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Nordrhein-Westfalen

Studie: Vier ehemalige LKA-Chefs an NS-Verbrechen beteiligt

Historiker haben die NS-Vergangenheit der ersten sechs Chefs des Landeskriminalamts NRW erforscht. Einer von ihnen – Oskar Wensky – verantwortete Razzien gegen Schwule und verteidigte nach 1945 den Paragraf 175.


NRW-Wappen am Ärmel einer Polizeiuniform (Bild: Maik Meid / flickr)

Schießbefehle, Massenerschießungen, Juden- und Schwulenverfolgung: Die ersten vier ehemaligen Chefs des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen sind nach Ansicht von Historikern an NS-Verbrechen beteiligt gewesen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die in der vergangenen Woche in Düsseldorf vorgestellt wurde. Der Polizeihistoriker Martin Hölzl hatte für die Studie in Archiven mehrerer europäischer Länder geforscht.

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen war im Oktober 1946 gegründet worden. Im Oktober 2016 hatte die Behörde ihr 70-jähriges Bestehen gefeiert. Im Vorfeld waren Zweifel aufgekommen, ob es klug wäre, alle Behördenchefs bei dieser Gelegenheit zu ehren. Polizeihistoriker Hölzl erhielt den Auftrag, sich auf die Spurensuche zu begeben und wurde in erheblichem Ausmaß fündig.

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Oskar Wensky schickte 55 Schwule als "asoziale Elemente" ins Lager

Oskar Wensky: Galt im nordrhein-westfälischen Innenministerium als unbelastet, obwohl er in internationalen Fahndungslisten als Kriegsverbrecher gesucht und in den Niederlanden deswegen interniert worden war. Das NSDAP- und SS-Mitglied habe die Verlegung der Sinti und Roma in den Niederlanden an Sammelplätzen angeordnet, von denen sie später in das KZ Auschwitz deportiert wurden.

Unter Wenskys Verantwortung fanden in den besetzten Niederlanden, wo Homosexualität bislang legal war, Razzien gegen schwule Männer statt. Dazu heißt es im Gutachten: "Bei drei Razzien in Eindhoven im Sommer 1943, die auf Drängen des Höheren SS- und Polizeiführers Rauter durch dieniederländische Polizei durchgeführt wurden, kamen 55 Personen als 'asoziale Elemente' in das Lager 'Erika' bei Ommen, das zu dieser Zeit als Haftstätte für 'Arbeitsverweigerer' und 'Asoziale' genutzt wurde. In dem Monatsbericht der Polizei Eindhoven zu der Razzia wurde explizit auf die deutschen Bestimmungen der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und die Zuständigkeit Wenzkys dafür in den besetzten Niederlanden Bezug genommen."

Als Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht habe sich Wensky 1957 in der Bundesrepublik gegen die Abschaffung des Paragrafen 175 ausgesprochen, der männliche Homosexualität unter Strafe stellte. Die Karlsruher Richter fassten seine Aussagen Wenzkys so zusammen: "Aus verschiedenen Einzelfällen ergebe sich, daß der männliche Homosexuelle häufig eine masochistische oder sadistische Aktivität aufweise und von einer außerordentlichen Hemmungslosigkeit sei, die zu zahlreichen Gewaltdelikten führe. Für die Lesbierin gelte das nicht."

Im Jahr 1971 sei Oskar Wensky Honorarprofessor an der Uni Köln geworden. Erst acht Jahre nach seinem Tod seien Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden.


Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf (Bild: LKA NRW)

Drei weitere Täter des NS-Unrechtregimes

Friedrich Karst: Erster Behördenchef von 1946 bis 1948, habe noch wenige Tage vor Kriegsende, am 13. April 1945, an einer Massenerschießung in Langenfeld teilgenommen. 71 Gefangene wurden dabei in einer Schlucht südlich von Düsseldorf ermordet. Karst habe selbst eingeräumt, Gefangene in die Nähe des bereits ausgehobenen Massengrabs geführt und dieses später zugeschaufelt zu haben. Kurz nachdem er dies zugegeben hatte, wurde er 1948 abgesetzt.

