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Stalking-Prozess
Bremen: Schwulenhasser möglicherweise psychisch krank
Der 31-Jährige, der in Bremen aus Homophobie junge Schwule terrorisiert haben soll, könnte unter Umständen schuldunfähig sein. Er ist bereits aus der U-Haft in eine Psychiatrie verlegt worden.
- 21. Januar 2020, 12:33h 2 Min.
Der Prozess gegen einen 31-Jährigen, der aus Hass auf Homosexuelle mehreren jungen Schwulen das Leben zur Hölle gemacht haben soll, wird vom Bremer Amtsgericht an das Landgericht übergeben. Das gab das Amtsgericht der Hansestadt am Dienstag bekannt. Grund für die Verlegung ist, dass der Angeklagte psychisch krank sein könnte und deshalb möglicherweise nicht schuldfähig ist. Eine solche Entscheidung kann aber nicht das Amtsgericht, sondern nur das Landgericht fällen. Noch ist unklar, wann das Landgericht mit dem Prozess gegen den Angeklagten beginnen wird.
Erst am vergangenen Mittwoch hat der Prozess vor dem Amtsgericht begonnen (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, 2016 mehrere schwule Männer aus Bremen monatelang gemobbt und regelrecht terrorisiert zu haben.
Neubewertung von Gutachterin
Die Entscheidung des Amtsgerichts für die Prozessverlegung beruht auf der Neubewertung einer Gutachterin, die zum Prozessauftakt erklärt hatte, dass sie beim 31-Jährigen eine schwere psychische Störung vermutet. Dies erfordere eine Unterbringung in einer Nervenklinik anstatt einer Haftanstalt. Der Angeklagte ist wegen des neuen Gutachtens bereits vorläufig aus der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie verlegt worden. Dort soll er mindestens bis zu Beginn des Prozesses bleiben.
Die Anklageschrift gegen den mutmaßlichen Täter umfasst vier Stalking-Fälle und 68 Straftaten, darunter neben der Nachstellung auch Volksverhetzung, Bedrohung, versuchte räuberische Erpressung, Beleidigung und Nötigung. Ziel des Angeklagten soll es stets gewesen, jungen Schwulen Probleme zu bereiten und ihnen das Leben möglichst schwer zu machen. Einige seien beispielsweise über gefälschte Facebook-Konten geoutet worden. Der Angeklagte soll auch einen zum Tatzeitpunkt erst 17-jährigen Schüler terrorisiert haben. Er soll unter anderem eine Todesanzeige mit dem Namen des Jungen aufgegeben und einen Trauerkranz an seine Schule geschickt haben (siehe Porträt auf Buzzfeed). (cw)

Frage: Sollten nun alle homophoben Täter in eine Psychiatrie verlegt oder zur Verantwortung gezogen werden? Vielleicht beides?