15 Kommentare
- 17.12.2019, 23:12h
-
Ich glaube,dass liegt eher am Erwachsenen-Status als an der Geschlechtlichkeit.
Darf ich einem Erwachsenen verbieten freiwillig diese "Therapie" zu machen oder enge ich dadurch sein laut GG gegebenes Persönlichkeitsrecht zu sehr ein ? Vergiss nicht wie viele Dinge erlaubt sind : rauchen, in NPD oder Afd oder Zeugen Jehovas oder Scientology eintreten,ungesund leben, gefährliche Sportarten mit hohem Verletzungsrisiko ausüben, etc.
"Soll "Religionsfreiheit" vor dem Recht auf persönliche Entfaltung und natürlichen Eigenschaften stehen?"
In meinen Augen ein falscher Ansatz. Religionsfreiheit IST ein Teil unserer persönliche Entfaltung .
"Glaube ist etwas sehr Sonderbares"
KEIN Widerspruch
"Auf Inter- und Trans*idente scheint man nicht einzugehen"
DAS verstehe ich auch nicht. War dies der Kompromiss, den Spahn in seiner Partei eingehen musste,um das Gesetz durchzubringen? (REINE Spekulation ,kein Beweis) - |
- 17.12.2019, 23:24hHannover
-
""In meinen Augen ein falscher Ansatz. Religionsfreiheit IST ein Teil unserer persönliche Entfaltung .""..
Das ist in der Tat ein falscher Ansatz..
Aber exakt WEIL die "Religion" in den meisten Fällen die "persönliche Entfaltung" verhindert..
Es hat schon seinen Grund warum im stringent aufgebautem Grundgesetz die "persönliche Entfaltung" VOR der "Religionsfreiheit" rangiert..
Denn Letztere wäre erst dann eine echte Freiheit, wenn sie mit der Volljährigkeit eintreten würde, und man sich erst dann zu einer "Religion" bekennen dürfte, und man nicht "durch die eltern dazu gemacht" würde.. - |
- 17.12.2019, 23:36hberlin
-
intersanter denkansatz!
Sicher ist es nicht möglich einem volljährig-erwachsenen eine ihm sozial aufgedrückte selbsthasserfahrung zu verbieten.
Aber hier würde ich im umkehrdenken eine psychologische untersuchung ähnlich die der im umgang mit transmenschen üblichen "beratungen, als grundsätzliche hürde einfordern.
Begutachtung darüber, was betroffener glaubt zu empfinden, verbunden mit dem spießrutenlauf innerer entblößung gegenüber wildfremden und nichtbetroffenen.
So heutig praktiziertes "begutachten" umkehrdenkend anwenden, hoffend, dass entweder die entwürdigende prozedur abschreckend wirkt, oder aber zeit und geld nicht den "aufwand lohnend wirken.
Das system beim worte nehmend.
Den weg in die hetero-"normalität" steinig machen. - |
- 18.12.2019, 01:24h
- Und was ist mit Erwachsenen? Auch die werden durch Familie, "Freunde" und Kirchen unter Druck gesetzt. Auch bei ihnen besteht Gefahr deren Gesundheit und Unversehrtheit. Viele Erwachsene bringen sich um, oder begehen Selbstmordversuche, weil sie an solchen "Therapien" teilgenommen haben.
Wenn man so etwas beschließt, dann sollte man es auch richtig machen! Keinen Freifahrtschein für religiotische "Therapeuten". - |
- 18.12.2019, 04:36hBamberg
- Das die Selbstbestimmung nach GG im Entwurf für Homosexualität herangezogen iwrd, ist zu begrüßen.
Jedoch ist es ein Skandal, dass es dieses Gesetz nun weiterhin vernachlässigt, Transsexualität endlich auf diese Selbstbestimmungsebene mitzunehmen und darüberhinaus innerhalb des Entwurfes das Transsexuellengesetz auch noch als "förderlich für die Selbstverwirklichung" zu definieren (Seite 8, beginnen mit dem Satz: "Die Behandlung...)
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes kann es nur eine Konsequenz und Folge für das Transsexuellengesetz geben: Dessen Aufhebung und die Ermöglichung der selbstbestimmten Korrektur des zugewiesenen Geschlechts am Standesamt, wie es bereits in 9 europäischen Ländern möglich ist:
Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Malta, Norwegen, Portugal, Island und jetzt auch Niederlande
www.youtube.com/watch?v=I4lEcd2LlLc
und
www.youtube.com/watch?v=xCG4L9v3_ls - |
- 18.12.2019, 07:27h
- Es ist ja gut, dass jetzt auch 16- bis 18-jährige geschützt werden sollen.
