Regenbogenflagge an der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Bild: ADS / Facebook)
Das rot-rot-grüne Bremen will sich auf Bundesebene für eine Ausweitung von Regelungen zur Antidiskriminierung einsetzen. In einem voraussichtlich in dieser Woche im Landtag behandelten Antrag (PDF) fordern die Regierungsfraktionen, das bestehende nationale Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um die Möglichkeit zur Verbandsklage zu ergänzen.
Es sei "unangemessen, von einzelnen Bürger*innen zu erwarten, dass sie individuell gegen ihre Arbeitgeber*innen, Behörden, große Unternehmen u.a. klagen", heißt es zu der Begründung. "Auf der einen Seite ist dies mit erheblichen Kosten verbunden und auf der anderen erfordert es eine sehr große emotionale und organisatorische Anstrengung, die nicht alle leisten können." Dadurch sei das Dunkelfeld von nicht angezeigten Diskriminierungsfällen groß.
Der gemeinsame Antrag von Grünen, SPD und Linke betont zudem, dass gefallene Gerichtsurteile nur für die Klagenden gelten "und nicht für die Allgemeinheit oder konkrete Zielgruppen, die auf die gleiche Art und von der gleichen Beklagten benachteiligt werden". Diese Mängel des AGG wären durch das Verbandsklagerecht behoben.
Das Gesetz war 2006 von der damaligen Großen Koalition als Umsetzung europäischer Richtlinien erlassen worden und soll im Arbeits- und teilweise Zivilrecht Personen vor Diskriminierung schützen, unter anderem auch aufgrund des Merkmals "sexuelle Identität". Das Gesetz stieß auf Kritik – einerseits, weil es im Vergleich zu früheren Entwürfen aus rot-grüner Regierungszeit unter anderem auf ein Verbandsklagerecht verzichtete und weite Ausnahmen für Kirchen vorsieht. Andererseits hatten Politiker von Union und vor allem FDP vor einer großen Klagewelle gewarnt, die allerdings nicht eintrat.
Der rot-rot-grüne Antrag fordert nun eine Bundesratsinitiative, um die Klagemöglichkeit "für Antidiskriminierungsverbände aller Diskriminierungstatbestände und aller Lebensbereiche, Gewerkschaften und Vertretungen von Arbeitnehmer*innen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei allen Verstößen gegen das Gesetz einzuführen". Auch müssten die derzeitigen Verfahrensfristen von zwei Monaten erhöht werden.
Ende der Blockade auf EU-Ebene gefordert
In dem Antrag aus Bremen fordern die Fraktionen zugleich die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die deutsche Blockade der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aufgegeben wird. Die bereits 2008 vorgestellte Richtlinie KOM (2008) 426 will den bestehenden europaweiten Schutz im Arbeitsrecht um Mindesstandards im Zivilrecht ergänzen. Davon profitieren vor allem Behinderte durch ein einheitliches Mindestschutzniveau und LGBTI, weil bestimmte Regelungen im Zivilrecht bislang nur für die Merkmale Rasse und Geschlecht gelten.
Seit mehr als zehn Jahren wird die vom EU-Parlament immer wieder eingeforderte Richtlinie von mehreren Regierungen blockiert, darunter von Deutschland. Erst im Oktober betonte SPD-Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, man habe "Bedenken", dass die EU damit ihren Kompetenzrahmen "überdehnt" (queer.de berichtete).
Der Bremer Antrag beklagt diese Blockade "auf Betreiben der CDU", da sie zu unterschiedlichen Schutzstandards führe: "Gerade beim Kampf gegen Diskriminierung darf es aber keine Hierarchisierungen von Diskriminierungen geben. Unterschiedliche Schutzniveaus erschweren insbesondere den Rechtsweg bei Mehrfachdiskriminierungen." Diverse Verbände und gar die Antidiskriminierungsstelle des Bundes forderten "die Bundesregierung seit langem auf, ihr Veto gegen den europaweiten Diskriminierungsschutz aufzugeben". (nb)
die schwarz-rote Bundesregierung muss endlich handeln und ein Verbandsklagerecht einführen sowie ihren jahrelangen Widerstand gegen den von der EU angestrebten Diskriminierungsschutz endlich aufgeben und das aktiv unterstützen.
Und ich gehe sogar noch weiter als dieser Antrag:
auch das deutsche AGG muss endlich reformiert werden und die Ausnahmen für Religionsgemeinschaften und andere "Tendenzbetriebe" abschaffen. Ein AGG, das z.B. Kirchen explizit die Diskriminierung erlaubt, hat seinen Namen nicht verdient und ist eine Pervertierung der Idee eines Anti-Diskriminierungs-Gesetzes.
Beispielhaft angeführt sei der Fall einer lesbischen Putzfrau, die in einem konfessionellen Kindergarten auf Druck der Kirche entlassen wurde. Oder ein geschiedener und wiederverheirateter Chefarzt, der in einem konfessionellen Krankenhaus entlassen wurde. Noch absurder wird das Ganze, wenn man weiß, dass konfessionelle Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, etc. eigentlich vom Steuerzahler finanziert werden und die Kirche nur ihren Namen gibt, um sich als "barmherziger Samariter" vermarkten zu können, während in Wahrheit wir alle die Zeche zahlen.