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- 01. Oktober 2005 2 Min.
Baden-Baden In Deutschland hatten Ende 2004 über 25.000 Männer und Frauen Lebenspartnerschaften mit einem Partner bzw. einer Partnerin desselben Geschlechts begründet. Dies hat der Autor Stephan Stüber für die 2. Auflage des "Handkommentar Lebenspartnerschaftsrecht" ermittelt, der in Kürze im Nomos-Verlag Baden-Baden erscheinen wird. Die Zahl ist überraschend, weil Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Ende Oktober 2004 von nur 5.000 Lebenspartnerschaften ausgegangen war. Eine offizielle Statistik über die Lebenspartnerschaften wird – anders als für Ehen – in Deutschland nicht geführt. Die Zahl der Lebenspartnerschaften lässt sich schwer ermitteln, weil in den Ländern ganz unterschiedliche Behörden für die Begründung der Lebenspartnerschaften zuständig sind. Während in Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Standesbeamten zuständig sind, haben die übrigen Länder die Kreise und kreisfreien Städte (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen) oder die Gemeinden (Brandenburg, Hessen, Saarland) für zuständig erklärt. Die Gemeinden und kreisfreien Städte konnten die Aufgabe dann den Standesbeamten übertragen; sie müssten dies aber nicht tun. Deshalb sind sogar innerhalb dieser Länder wiederum unterschiedliche Stellen zuständig. Ganz andere Wege sind schließlich Sachsen und Bayern gegangen: Während in Sachsen Lebenspartnerschaften bisher nur bei den drei Regierungspräsidien begründet werden konnten, sind in Bayern die Notare zuständig. Die unterschiedlichen Stellen der Länder sind auch melderechtlich über die Landesgrenzen hinweg nur unzureichend mit einander verknüpft. Die Familiengerichte und Nachlassgerichte können deshalb zurzeit nicht zuverlässig feststellen, ob jemand in einer Lebenspartnerschaft lebt oder ob eine Lebenspartnerschaft inzwischen aufgehoben ist. (pm)
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» Lebenspartnerschafts-Statistik des LSVD
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"weil in den Ländern ganz unterschiedliche Behörden für die Begründung der Lebenspartnerschaften zuständig sind."
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"Die Gemeinden und kreisfreien Städte konnten die Aufgabe dann den Standesbeamten übertragen; sie müssten dies aber nicht tun. Deshalb sind sogar innerhalb dieser Länder wiederum unterschiedliche Stellen zuständig."
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"Die unterschiedlichen Stellen der Länder sind auch melderechtlich über die Landesgrenzen hinweg nur unzureichend mit einander verknüpft. Die Familiengerichte und Nachlassgerichte können deshalb zurzeit nicht zuverlässig feststellen, ob jemand in einer Lebenspartnerschaft lebt oder ob eine Lebenspartnerschaft inzwischen aufgehoben ist."
Zahlreiche weitere Gründe, warum endlich die Ehe geöffnet werden muss (wie in Spanien, Belgien, den Niederlanden und Kanada, die alle nicht untergegangen sind)! Die eingetragene Lebenspartnerschaft bietet weder gleiche Rechten noch gleiche Pflichten, sie hat einen anderen Namen und sie werden von erzkonservativen Bundesländern wie Bayern (aus)genutzt, um Lesben und Schwule weiter zu diskriminieren!