Aber was ist mit den Volljährigen?
Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass diese angeblichen "Therapien" in JEDEM Alter brandgefährlich sind und schwerste psychische Schäden verursachen oder gar zum Tod führen können.
Zumal man die sexuelle Orientierung und Identität eh nicht ändern kann und das auch gar nicht nötig ist.
Auch Volljährige treffen diese Entscheidung nicht wirklich mündig und freiwillig, sondern werden von ihren Verwandten, ihrer "Gemeinde", o.ä. dazu gedrängt. Das würde nur dazu führen, dass jetzt einfach die ganze Jugendzeit genutzt wird, um sie zu indoktrinieren und ihnen Schuldgefühle und Selbsthass einzureden. Und sobald sie dann das entsprechende Alter erreicht haben, sind sie so verzweifelt (aber nicht aufgrund ihrer Identität, sondern des indoktrinierten Selbsthasses) dass sie sich in die Hände solcher Leute begeben - und auch noch denken, sie täten das freiwillig und ohne Zwang. - |
- 18.12.2019, 07:50h
- Ein Gesetz, das nur manche Opfergruppen schützt, ist inakzeptabel.
Nicht nur, dass die Schädlichkeit dieses okkulten Hokuspokus irgendwelcher Scharlatane in jedem Alter belegt ist und man da wohl kaum von einer "mündigen" Entscheidung ausgehen kann.
Sondern letztlich bedeutet ein Verbot nur für Minderjährige eine explizite Erlaubnis für andere Opfergruppen. So als würde man Tätowierungen erst ab 18 erlauben.
Denn was man nur für manche Bereiche verbietet, hat man gleichzeitig für andere Bereiche erlaubt. Was jetzt noch Grauzone ist, bekäme dann den Segen des Staates.
Damit würde dieses Gesetz erstmals schwarz auf weiß die Zulässigkeit für volljährige Menschen implizieren. Daraus würde dann folgen, dass diese "Therapien" generell in Ordnung seien und nur Minderjährige "noch nicht so weit sind" und noch ein wenig warten müssen.
Damit würde man die Wirksamkeit und Notwendigkeit implizit bestätigen und nur ein bestimmtes Alter voraussetzen. So als würde man sagen "Einen Führerschein darf man erst ab 18 haben."
Das ist inakzeptabel.
Wenn die Schädlichkeit für jedes Alter belegt ist, gehört das auch für jedes Alter verboten.
Und wenn Menschen ein Problem mit ihrer Identität haben (die sie sowieso nicht ändern können), dann sollte man ihnen eher helfen, die Ursachen dieser Probleme zu bekämpfen und ihnen zu zeigen, dass das völlig in Ordnung und nicht krankhaft ist. Und zwar von psychologischen Fachleuten und nicht irgendwelchen selbsternannten Wunderheilern mit der Bibel in der Hand. Aber man sollte dann nicht versuchen, etwas zu ändern, was sich gar nicht ändern lässt. - |
- 18.12.2019, 08:23h
- -----------------------------------------------------
Kritik am Gesetzentwurf kam zugleich von Verbänden wie dem Bibelbund oder der evangelikalen Evangelischen Allianz, aus deren Reihen Projekte zur "Heilung" von Homosexualität unterstützt werden. Sie beklagten etwa eine Einschränkung von Religionsfreiheit oder einen Eingriff in die Selbstbestimmung mündiger Bürger
------------------------------------------------------
1.
Kein Mensch käme ohne Beeinflussung von außen auf die Idee, seine Liebe zu einem anderen Menschen ändern zu wollen.
Wenn einem jahrelang mit Druck und allen möglichen psychologischen Tricks Schuldgefühle eingeimpft werden, geschieht diese Entscheidung nicht selbstbestimmt. Und ob man dann von Mündigkeit sprechen kann, sei auch mal dahingestellt.
Wenn mir immer alle Menschen aus meinem Umfeld sagen, dass ich einen Makel habe und "in die Hölle" komme und ich immer spüre, nicht akzeptiert zu werden, dann glaube ich das irgendwann selbst, das ich wirklich minderwertig sei.
2.
Religionsfreiheit bedeutet, dass man selbst in seiner eigenen Glaubensentfaltung nicht diskriminiert wird.
