94 Kommentare

- 23.01.2020, 13:19hStuttgart
- Wie traurig. Der arme Kerl wurde bestialisch ermordet, aber es war kein Mord. Welch ein juristischer Irrsinn. Manchmal versteh ich die Welt nicht mehr.
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- 23.01.2020, 13:39h
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Hüten Sie Ihre Zunge, wenn Sie kein Jurist sind. Mord setzt einen in § 211 StGB beschriebenen Mordgrund voraus, an dem es hier fehlte.
Im Übrigen wurde auf Totschlag im besonders schweren Fall erkannt, § 212 Abs. 2 StGB. Rechtsfolge: Wie beim Mord Lebenslange Freiheitsstrafe.
Machen Sie dem Gericht also bitte keine grundlosen Vorwürfe. - |
- 23.01.2020, 13:49h
- Ich bin natürlich kein Jurist und mit meinen naiven Rechtsvorstellungen behaftet, aber das es nicht grausam ist, einen leb- und wehrlosen menschlichen Körper mit einem Stuhlbein zu vergewaltigen, weil der Körper leb- und wehrlos ist, finde ich schon äußerst krank.
Und wenn jemand wegen homosexuellen Avancen einen solchen "Totschlag" begeht und nur latente Homophobie attestiert bekommt, möchte ich nicht wissen, was das Gericht braucht, um "latent" zu streichen.
Spätestens seit Künast-Urteil dürfte ja jedem klar sein, dass unsere Rechtsprechung dringend eine Überarbeitung braucht. Unfassbar. - |
- 23.01.2020, 13:49h
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Das mag ja juristisch unserem Rechtssystem entsprechend stimmen.
Also kann ich mir ne Pulle Wodka hinter die Binde kippen und alles totmanschen, was mir menschlich nicht passt und es wird strafmildernd ausgelegt.
Der Passus der verminderten Schuldfähigkeit aufgrund Alkohols gehört ABGESCHAFFT!!! - |
- 23.01.2020, 13:56h
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Das ist UNFUG!
Wer den Rausch herbeiführt in der Absicht dann Straftaten zu begehen, für den gibt es auch keine Schuldminderung, da der Plan ja schon vor dem Konsum feststand.
Immer diese bekloppten möchtegern-Scharfrichter hier. Zum Kotzen! - |
- 23.01.2020, 14:02h
- Geht mir so ähnlich wie #1 bei sowas. Da verstehe ich auch die Rechtswissenschaft nicht, oder die ihr zugrunde liegende Philosophie.
Sind wohl oder übel auch alle vorwiegend gefühlskalte Kopfspinner, die glauben, sie wären was Besseres weil doppeltes Staatsexamen. Kann man ja alles gut und richtig finden, muss man aber nicht.
Leute misshandeln den Dude also in dieser Weise und rechnen nicht damit, dass der daran stirbt? Come on... - |
- 23.01.2020, 14:03h
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"Hüten Sie Ihre Zunge, wenn Sie kein Jurist sind."
Sehen Sie, dass ist genau die Diskrepanz zwischen den Juristen und dem einfachen Volk: der nichtakademische Teil der Bevölkerung schreibt mit den Händen, statt mit dem Mund. Im Übrigen haben Sie das "sonst passiert das und das" vergessen, wie es sich für eine echte Drohung gehört. - |
- 23.01.2020, 14:07h
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Ich würde sagen:
Nicht nur abgeschafft, sondern zukünftig sollte dieser Umstand (Vollrausch) sogar strafverschärfend gewertet werden! - |
- 23.01.2020, 14:08h
- Na wenn das kein Mord gewesen ist aus Hass auf Homosexualität, was dann?!
Wenn der Artikel das Urteil richtig zitiert, war ein Argument die Tat nicht als Mord zu verurteilen der Umstand, dass die Täter Wut auf die homosexuellen Avancen hatten.
Allein, die Vorstellung bzw. Frage, ob die Täter zu Täter geworden wären, wenn es sich um heterosexuelle Avancen einer Frau gehandelt hätte, zeigt eindeutig Hass auf Homosexuelle.
Weiterhin ist die Glaubwürdigkeit der Täter hinsichtlich der Nicht-Absicht zum Mord wohl kaum gegeben.
Wer geht mit einem Kumpel oder Freund gemeinsam zu welchem Zweck mit einem dritten Unbekannten auf ein Hotelzimmer?!
Briefmarken-Tausch?
Sollte die Rechtslage dieses Urteil tatsächlich hergeben, ist sie sehr schlecht.
Wenn gleich Mehrere einen anderen zu Tode foltern, dann kann das nur vorsätzlich sein. Selbst wenn es zu Beginn nicht die verabredete Absicht gewesen sein sollte.
Was ist mit der Arglosigkeit des Opfers?
Oder musste er bei homosexuellen Kontakten ganz natürlich mit diesen Folgen rechnen?
Ein Mord für 5 Euro im Portemonnaie durch eine Kugel hat zwar das selbe tödliche Ergebnis. Ist aber an Grausamkeit, Hass und Brutalität weit weg von dieser Tat.
Mir geht es nicht mal in erster Linie um die Höhe der Strafe.
Es geht darum dem Opfer gerecht zu werden (wenn es ihm auch nicht mehr hilft) und das Ganze nicht als eine Art Betriebsunfall im immer noch gerne so genannten Homo-Milieu runter zu richten. - |
- 23.01.2020, 14:25h
- Außerdem prüft der BGH nur noch, ob alle rechtlichen Formalien eingehalten wurden. Der BGH prüft soweit ich weiß nicht mehr in der Fakten usw. Die Ungereimtheiten liegen beim Berliner Landgericht! Müssen wir in der heutigen Zeit etwa schon froh darüber sein, dass das Landgericht Jim nicht Selbstmord unterstellt hat?
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