18 Kommentare
- 14.01.2020, 18:00h
- "Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen."
Wurde aber auch Zeit. Und wenn die Frau Ministerin schon mal an der Arbeit ist, soll sie auch gleich noch
"sowie einer Beschneidung am Genital"
hinzufügen.
Der Körper gehört immer dem Menschen selbst, nicht seinen Eltern. - |
- 14.01.2020, 20:56hBad Salzuflen
- Der Gesetzentwurf sieht explizit vor, dass zukünftig auch intersexuelle Kinder wie Jungen bereits jetzt an den Genitalien verstümmelt werden dürfen. Dabei spielt die konkrete Ausprägung der Geschlechtsteile keine Rolle. Die Legalisierung von FGM durch die Hintertür, weil der Gesetzgeber die Genitalverstümmelung von Jungen unbedingt legal halten will. Einfach verachtenswert.
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- 14.01.2020, 22:23h
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Dann gibt es aber Ärger mit den Moslem und Juden.
Wenn die Beschneidung von Jungen verboten wird. - |
- 14.01.2020, 23:46h
- Zitat aus dem Entwurf: "Die Eltern können nicht in einen operativen Eingriff an den inneren oder äußeren
Geschlechtsmerkmalen des Kindes einwilligen, wenn dieser zu einer Änderung des angeborenen biologischen Geschlechts führt"
Die Einschränkung mit "wenn" klingt für mich danach, als wenn das angeblich "kosmetische" Herumschippeln z. B. an einer abgeblich zu großen Klitoris und in ähnlichen Fällen weiterhin erlaubt bleiben soll. Gerade bei intersexuellen Kindern erscheint mir die Formulierung der "Änderung des angeborenen biologischen Geschlechts" zu vage und deshalb heikel. Wer entscheidet denn, welches Geschlecht bei einem intersexuellen Kleinkind vorliegt und ab welcher Schwere ein Eingriff dieses Geschlecht "ändert"?
Nur eine Formulierung, die ALLE medizinisch nicht notwendigen Eingriffe ohne Einschränkung verbietet, wäre m. E. konsequent und menschenrechtskonform. Dass man sich zu solcher Konsequenz nicht durchringen kann, war leider zu erwarten. Es spricht dafür, dass man das Grundproblem immer noch nicht verstanden hat - oder es einfach gar nicht lösen will. - |
- 15.01.2020, 01:12hHamburg
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Beide Religionen kennen die Genesis (Schöpfungsgeschichte). Da steht, daß Gott den Menschen erschaffen hatte, daß danach alles gut war. Wen jemand mit einer Schere am Körper des Menschen ohne einer Notwendigkeit herumschnippelt, zerstört jener jemand das Werk Gottes.
Was schadet es, wenn mal etwas Logik in die Religion hineinkommt! Die Beschneidung hat der widersprüchliche Massenmörder Moses eingeführt, weil so etwas in Ägypten mal Mode war, um Menschen zu unterdrücken und das Leben zu beeinträchtigen. - |
- 15.01.2020, 08:02hBangkok
- Gut,dass sich da was tut...
Beschneidung von Kindern muss verboten werden,es sei denn es ist aus medizinischen Gruenden notwendig.
Keine Ausnahmen fuer Juden oder Moslime darf es da in einem Rechtstaat geben.
und nun noch das VERBOT der Mietgliedanmeldung bei Sekten von unmuendigen Saeuglingen,durch die Eltern einfuehren,auch da sollte das Alter von 14 Jahren zur "Selbstendscheidung" gelten.
aber bei letzterem ist wohl die Macht besonders der RKK Kindersch..... noch zu gross in der BRD. - |
- 15.01.2020, 09:31h
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Danke Dir für den Zusatz über Beschneidung, genau das dachte ich nämlich auch. Denn Kinder können nicht dafür, wenn die Eltern religiot erkrankt sind, und glauben, irgend ein Wahn-Inhalt von Fantasiewesen wolle es gern so haben, dass das Kind da keine schützende Haut haben soll.
Wer immer diesen Veschneidungsblödsinn unterstützt, sollte sich mal ernsthaft fragen, was daran nicht natürlich ist. Recht auf körperliche Unversehrtheit muss auch für Kinder und Jugendliche gelten.
In einigen afrikanischen Kulturen werden gerade auch die Mädchen mit üblen Methoden beschnitten. Viele sterben oder haben ihr Leben lang Probleme deswegen, mal ganz abgesehen davon, irgendwann Kinder zu gebären.
Dass das Gesetz gegen Umverstümmelung Intersexueller so lange Zeit gebraucht hat, ist bei den Werten, die für den medizinischen Standart in D so gepredigt wurden, ohnehin zum Schämen. Auch das mit dem TSG, das offenbar keiner mit der Zange angreifen will. Zugunsten des Pathologisierungsdrall wohl, go figure. - |
- 15.01.2020, 10:18hHannover
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"" "Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen." ""..
Im Artikel heißt es dann folgend :
""Erst im Alter von 14 Jahren könne das Kind in eine Operation einwilligen.""..
Zunächst ist dies eine falsche "formulierung", denn 14-Jährige sind keine "Kinder" mehr im Sinne von Gesetzen..
Aufgrund der derzeitigen Situation was Sexuelle Aufklärung betrifft bin ich strikt dagegen Jugendlichen diese Möglichkeit der "freiwilligen Kastration" (denn um nichts anderes handelt es sich bei der hier beschriebenen "Sterilisation" !) einzuräumen, denn es ist zu befürchten daß den Jugendlichen dazu der Überblick mangels ausreichender Informationen fehlt, UND sie wie auch bei "Konversiontherapien" von außen maßgeblichen Einflüßen unterliegen, und sich dazu dann "überreden" lassen..
""Und wenn die Frau Ministerin schon mal an der Arbeit ist, soll sie auch gleich noch
"sowie einer Beschneidung am Genital"
hinzufügen.""..
Da bin ich ganz bei Dir..
Wenn dann noch die ebenso lange aufgeschobenen "Kinder-Rechte" im GG angegangen werden, die den Kindern und Jugendlichen kostenlose Rechtshilfen und Klagewege AUCH gegenüber Eltern und Erziehenden eröffnen, wäre es ein vollständiges Paket einer Reform..
Wenn hier dann schon "Warnungen" auftauchen wie die von "Miral" in Nr.#5, dann sind diesen zu entgegnen :
Menschenrechte sind NICHT davon abhängig welches Geschlecht das Kind hat oder welchem "Glauben" die Eltern anhängen !
Ein Verbot der Genitalverstümmelung wie derzeit der Fall, auf "Christen" oder gar auf "Mädchen" zu verengen, denn es sind sich hier wohl alle einig das "Beschneidungen von Mädchen" ein Verbrechen darstellen, ist NICHT zielführend, denn es gibt KEINEN EINZIGEN Grund Beschneidungen von Mädchen als Verbrechen zu verbieten, den von Jungen dagegen nicht ! - |
Jetzt nicht rumschlampen und nicht wieder ewig verzögern.
Und vor allem auch Strukturen schaffen, die intersexuelle Menschen unterstützen, statt sie zu irgendwas zu zwingen und sie passend für die Schubladen dummer Menschen zu machen.