des Vorjahres (queer.de berichtete). (dk)

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#1 Taemin
  • 03.12.2019, 13:16h
  • Eine längst überfällige Gesetzesergänzung. Die gleiche Problematik wie bei Art. 3 III GG. Schwule und Lesben, Trans- und Intermenschen werden nicht ausdrücklich genannt. Also sind sie vom Schutz ausgegrenzt.
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#2 PetterAnonym
  • 03.12.2019, 14:43h
  • Die neue SPD-Führung will ja den Koalitionsvertrag nachverhandeln und wenn man da nicht genug umgesetzt bekommt, die Koalition beenden.

    Dann kann man solche Dinge ja auch aufnehmen.

    Denn bisher höre ich von denen nur immer Themen wie Mindestlohn, Klimaschutz, etc. Das ist auch alles wichtig (wobei man dann z.B. auch nicht nur den Mindestlohn erhöhen muss, sondern auch die ganzen Tricksereien bekämpfen muss, damit überhaupt mal alle den Mindestlohn bekommen).

    Aber das ist dann auch die ideale Gelegenheit, um solche Forderungen von der Union zu verlangen.

    Die SPD könnte z.B. bei den Nachverhandlungen auch verlangen, dass das Verbot von Konversionstherapien nicht nur für manche Opfergruppen gilt, sondern für alle Opfer.

    Jetzt kann die SPD bei den Nachverhandlungen zeigen, dass ihnen LGBTI-Themen wirklich am Herzen liegen oder ob das nur "Gedöns" ist, worüber man viel spricht, worauf man aber nicht besteht.
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#3 MindestlohnAnonym
  • 03.12.2019, 15:25h
  • Antwort auf #2 von Petter
  • Ja, eine Erhöhung des Mindestlohns ist nur dann sinnvoll, wenn man auch die Manipulationen wirksam unterbindet.

    Denn bisher bekommen nur die Leute Mindestlohn bzw. mehr, die es auch ohne das Gesetz bekämen. Und diejenigen, für die das Gesetz eigentlich sein sollte, bekommen ihn nach wie vor nicht.

    Man frage nur mal Paketzusteller, Fernfahrer, Friseure, Reinigungskräfte, Kranken- und Altenpfleger, etc. Da wird dann mit der Größe von Revieren, mit Überstunden, etc. getrickst und wenn man dann wirklich mal den Lohn auf die reale Arbeitszeit umlegt, liegen die alle unter Mindestlohn.

    Von Scheinselbständigkeit, Leiharbeit, Praktika, etc. mal ganz zu schweigen.

    Also erst mal dafür sorgen, dass überhaupt alle den Mindestlohn bekommen und dass die ganzen Manipulationen und Tricksereien wirksam unterbunden werden. Und dann kann man auch den Mindestlohn angemessen erhöhen.

    Aber wenn man nur letzteres tut, ohne ersteres zu unterbinden, dann ist das reine Symbolpolitik ohne reale Auswirkungen. Also letztlich Wählerverarsche.
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