Friederich D'Heil: Zeichnete die "Sonderanweisung" ab, Juden, die aus dem Ghetto von Litzmannstadt (Lódz) fliehen wollten, zu erschießen. 160 000 Menschen wurden in dem Ghetto systematisch von Lebensmitteln abgeschnitten, viele verhungerten oder wurden deportiert. 1937 sei er NSDAP-Mitglied geworden und habe sich später um Aufnahme in die SS bemüht. D'Heil sei auch an der Ermordung des dänischen Widerstandskämpfers und Pastors Kaj Munk 1944 beteiligt gewesen, so ein dänisches Gericht. Er habe dem Mörder Tatwaffe und Papiere beschafft. Später habe er als LKA-Chef mindestens drei NS-Tätern zurück in den Polizeidienst verholfen.

Günter Grasner: Er sei im besetzten Belgien bei der Geheimen Feldpolizei gewesen und vom belgischen Staat – wegen Zugehörigkeit zu dieser berüchtigten Einheit – zeitweise wegen Mordes als Kriegsverbrecher gesucht worden. 1947 seien die Akten in seinem Fall aber geschlossen worden, weil sich damals nichts Belastendes gegen ihn fand. 1942 war er in die Sowjetunion abgeordnet worden. Die Geheime Feldpolizei sei dort an der Erschießung von 21.000 Menschen als "Partisanen" beteiligt gewesen. Der Anteil seiner Einheit an der Mordbilanz könne nicht mehr genau bestimmt werden. Einzelne Meldungen zeigten aber, dass Mitglieder seiner Einheit am 12. November 1942 von sieben aufgegriffenen Personen sechs sofort erschossen hatten.

Wensky stilisierte sich als Widerstandskämpfer

Die Polizisten hätten von der Legende profitiert, dass die Kriminalpolizei im Dritten Reich im Gegensatz zur Gestapo vergleichsweise sauber geblieben sei, dabei habe sie ihr "bei der Beteiligung an Verbrechen in nichts nachgestanden", so Hölzl. Wensky habe sich später sogar als Widerstandskämpfer stilisiert.

"Das Gutachten zeigt ein sehr bedrückendes Ergebnis", sagte der amtierende LKA-Chef Frank Hoever. Die ersten vier Direktoren müssten als Täter des NS-Unrechtregimes bezeichnet werden. "Das hat mich sehr erschüttert!"

"Das Ergebnis ist umso erschreckender, als die Genannten in ihrem Amt teilweise eine Seilschaft aus der NS-Zeit pflegten. Aus heutiger Sicht hätten sie niemals mehr als Polizisten arbeiten dürfen", sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU). (cw/dpa)

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#1 Taemin
  • 23.12.2019, 10:57h
  • Die Führungsebene der Bundesrepublik war bis in die 70er Jahre hinein durchsetzt mit Nazis. Man denke nur an Hans Globke oder Hans Filbinger. Daher kann es nicht überraschen, dass auch Polizei und Justiz voll von solchen Schurken waren. Aufarbeitung kommt jetzt viel zu spät, ist aber dennoch unverzichtbar. Dabei klammern sich manche Behörden allerdings bewusst aus. Darauf, dass z.B. das Bundesverfassungsgericht sich endlich von den wüsten Figuren distanziert, die 1957 Hitlers Terrorparagraphen verewigt, dazu ausgerechnet den Altnazi Helmut Schelsky als Gutachter engagiert und schwulen Männern Menschenwürde und Grundrechte abgesprochen haben, warten wir bis heute vergeblich.
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#2 HistorikerAnonym
#3 AnonymAnonym
  • 23.12.2019, 17:02h
  • Es ist in der Demokratur aus politischen Gründen nicht möglich, Täter von damals wie von heute wirksam zu belangen. Im Gegenteil. Sie machten und machen immer weiter Karriere. Die NS-Verbrechen gingen in der Demokratur der Nachkriegszeit, aber auch im souveränen Deutschland im Stillen, hinter den Schreibtischen geradzu und im letzten Fall wohl auch erst recht so weiter. Durch die Polizei, die Justiz und die Behörden und Teile der Bevölkerung mitbegangen bzw. gebilligt. Meiner Meinung nach auch dort, wo bereits im Dritten Reich die Probleme gelegen hatten. Dafür bekamen die Parteien in Deutschland ihre Mehrheiten und die Beamten ihre Beförderungen.
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