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"Homophobe Posse"
Saarländischer Karneval: Homosexuelle dürfen nicht "Prinzenpaar des Jahres" werden
"Diese Ausgrenzung ist für uns einfach nicht zu dulden": Eine Karnevalsgesellschaft zeigt sich entsetzt, dass der Dachverband VSK noch immer an der Diskriminierung sexueller Minderheiten festhält.

Facebook / KG Die Rebläuse e.V.) Heike II. und Ute I. dürfen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht bei der Wahl zum Prinzenpaar des Jahres mitmachen (Bild:
- 15. Januar 2020, 14:00h 2 Min.
Die Karnevalsgesellschaft Die Rebläuse beklagt sich über Homophobie des Dachverbandes Saarländischer Karnevalsvereine (VSK). Der 1958 gegründete Karnevalisten-Verein aus der 15 Kilometer von Saarbrücken entfernten Gemeinde Kleinblittersdorf wirft dem VSK auf Facebook vor, aus Homosexuellenfeindlichkeit ein lesbisches Prinzesinnenpaar von der Wahl zum Prinzenpaar des Jahres am 26. Januar in Riegelsberg auszuschließen. Die Gewinner werden traditionell beim sogenannten Prinzenfrühstück gewählt.
Laut den Rebläusen wurde das verheiratete Prinzessinnenpaar Heike II. und Ute I. mit folgender Begründung vom Wettbewerb ausgeschlossen: "Es ist richtig, dass bei der Wertung nur das klassische Prinzenpaar nach Tradition und Brauchtumspflege Mann und Frau gewertet werden" (sic). Für die Rebläuse ist diese Begründung keine Brauchtumspflege mehr: "Wir nennen es schlichtweg Homophobie und diese Ausgrenzung ist für uns einfach nicht zu dulden."
Die Verbitterung über diesen Ausschluss sitzt tief, wie aus dem Facebook-Text weiter hervorgeht: "Ein Verband, der auf der Narrenschau gerne mal Tänze auf die Bühne lässt, wo man tanzende Tampons und Damenbinden sehen kann, ein Verband der Tänze bei Turnieren und Veranstaltungen duldet, die das rassistischste Blackfacing nutzen, um den Anschein von Afrika zu erzeugen… ein solcher Verband kann natürlich nicht das Fingerspitzengefühl haben, ein gleichgeschlechtliches Prinzenpaar so zu behandeln, wie alle anderen Prinzenpaare auch." Der VSK fördere "Hetze und Ausgrenzung" und stelle mit seiner Haltung nur klar, dass für den Dachverband Heike II. und Ute I. "weniger wert als alle anderen Prinzenpaare" seien.
Im Gegensatz dazu könne bei den Rebläusen "jeder mitmachen, egal wie alt, welches Geschlecht, welche sexuelle Orientierung, Religion oder Herkunft" die karnevalsbegeisterte Person habe. "Denn am Ende zählt nur, dass wir gemeinsam Faasend [Karneval] feiern".
Heute in einem Monat findet unsere Reblaus-Gala statt. Unser Prinzessinnenpaar Heike II. und Ute I. freut sich jetzt…
Gepostet von KG Die Rebläuse e.V. am Dienstag, 14. Januar 2020
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LSVD-Sprecher: "Da vergeht mir das Lachen"
Auch der Lesben- und Schwulenverband des Saarlandes schloss sich der Kritik an: "Karneval im Saarland – eine homophobe Posse der Vergangenheit. Da vergeht mir das Lachen", erklärte das saarländische LSVD-Landesvorstandsmitglied Hasso Müller-Kittnau auf der Facebookseite des Landesverbandes.
queer.de hat den VSK um eine Stellungnahme gebeten, aber bei Veröffentlichung des Artikels noch keine Antwort erhalten.
Der Karneval wird immer wieder für LGBTI-feindliche Ausbrüche genutzt. Im letzten Jahr nutzte die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer ein "Narrengericht" in Baden-Württemberg, um sich über intersexuelle Menschen lustig zu machen (queer.de berichtete). Zudem verlieh die Münchner Faschingsgesellschaft dem homophoben Sänger Andreas Gabalier Anfang 2019 den Karl-Valentin-Orden (queer.de berichtete). (dk)

Die Kackorganisation der an der Saar beHEIMATeten Karnevalsorganisationen hat eine Facebookseite, eine Emailadresse, etc.
Also mal schön fleißig tätig werden!
Ist hier ein rechtskundiger Mensch am Start, der mehr dazu weiß, ob hier das AGG greifen, und dies für einen eingetragenen Verein Konsequenzen haben könnte.
Ich bin kein Vereinsmeier, aber da könnte es doch bestimmt unbequem werden, von wegen Aberkennung der Gemeinnützigkeit, Haftung, Steuerfreiheit des Vereinsvermögen, etc.?