Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch eine öffentliche Anhörung zur Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität beschlossen. Die Sachverständigen-Anhörung soll am 12. Februar 2020 von 14 bis 16 Uhr stattfinden.
Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen hatten eine entsprechende Initiative zu Artikel 3 bereits im Herbst gestartet (queer.de berichtete). Im November signalisierte neben der SPD auch die Union, dass man sich die Zustimmung zu diesem Oppositionsentwurf (PDF) vorstellen könne (queer.de berichtete). Da für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit sowohl in Bundestag als auch in Bundesrat notwendig ist, ist die Zustimmung der Union Voraussetzung für einen Erfolg.
Auslassung in Artikel 3 schreibt "zentrale Mechanismen von Homophobie fort"
"70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und im Schutz unserer Verfassung stehen", forderte am Mittwoch Ulle Schauws, die Sprecherin für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion. "Das Fehlen der 'sexuellen Identität' im Artikel 3 Absatz 3 GG schreibt auch in heutiger Zeit zentrale Mechanismen von Homophobie fort: Das Unsichtbarmachen von Lesben und Schwulen und das Bagatellisieren der gegen sie gerichteten Diskriminierungen. Grundlegende gesellschaftliche Normen wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen gelten und sichtbar sein."
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt zwar seit 2006 sexuelle Minderheiten vor Diskriminierung. In Grundgesetz-Artikel 3 heißt es aber derzeit lediglich: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Laut dem interfraktionellen Antrag der demokratischen Oppositionsparteien soll dieser Artikel um drei Worte ergänzt werden: Nach "seines Geschlechtes" sollen die Worte "seiner sexuellen Identität" und ein Komma hinzugefügt werden. Laut den Antragstellern bietet das allgemeine Diskriminierungsverbot derzeit keinen ausreichenden Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Gefährlich sei, dass der Gesetzgeber gegenwärtig mit einfacher Mehrheit den Schutz von sexuellen Minderheiten einfach wieder abschaffen könne. Gerade wegen des Erstarkens der offen homophoben AfD sei laut den Befürwortern daher ein besserer Schutz notwendig. (dk)
Solange dort explizite Merkmale genannt werden, ist es diskriminierend, LGBTI explizit nicht zu nennen.