https://queer.de/?35412
Gesetzentwurf
Sachsen-Anhalt will Merkmal "sexuelle Identität" in Verfassung aufnehmen
Der Diskriminierungsschutz der Landesverfassung soll im Rahmen einer größeren Reform um Homo- und Bisexuelle erweitert werden.
- 30. Januar 2020, 18:44h 2 Min.
Im Rahmen der umfangreichen "Parlamentsreform 2020" soll der Gleichheitsartikel 7, Absatz 3 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt um das Merkmal "sexuelle Identität" ergänzt werden. Auf den am Donnerstag im Landtag in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf wies der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen-Anhalt hin.
Demnach würde es künftig in der Verfassung heißen: "Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden." Die neue Formulierung vermeidet auch den bisher benutzten Begriff "Rasse". Der gemeinsame Gesetzesentwurf (Drs. 7/5550, PDF) der Fraktionen von Grünen, SPD, Linke und CDU wurde vom Landtag in den Ältestenrat überwiesen.
Sachsen-Anhalt wäre das sechste Bundesland, das den verfassungsmäßigen Schutz von LSBTI* in die Landesverfassung aufnimmt, so der LSVD. Mit der Ergänzung würde auch ein Versprechen des Koalitionsvertrages von CDU, SPD und Grüne aus dem Jahr 2016 erfüllt werden (queer.de berichtete).
Lob vom LSVD
Der LSVD begrüßte den Gesetzesentwurf. "Gerade demokratiefeindlichen Kräften, die Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) ins gesellschaftliche Abseits drängen wollen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis im Landesverfassungstext entgegengesetzt werden", so Matthias Fangohr aus dem Landesvorstand des LSVD Sachsen-Anhalt.
"Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen für alle Menschen transparent sein. Jeder sollte wissen, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf." Auch auf Bundesebene fordere man weiter eine entsprechende "notwendige Vervollständigung" des Artikel 3 des Grundgesetzes, so Fangohr.
In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, doch noch immer gebe es rechtliche und soziale Diskriminierung. Der bisherige Schutz im Grundgesetz und der Landesverfassung reiche nicht aus. Der Gesetzentwurf und die Begründung gehen nicht auf trans Personen ein. In der bundespolitischen Debatte hat sich inzwischen nach entsprechender Rechtsprechung aus Karlsruhe der Gedanke durchgesetzt, dass sie durch das Merkmal "Geschlecht" vor Diskriminierung geschützt seien.
Die vorgesehene Parlamentsreform umfasst ansonsten diverse Regelungen zum Parlamentsbetrieb, ein Bekenntnis zum Klima- und Tierschutz oder die folgende Ergänzung der Verfassung: "Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen." (pm/nb)















