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Die SPD hatte ihren Abgeordneten aus der Fraktion geworfen, nachdem Chats mit unter anderem homophobem Inhalt aufgetaucht waren.
Das Landgericht im ostfriesischen Aurich hat am Montag einen Antrag des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Jochen Beekhuis abgelehnt. Der 42-Jährige hatte einen Unterlassungsbeschluss gegen Äußerungen der SPD-Politiker Johanne Modder und Johann Saathoff erreichen wollen, die ihm vorgeworfen hatten, sich in sozialen Medien frauenfeindlich und homophob geäußert zu haben. Das Gericht erklärte jedoch, im vorliegenden Fall überwiege der Grundsatz der Meinungsfreiheit. Es liege keine Eilbedürftigkeit vor.
Die Sozialdemokraten hatten den 42-Jährigen aus Fraktion und Partei geworfen, nachdem angeblich von ihm verfasste Chats im Rahmen eines Hackerskandals aufgetaucht waren, in denen er sich abfällig über Frauen, Homosexuelle und dicke Menschen geäußert haben soll (queer.de berichtete). Beekhuis hatte bereits angekündigt, sich gerichtlich gegen den Parteiausschluss wehren zu wollen.
Der Politiker aus Wittmund hatte stets bestritten, der Autor der diskriminierenden Texte zu sein. Er versicherte daher an Eides statt, die Chats nicht verfasst zu haben.
"Wir haben heute auf ganzer Linie gesiegt"
SPD-Anwalt Jan Oskar Höffmann zeigte sich nach der Entscheidung des Gerichts hochzufrieden: "Wir haben heute auf ganzer Linie gesiegt. Das war ganz klar ein Sieg für die Meinungsfreiheit und eine schwere Niederlage für Herrn Beekhuis", so Hoffmann gegenüber dem Radiosender NDR 1 Niedersachsen.
Beekhuis will allerdings nicht aufgeben: Laut seinem Anwalt Hayo Moroni werde nun geprüft, ob man gegen die Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel einlegen werde. "Um es vorsichtig zu sagen: Das Gericht hat keine sorgfältige Arbeit geleistet", kritisierte Moroni. Beekhuis hatte auch beim Landgericht Oldenburg Klage gegen drei Mitglieder einer Untersuchungskommission des SPD-Bezirks Weser-Ems eingereicht, die in der Angelegenheit ermittelt hatten und ihn belasteten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers will er damit angeblich ehrabschneidende Äußerungen und die Aussage verbieten lassen, dass eine unabhängige Kommission die Echtheit der Chats festgestellt habe. (dk)
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