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Spahn-Vorstoß

Geplantes Verbot von "Konversions­therapien" wird offenbar verschärft

Am Mittwoch will das Bundeskabinett das Vorgehen gegen "Heilung" von Homo- oder Transsexualität beschließen – Ausnahmen, die "Behandlungen" bei älteren Minderjährigen erlaubt hätten, wurden offenbar gestrichen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nannte die "Konversions­therapie" eine "Gefahr für die Betroffenen", durch die "oft schweres körperliches und seelisches Leid" entstehe (Bild: BMG)

  • 17. Dezember 2019, 19:45h 15 3 Min.

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch in seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel das seit mehreren Monaten geplante Verbot sogenannter Konversionstherapien auf den Weg bringen. Das berichten die dpa und mehrere Medien. Es würde damit vermutlich im Januar erstmals im Bundestag beraten.

Der Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht vor, Behandlungen, die die sexuelle oder geschlechtliche Identität einer Person gezielt "verändern" oder unterdrücken sollen, zu verbieten und teilweise mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Bußgeldern zu belegen (queer.de berichtete). Auch die Bewerbung und Vermittlung entsprechender Angebote würde verboten und mit Bußgeldern geahndet.

Der Anfang November vorgestellte Entwurf begrenzte dabei das Verbot größtenteils auf "Behandlungen" von Minderjährigen. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren wären sie allerdings erlaubt geblieben, wenn diese über eine nachweisbare Einsichtsfähigkeit in ihre Entscheidung verfügt hätten.

Ausnahme bei älteren Minderjährige gestrichen

Nach Kritik der Opposition und Rückmeldungen aus Verbänden ist der dem Kabinett vorgelegte Entwurf offenbar schärfer gefasst, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) nach Einsicht in die Neufassung. Bei Minderjährigen seien Angebote zur "Heilung" von Homo- und Transsexualität demnach nun doch völlig verboten.

"Wir haben das Verbot noch schärfer gefasst", sagte Spahn dem RND. "Vorher gab es Ausnahmen für Heranwachsende. Das wurde gestrichen, denn gerade in dieser Altersphase finden die meisten Therapieversuche statt. Daher wird auch bei 16- bis 18-Jährigen die 'Konversionstherapie' künftig verboten." Diese angebliche Therapie sei "viel zu gefährlich für Leib und Seele, als dass man Graubereiche zulassen dürfte".

Der Bundesgesundheitsminister hatte das geplante Verbot erstmals im Frühjahr auf die Tagesordnung gebracht, nachdem seine Partei jahrelang eine derartige Regulierung abgelehnt hatte – die Grünen hatten eine ähnliche Initiative schon 2013 gestartet. Im April berief Spahn eine Fachkommission bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ein, die später einen umfassenden Abschluss- und Empfehlungsbericht (PDF) vorlegte.

Oppositionsparteien hatten den ersten Gesetzentwurf im November begrüßt, aber eine schnelle Verabschiedung und Nachbesserungen gefordert (queer.de berichtete). So seien Ausnahmen für "Behandlungen" an älteren Minderjährigen und teilweise auch Erwachsenen zu streichen, größere Sanktionsmöglichkeiten für Anbieter zu schaffen und eine begleitende Akzeptanzkampagne zu starten. Nebenbei kritisierten sie das weiterhin fehlende Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen an intersexuellen Kindern und ausbleibende Reformen hin zu einem auf Selbstbestimmung setzenden Transsexuellenrecht.

Kritik am Gesetzentwurf kam zugleich von Verbänden wie dem Bibelbund oder der evangelikalen Evangelischen Allianz, aus deren Reihen Projekte zur "Heilung" von Homosexualität unterstützt werden. Sie beklagten etwa eine Einschränkung von Religionsfreiheit oder einen Eingriff in die Selbstbestimmung mündiger Bürger (queer.de berichtete). (cw)

