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Geschlechtseintrag "divers"

Seehofer-Verbot für Transmenschen verfassungswidrig?

Innenminister Seehofer hatte letztes Jahr trans Menschen gesagt, dass sie den Geschlechtseintrag "divers" nicht in Anspruch nehmen könnten. Ein Gericht und ein Rechtsgutachten sehen das ganz anders.


Bundesinnenminister Horst Seehofer setzte einen engen Rahmen für Transrechte – und verstieß damit offenbar gegen das Grundgesetz (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)
  • 28. Januar 2020, 15:41h 18 2 Min.

Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) hatte vor knapp einem Jahr festgelegt, dass nur Intersexuelle, aber keine Transpersonen den Geschlechtseintrag "divers" nutzen dürften (queer.de berichtete). Ärzten, die eine entsprechende Bescheinigung für Transpersonen ausstellten, drohte das Ministerium sogar mit Strafverfolgung.

Doch diese Rechtsauffassung wird immer mehr in Frage gestellt, wie die Kampagne "Dritte Option" kürzlich mitteilte. Zum einen wurde auf eine erstinstanzliche Entscheidung vom 16. Dezember des Amtsgericht Münster verwiesen, in der einer Transperson das Recht eingeräumt wurde, den Geschlechtseintrag auf "divers" zu ändern. Zum anderen zeige ein vom SPD-geführten Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vom 2. Dezember, dass auch Transpersonen die Eintragung als "divers" nicht verweigert werden könne.

Das Münsteraner Gericht kam nach der Klage der Transperson Noa zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber zwar die Möglichkeit einer Eintragung als "divers" auf intergeschlechtliche Personen beschränken wollte, eine solche Regelung jedoch verfassungswidrig wäre. Daher müsse das Gesetz verfassungskonform angewendet werden und eine Änderung des Geburtseintrags auch für Personen möglich sein, die "nach medizinischen Erkenntnissen einem bestimmten biologischen Geschlecht zuzuordnen sind, jedoch subjektiv nicht entsprechend dieser medizinischen Zuordnung empfinden." Entscheidend für den Geschlechtseintrag sei allein die Geschlechtsidentität, weshalb das Gesetz nicht zwischen intergeschlechtlichen und transgeschlechtlichen Personen differenzieren dürfe.

Rechtsanwältin: Gerichtsentscheidung "dringend notwendig"

Rechtsanwältin Katrin Niedenthal, die Noa in dem Verfahren vertreten hat, begrüßte die ausführliche Auseinandersetzung des zuständigen Richters mit der Rechtslage: "Die verfassungskonforme Auslegung der neuen Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags, wie sie das Amtsgericht Münster vorgenommen hat, war als Klarstellung der Rechtslage dringend notwendig. Ich habe seit der Gesetzesreform zahlreiche verunsicherte Anfragen von betroffenen Personen bekommen, die zu Recht nicht verstehen konnten, warum die Wahrnehmung ihrer Grundrechte von der Beurteilung ihres körperlichen Zustandes durch Dritte abhängen soll." Derzeit seien noch mindestens zwei weitere vergleichbare Verfahren allein am Amtsgericht Münster anhängig, teilte die "Dritte Option" mit.

Das Rechtsgutachten kam außerdem zu dem Ergebnis, dass der im Gesetz verwendete schwammige Begriff "Varianten der Geschlechtsentwicklung" nicht nur auf Intersexuelle zutreffe, sondern auch auf Transpersonen und nicht-binäre Personen.

Der Bundestag hatte die Einführung der dritten Geschlechtsoption Ende 2018 beschlossen (queer.de berichtete). Anlass war ein 2017 gefälltes Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach der Klage einer intersexuellen Person (queer.de berichtete).

Bereits seit Jahren fordern LGBTI-Aktivisten eine Reform des völlig veralteten und in Teilen verfassungwidrigen Transsexuellengesetzes aus dem Jahr 1981. Ein im vergangenen Jahr vorgestellter Referentenentwurf wurde nach scharfer Kritik auf Eis gelegt (queer.de berichtete). (cw)

#1 AlexAnonym
  • 28.01.2020, 16:30h
  • Wie lange will die SPD solche Leute noch an der Macht halten?

    Beendet endlich diese unsägliche Groko, die nicht nur bei GLBTI-Themen, sondern auch bei Wohnungsnot und Mietenexplosion, beim Klimawandel, bei fairer Besteuerung von Großkonzernen, bei mehr Personal für Krankenhäuser und in der Pflege, Sanierung maroder Straßen und Brücken, etc. etc. etc. auf ganzer Linie Vertrag hat.
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#2 Taemin
  • 28.01.2020, 17:11h
  • Der Begriff "Variante der Geschlechtsentwicklung" deckt sprachlich alles ab, was nicht männlich bzw. weiblich in dem Sinne ist, dass eines der beiden Geschlechter eindeutig vorliegt bzw. dass das vermeintliche (anatomische) Geschlecht mit dem tatsächlichen (empfundenen) Geschlecht übereinstimmt. Zwar stand dem Gesetzgeber frei, insoweit nur einen Teilbereich zu regeln, gerade von dieser Möglichkeit hat er aber keinen Gebrauch gemacht. Insoweit darf zwecks Interpretation auf die gesetzliche Regelung der Eheöffnung zurückgegriffen werden. Dort sprach der Gesetzgeber von "Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts", was der Ansicht Nahrung gab, heiraten dürfe nur, wer eindeutig männlich oder weiblich sei bzw. wessen Anatomie mit dem empfundenen Geschlecht übereinstimme. Diese Meinung ist vom Tisch, denn herrschende Interpretation geht inzwischen davon aus, dass transidentische und zwischengeschlechtliche Menschen erstens nicht einfach kein Geschlecht besitzen und zweitens im Verhältnis zum Ehepartner/zur Ehepartnerin zwangsläufig das gleiche oder ein anderes Geschlecht haben. Von dieser Sichtweise ausgehend, kann "Variante der Geschlechtsentwicklung" nicht auf zwischengeschlechtliche Menschen begrenzt und bei Transidentität verneint werden. Im Übrigen ist anzumerken, dass die umstrittene gesetzliche Regelung die mangels eines verfassungsmäßigen Transidentitätsgesetzes bestehende Rechtslücke grundrechtskonform schließt. Mithin ist nicht nachvollziehbar, wieso versucht wird, den Gesetzesvollzug zu verhindern. Es wird lediglich klar, dass Herr Seehofer und andere Politiker auf einem komplexen Rechtsgebiet, das sie offenkundig gar nicht überblicken, ihr eigenes Gesetz zu hintertreiben suchen, weil ihnen nach dessen Inkrafttreten erst klar geworden ist, dass sie eine unhaltbare Diskriminierung lieber doch nicht abgeschafft hätten.
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#3 ProblemPorstAnonym