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Stuttgart

Streit ums "Eagle": Kuhn entschuldigt sich für Formulierung

Ob "Gefahr" für die "Sittlichkeit" oder nicht: Im Streit um neue Auflagen will die Stadtverwaltung das Gespräch mit den neuen Betreibern der Szenebar "Eagle" suchen, die um ihre Existenz bangt.


Das Logo des "Eagle" und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Bild der Grünen aus 2014)

  • 7. Januar 2020, 19:48h 24 3 Min.

Die Stadtverwaltung von Stuttgart hat am Dienstag, dem ersten Arbeitstag in Baden-Württemberg seit dem Wochenende, mit einer verhaltenen Presseerklärung auf den Streit um die drohende Schließung der schwulen Traditionsbar "Eagle" reagiert.

Das Lokal an der Mozartstraße war 1989 eröffnet worden und wechselte zum 1. Januar die Betreiber. Am Wochenende gab das "Eagle" in sozialen Netzwerken bekannt, dass man "nach monatelanger Prüfung" eine neue Gaststättenerlaubnis erhalten habe, die "mit einer lange Liste von Auflagen" den weiteren Betrieb unmöglich mache: Untersagt worden sei unter anderem das Abspielen von Musik, der Aufenthalt teilweise entkleideter Personen in den Betriebsräumen, die Gewährung der Möglichkeit zum Dating sowie der Betrieb eines Darkrooms (queer.de berichtete).

?Kennen Sie das EAGLE?? Wenn Sie ein homosexueller Mann sind und schon mal in Stuttgart waren, sagen Sie sicherlich ja…

Gepostet von EAGLE Stuttgart am Freitag, 3. Januar 2020
Facebook / EAGLE Stuttgart | Diese Mitteilung des "Eagle" hatte am Wochenende für Entsetzen gesorgt
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Das drohende Aus sorgte in sozialen Netzwerken ebenso für Empörung wie die Aussage der Bar, die Stadt führe aus, "die seit 30 Jahren im Eagle verkehrenden Gäste seien eine potentielle Gefahr für die Sittlichkeit und eine mögliche Belästigung der Nachbarschaft", weswegen ein weiterer Betrieb als Szenebar dem öffentlichen Interesse widerspreche. Die Bar liegt in einem Wohngebiet. Rechtlich war sie die letzten Jahre offiziell als Billardcenter angemeldet, führte aber auch für den Darkroom Vergnügungssteuer ab. Durch den Betreiberwechsel kam es zu einer Überprüfung des Status Quo.

Während sich der CSD Stuttgart, der Grünenpolitiker Volker Beck oder lokale Politiker in sozialen Netzwerken für das "Eagle" stark machten und in einer Online-Petition inzwischen über 4.000 Unterzeichner die Rettung forderten, hatte die Stadt am Sonntag angekündigt, man werde "am Dienstag sofort intern den Sachverhalt prüfen und dann mit den Betreibern schnellstmöglich nach einer Lösung suchen", da man wisse, wie wichtig das "Eagle" als Treffpunkt für die Szene sei (queer.de berichtete).

Entschuldigung für Formulierung

Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion habe die Formulierung der Gaststättenbehörde gestanden, "wonach von der Gaststätte 'Gefahren für die Sittlichkeit' ausgehen könnten", fasst die Stadt nun in der Presseerklärung zusammen. "Es handelt sich hierbei um einen rechtlichen Passus aus dem Landesgaststättengesetz, den die Behörde in ihrer Begründung zitiert", so die Stadt. In dem Gesetz (PDF) heißt es, "zum Schutze" von Gästen und Angestellten "gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit" könnten jederzeit Auflagen gemacht werden.

Der grüne Oberbürgermeister Fritz Kuhn wird in der städtischen Mitteilung ferner mit Worten von einer Pressekonferenz zitiert, wonach Stuttgart eine "weltoffene Stadt" sei, "in der auch Homosexuelle Treffpunkte finden. Die Terminologie des Schreibens hat weh getan, dafür möchte ich mich entschuldigen." Kuhn hatte auf der Konferenz hauptsächlich angekündigt, nicht für eine zweite Amtszeit zur Wahl anzutreten und sich ins Privatleben zurückzuziehen. Laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" sagte er zudem zum "Eagle"-Streit: "Sittlichkeit ist kein Maßstab, der hier anzuwenden ist, wir sind nicht in den 60ern." Die Fachämter würden zeitnah mit dem Betreiber sprechen, so Kuhn laut der Pressemitteilung.

Twitter / stuttgart_stadt | Wird es zu einer Lösung kommen?
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Auch die Stadt kündigt in der Pressemitteilung an, Vertreter der Verwaltung würden "in den kommenden Tagen mit den neuen Betreibern der Gaststätte zu einem Gespräch zusammenkommen". Dabei wolle man mit den Betreibern "die Rechtslage erörtern".

Ein Einlenken ist das noch nicht. Wenige Sätze zuvor hatte die Stadt erörtert: "Die Gaststättenbehörde hatte die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelegt. Dabei wurden insbesondere die bisherige Genehmigung, das Gaststättengesetz, die Vergnügungsstättensatzung sowie der geltende Bebauungsplan in den Blick genommen. Anschließend hat sie eine Schankwirtschaft innerhalb eines Billardcenters genehmigt." (cw)

#1 YannickAnonym
  • 07.01.2020, 20:18h
  • Ich weiß nicht, wieso immer wieder auf Sittlichkeit abgestellt wird. Das ist erstens subjektiv und zweitens völlig unerheblich.

    Die entscheidende Frage ist doch, ob das legal ist oder nicht. Und wenn gegen kein Gesetz verstoßen wird und z.B. auch keine Nachbarn mit Lärm belästigt werden, haben die den Laden nicht zu schließen, nur weil er gegen irgendjemandes Sittlichkeitsgefühl verstößt. Wem das nicht passt, der braucht ja nicht hingehen.
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#2 Carsten ACAnonym
  • 07.01.2020, 20:36h
  • Antwort auf #1 von Yannick
  • Volle Zustimmung.

    Deutschland ist ein Rechtsstaat und kein Gottesstaat.

    Da geht es nicht darum, was irgendwelche Religiösen als sittlich oder nicht empfinden, sondern nur darum, ob etwas legal ist oder nicht.

    Ich mache denen ja auch keine Vorschriften, was in ihren Gotteshäusern, Tempeln und Kirchen passieren darf und was nicht, dann hat die auch nicht zu interessieren, ob es in einer Schwulenkneipe "halbnackte" Menschen gibt.
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#3 JurajaAnonym
  • 07.01.2020, 20:46h
  • Antwort auf #1 von Yannick
  • Der Punkt ist ja gerade, dass die Sittlichkeit Legalitätsvoraussetzung ist. Gegen das Merkmal spricht auch gar nichts, denn auch heute wird es Dinge geben, die wir als unsittlich empfinden. Warum ein seit Jahren betriebener Darkroom nun darunter fallen soll, ist eine andere Frage.
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