-w-

#1 Homonklin_NZAnonym
  • 17.12.2019, 22:43h
  • Das klingt ja dann doch mal nach dem Schritt in die richtige Richtung! Zumindest, was die Dimension Schutz Minderjähriger und Jugendlicher bzw. junger Erwachsener angeht.
    Was aber kann Erwachsenen weiterhin blühen?
    Soll "Religionsfreiheit" vor dem Recht auf persönliche Entfaltung und natürlichen Eigenschaften stehen?
    Das ist nicht mehr als angemessen oder anspruchsberechtigt zu vermitteln. Religion und welche sich ein Mensch aussucht, wird doch dadurch nicht unerreichbar, weil der Mensch lesbisch oder schwul ist
    Es kommt einem so vor, als empfänden Religiöse den Validitätswert ihres Glaubens dadurch angegriffen, was ihr Gott da anscheinend an Vielfalt möglich macht. Gäbe es einen solchen Gott, der wäre von der verqueren Verleugnung und Verteufelung eines Teils seiner Werke sicher not amused.
    Religionsfreiheit muss auch heißen können, dass ein Mensch frei von Religion sein kann, also nicht durch Auslegungen "heiliger" Schriften an seinem Leben verleitet wrden darf und seine urinnere Natur gefälligst unterdrücken soll. Das kann man nicht ernsthaft erwarten. Welch einem grausamen Gott wäre er hörig? Stellvertretend hörig gegenüber Menschen, die glauben, tatsächlich besser zu wissen, was ihr Gott alles will, und diesen mit ihren Wähnungen einfach übergehen...
    Glaube ist etwas sehr Sonderbares, sollte aber nicht als Ausrede hergenommen wrden, um einen Menschen zu verunstalten und ihn ins Unglück zu bugsieren.
    Deshalb muss klargestellt werden, Homosexualität bedarf keiner "Heilung", so wenig, wie blaue Augen einer "Heilung" bedürfen, oder schwarze Haare! Die kann man färben oder abrasieren, aber sie wachsen schwarz wieder nach.

    Auf Inter- und Trans*idente scheint man nicht einzugehen, warum auch immer, da gibt es vielleicht Interessen aus der pathologisierenden Facharbeiterschicht oder so etwas. Gute Frage, warum man das nicht so, wie es sich verhält, endlich mal anerkennen will. Den Diagnostikern gehen doch nicht die Bezeichnungsnummern aus.
    Man könnte hier aber eine Art Gleichbehandlung schaffen, wenn man auch alle zum Gutachter schickte, die glauben, sie könnten Cis geschlecvhtlich verortet sein. Nur der Anschaulichkeit halber, weil viele Cis-Geschlechtliche nicht zu ahnen scheinen, was das eigentlich bedeutet, durch diese Mühlen gehen zu müssen, bis man sein darf, offiziell, wer man ist und immer war. Die Experten könnten bei sich selbst beginnen. Vielleicht bilden die sich ihre Cis-Geschlechtlichkeit nur ein ? Und haben einen zementierten Überzeugungswahn internalisiert. Identifikation und Selbstfindung wird bei Cis-Hetero "selbstverständlich" nie hinterfragt. Stellen Sie sich einmal vor, man würde das über Ihren Kopf hinweg ständig und mit Nachdruck tun.

    Perspektivwechsel, anyone?
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#2 AndrarEhemaliges Profil
  • 17.12.2019, 23:12h
  • Antwort auf #1 von Homonklin_NZ
  • Ich glaube,dass liegt eher am Erwachsenen-Status als an der Geschlechtlichkeit.
    Darf ich einem Erwachsenen verbieten freiwillig diese "Therapie" zu machen oder enge ich dadurch sein laut GG gegebenes Persönlichkeitsrecht zu sehr ein ? Vergiss nicht wie viele Dinge erlaubt sind : rauchen, in NPD oder Afd oder Zeugen Jehovas oder Scientology eintreten,ungesund leben, gefährliche Sportarten mit hohem Verletzungsrisiko ausüben, etc.
    "Soll "Religionsfreiheit" vor dem Recht auf persönliche Entfaltung und natürlichen Eigenschaften stehen?"
    In meinen Augen ein falscher Ansatz. Religionsfreiheit IST ein Teil unserer persönliche Entfaltung .
    "Glaube ist etwas sehr Sonderbares"
    KEIN Widerspruch
    "Auf Inter- und Trans*idente scheint man nicht einzugehen"
    DAS verstehe ich auch nicht. War dies der Kompromiss, den Spahn in seiner Partei eingehen musste,um das Gesetz durchzubringen? (REINE Spekulation ,kein Beweis)
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#3 TheDad
  • 17.12.2019, 23:24hHannover
  • Antwort auf #2 von Andrar
  • ""In meinen Augen ein falscher Ansatz. Religionsfreiheit IST ein Teil unserer persönliche Entfaltung .""..

    Das ist in der Tat ein falscher Ansatz..
    Aber exakt WEIL die "Religion" in den meisten Fällen die "persönliche Entfaltung" verhindert..

    Es hat schon seinen Grund warum im stringent aufgebautem Grundgesetz die "persönliche Entfaltung" VOR der "Religionsfreiheit" rangiert..

    Denn Letztere wäre erst dann eine echte Freiheit, wenn sie mit der Volljährigkeit eintreten würde, und man sich erst dann zu einer "Religion" bekennen dürfte, und man nicht "durch die eltern dazu gemacht" würde..
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