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Gesetzentwurf

Sachsen-Anhalt will Merkmal "sexuelle Identität" in Verfassung aufnehmen

Der Diskriminierungsschutz der Landesverfassung soll im Rahmen einer größeren Reform um Homo- und Bisexuelle erweitert werden.


Der Landtag in Magdeburg (Bild: Ralf Roletschek / wikipedia)

  • 30. Januar 2020, 18:44h 6 2 Min.

Im Rahmen der umfangreichen "Parlamentsreform 2020" soll der Gleichheitsartikel 7, Absatz 3 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt um das Merkmal "sexuelle Identität" ergänzt werden. Auf den am Donnerstag im Landtag in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf wies der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen-Anhalt hin.

Demnach würde es künftig in der Verfassung heißen: "Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden." Die neue Formulierung vermeidet auch den bisher benutzten Begriff "Rasse". Der gemeinsame Gesetzesentwurf (Drs. 7/5550, PDF) der Fraktionen von Grünen, SPD, Linke und CDU wurde vom Landtag in den Ältestenrat überwiesen.

Sachsen-Anhalt wäre das sechste Bundesland, das den verfassungsmäßigen Schutz von LSBTI* in die Landesverfassung aufnimmt, so der LSVD. Mit der Ergänzung würde auch ein Versprechen des Koalitionsvertrages von CDU, SPD und Grüne aus dem Jahr 2016 erfüllt werden (queer.de berichtete).

Lob vom LSVD

Der LSVD begrüßte den Gesetzesentwurf. "Gerade demokratiefeindlichen Kräften, die Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) ins gesellschaftliche Abseits drängen wollen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis im Landesverfassungstext entgegengesetzt werden", so Matthias Fangohr aus dem Landesvorstand des LSVD Sachsen-Anhalt.

"Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen für alle Menschen transparent sein. Jeder sollte wissen, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf." Auch auf Bundesebene fordere man weiter eine entsprechende "notwendige Vervollständigung" des Artikel 3 des Grundgesetzes, so Fangohr.

In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, doch noch immer gebe es rechtliche und soziale Diskriminierung. Der bisherige Schutz im Grundgesetz und der Landesverfassung reiche nicht aus. Der Gesetzentwurf und die Begründung gehen nicht auf trans Personen ein. In der bundespolitischen Debatte hat sich inzwischen nach entsprechender Rechtsprechung aus Karlsruhe der Gedanke durchgesetzt, dass sie durch das Merkmal "Geschlecht" vor Diskriminierung geschützt seien.

Die vorgesehene Parlamentsreform umfasst ansonsten diverse Regelungen zum Parlamentsbetrieb, ein Bekenntnis zum Klima- und Tierschutz oder die folgende Ergänzung der Verfassung: "Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen." (pm/nb)

-w-

#1 Taemin
  • 31.01.2020, 11:44h
  • Man darf gespannt sein, ob nicht gerade dieser Punkt mal wieder auf der Strecke bleibt, weil CDU und AfD dagegen sind.
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#2 TamiAnonym
#3 Taemin
  • 31.01.2020, 12:34h
  • Antwort auf #2 von Tami
  • Sicher? Die Erfahrung lehrt, dass manche Partei eigene Projekte dann, wenn darüber abgestimmt wird, ablehnt. Man denke nur an FDP und SPD, von denen die eine die Abschaffung des § 175 gefordert und dann bei der Abstimmung abgelehnt und die andere die Eheöffnung versprochen und dann eine volle Legislaturperiode lang verhindert hat. Überhaupt machen mich Projekte misstrauisch, in denen queerpolitische Vorhaben so nebenbei mitlaufen sollen. Wenn was zwecks Findung einer breiten Mehrheit über Bord geworfen wird, dann die. Übrigens soll die Aufnahme von Schwulen und Lesben ins Gleichbehandlungsgebot der Verfassung von RLP auch im Rahmen der nächsten Generalrevision der Verfassung erfolgen, wie die SPD in RLP verspricht. Nichts geschieht. Man möge auch mal die zeitlichen Dimensionen bedenken. Gerade eben wurde der 75jährigen Befreiung des KZ-Auschwitz gedacht. Exakt so lange warten wir auf verfassungsmäßige Anerkennung in Bund und Ländern. Und noch was: So sehr ich selbst sie immer wieder fordere - sie ist im Ernstfall wenig wert. Die Thüringer Landesverfassung enthält ein solches Gleichbehandlungsgebot. Trotzdem klagte der Freistaat Thüringen seinerzeit gegen die Lebenspartnerschaft vor dem Bundesverfassungsgericht - obwohl seine eigene Verfassung ihm das verbot.
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