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Stalking-Prozess

Bremen: Schwulenhasser möglicherweise psychisch krank

Der 31-Jährige, der in Bremen aus Homophobie junge Schwule terrorisiert haben soll, könnte unter Umständen schuldunfähig sein. Er ist bereits aus der U-Haft in eine Psychiatrie verlegt worden.


Der Prozess soll vor dem Bremer Landgericht fortgesetzt werden (Bild: Fred Romero / flickr)

  • 21. Januar 2020, 12:33h 5 2 Min.

Der Prozess gegen einen 31-Jährigen, der aus Hass auf Homo­sexuelle mehreren jungen Schwulen das Leben zur Hölle gemacht haben soll, wird vom Bremer Amtsgericht an das Landgericht übergeben. Das gab das Amtsgericht der Hansestadt am Dienstag bekannt. Grund für die Verlegung ist, dass der Angeklagte psychisch krank sein könnte und deshalb möglicherweise nicht schuldfähig ist. Eine solche Entscheidung kann aber nicht das Amtsgericht, sondern nur das Landgericht fällen. Noch ist unklar, wann das Landgericht mit dem Prozess gegen den Angeklagten beginnen wird.

Erst am vergangenen Mittwoch hat der Prozess vor dem Amtsgericht begonnen (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten, 2016 mehrere schwule Männer aus Bremen monatelang gemobbt und regelrecht terrorisiert zu haben.

Neubewertung von Gutachterin

Die Entscheidung des Amtsgerichts für die Prozessverlegung beruht auf der Neubewertung einer Gutachterin, die zum Prozessauftakt erklärt hatte, dass sie beim 31-Jährigen eine schwere psychische Störung vermutet. Dies erfordere eine Unterbringung in einer Nervenklinik anstatt einer Haftanstalt. Der Angeklagte ist wegen des neuen Gutachtens bereits vorläufig aus der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie verlegt worden. Dort soll er mindestens bis zu Beginn des Prozesses bleiben.

Die Anklageschrift gegen den mutmaßlichen Täter umfasst vier Stalking-Fälle und 68 Straftaten, darunter neben der Nachstellung auch Volksverhetzung, Bedrohung, versuchte räuberische Erpressung, Beleidigung und Nötigung. Ziel des Angeklagten soll es stets gewesen, jungen Schwulen Probleme zu bereiten und ihnen das Leben möglichst schwer zu machen. Einige seien beispielsweise über gefälschte Facebook-Konten geoutet worden. Der Angeklagte soll auch einen zum Tatzeitpunkt erst 17-jährigen Schüler terrorisiert haben. Er soll unter anderem eine Todesanzeige mit dem Namen des Jungen aufgegeben und einen Trauerkranz an seine Schule geschickt haben (siehe Porträt auf Buzzfeed). (cw)

#1 Peter GoldrohrAnonym
  • 22.01.2020, 12:39h
  • So gesehen haben alle homophoben Täter eine schwere psychische Störung. Einerseits arbeiten sie ähnlich reflektiert, systematisch, zielgerichtet und zerstörerisch, wie der 31-Jährige, der in Bremen aus Homophobie junge Schwule terrorisiert haben soll. Andererseits schöpfen alle homophoben Täter ihre Tatkraft aus einer schweren psychischen Störung.

    Frage: Sollten nun alle homophoben Täter in eine Psychiatrie verlegt oder zur Verantwortung gezogen werden? Vielleicht beides?
  • Direktlink »
#2 JadugharProfil
  • 22.01.2020, 19:02hHamburg
  • Antwort auf #1 von Peter Goldrohr
  • Man sollte bei Homophobie schon unterscheiden. Bei manchen hilft Aufklärung und sie verändern ihren Standpunkt, weil dieser durch eine Indoktrination zustande kam.
    Solche Menschen überwinden eine Homophobie, wenn sie auf Irrtümer und vorgefaßten Meinungen beruht.

    Andere homophobe Menschen, die auch zu Rassismus neigen, haben meistens kein Empathievermögen und verhalten sich psycho- bzw. soziopathisch. Auch Personen mit narzißtischer Persönlichkeitsstörungen haben kaum Empathie. Diese nicht vorhandene Empathie ist das Schädigende, da diese Menschen sich nicht vorstellen können, was sie bei einen anderen für einen Schaden zufügen, da sie ihr eigenes Verhalten nicht auf sich selbst reflektieren können. Da hilft dann auch keine Aufklärung!
    Sie sind dann auch uneinsichtig!

    Eine andere Möglichkeit wäre krankhafter Sadismus, um absichtlich und zwangshaft Menschen zu quälen. Solche Menschen, welche sadistisch, psychopathisch, soziopathisch und narzißtisch sind, müssen je nach Schwere ihrer Erkrankung dann in die Psychiatrie! Sie zu bestrafen würde nichts nützen, wegen nicht vorhandener Einsicht.

    Da fällt mir das Beispiel von einen ultraorthodoxen Rabbiner ein, der beim CSD Menschen versuchte zu töten und dann ins Gefängnis kam. Nach seiner Entlassung ging er wieder beim CSD auf die Menschen los und tötete ein Mädchen! Nun sitzt er wieder im Gefängnis und wird seine Taten nie bereuen! Er wird sein Handeln stets als richtig ansehen, während die anderen in seinen Vorstellungen und Ansichten für den Weltuntergang sorgen.
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#3 antosEhemaliges Profil

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