Es gibt einem aber nicht das Recht, andere aufgrund ihres anderen Glaubens oder gar keines Glaubens zu diskriminieren.
Und erst recht gibt es nicht das Recht, anderen irgendwelche Schuldgefühle einzuimpfen, nur weil einem deren Leben nicht passt. Oder diese gar irgendwelchen abstrusen Gehirnwäsche-Versuchen zu unterziehen.
Wenn Religiöse immerzu das Recht auf Religionsfreiheit missbrauchen, um andere in ihrer Freiheit einzuschränken, ist das ein Missbrauch von Freiheitsrechten, die eben nur solange Freiheit garantieren, wie man damit andere nicht in ihrer Freiheit einschränkt. Ansonsten könnte man ja auch einem Andersgläubigen die Fresse einschlagen und dann behaupten, der eigene Gott hätte einem das befohlen; das ist ja auch nicht erlaubt. - |
- 18.12.2019, 09:44h
- Ich finde es auch völlig inakzeptabel, nur einen Teil der Opfer zu schützen.
Nicht nur, dass die Schädlichkeit dieser Maßnahmen für alle Altersgruppen wissenschaftlich nachgewiesen ist und Mediziner ein generelles Verbot fordern, sondern es ist auch ein Verstoß gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG), zu versuchen, die Identität eines Menschen zu ändern.
Jede Partei, die zustimmt, nur einen Teil der Opfer zu schützen, ist für mich unwählbar. Hier geht es schließlich um Menschenleben... - |
Was aber kann Erwachsenen weiterhin blühen?
Soll "Religionsfreiheit" vor dem Recht auf persönliche Entfaltung und natürlichen Eigenschaften stehen?
Das ist nicht mehr als angemessen oder anspruchsberechtigt zu vermitteln. Religion und welche sich ein Mensch aussucht, wird doch dadurch nicht unerreichbar, weil der Mensch lesbisch oder schwul ist
Es kommt einem so vor, als empfänden Religiöse den Validitätswert ihres Glaubens dadurch angegriffen, was ihr Gott da anscheinend an Vielfalt möglich macht. Gäbe es einen solchen Gott, der wäre von der verqueren Verleugnung und Verteufelung eines Teils seiner Werke sicher not amused.
Religionsfreiheit muss auch heißen können, dass ein Mensch frei von Religion sein kann, also nicht durch Auslegungen "heiliger" Schriften an seinem Leben verleitet wrden darf und seine urinnere Natur gefälligst unterdrücken soll. Das kann man nicht ernsthaft erwarten. Welch einem grausamen Gott wäre er hörig? Stellvertretend hörig gegenüber Menschen, die glauben, tatsächlich besser zu wissen, was ihr Gott alles will, und diesen mit ihren Wähnungen einfach übergehen...
Glaube ist etwas sehr Sonderbares, sollte aber nicht als Ausrede hergenommen wrden, um einen Menschen zu verunstalten und ihn ins Unglück zu bugsieren.
Deshalb muss klargestellt werden, Homosexualität bedarf keiner "Heilung", so wenig, wie blaue Augen einer "Heilung" bedürfen, oder schwarze Haare! Die kann man färben oder abrasieren, aber sie wachsen schwarz wieder nach.
Auf Inter- und Trans*idente scheint man nicht einzugehen, warum auch immer, da gibt es vielleicht Interessen aus der pathologisierenden Facharbeiterschicht oder so etwas. Gute Frage, warum man das nicht so, wie es sich verhält, endlich mal anerkennen will. Den Diagnostikern gehen doch nicht die Bezeichnungsnummern aus.
Man könnte hier aber eine Art Gleichbehandlung schaffen, wenn man auch alle zum Gutachter schickte, die glauben, sie könnten Cis geschlecvhtlich verortet sein. Nur der Anschaulichkeit halber, weil viele Cis-Geschlechtliche nicht zu ahnen scheinen, was das eigentlich bedeutet, durch diese Mühlen gehen zu müssen, bis man sein darf, offiziell, wer man ist und immer war. Die Experten könnten bei sich selbst beginnen. Vielleicht bilden die sich ihre Cis-Geschlechtlichkeit nur ein ? Und haben einen zementierten Überzeugungswahn internalisiert. Identifikation und Selbstfindung wird bei Cis-Hetero "selbstverständlich" nie hinterfragt. Stellen Sie sich einmal vor, man würde das über Ihren Kopf hinweg ständig und mit Nachdruck tun.
Perspektivwechsel, anyone?