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Kassel

Volks­verhetzung: Wird Ulrich Kutschera jetzt verurteilt?

Der Uni-Professor aus Kassel hatte die Ehe für alle u.a. als "Horror-Kinderschänder-Szenario" bezeichnet. Vor dem dortigen Amtsgericht wird der im vergangenen Jahr ausgesetzte Prozess nun fortgesetzt.


Der Biologe Ulrich Kutschera, hier als Experte zu Charles Darwin in einer ARD-Sendung, macht seit Jahren mit LGBTI-feindlichen Aussagen von sich reden

  • 1. Februar 2020, 10:58h 11 2 Min.

Der wegen LGBTI-feindlichen Aussagen umstrittene Kasseler Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera muss sich erneut vor dem dortigen Amtsgericht verantworten. Wie die "Hessische/Niedersächsische Allgemeine" (HNA) berichtete, wird der im vergangenen Jahr ausgesetzte Prozess gegen den Professor, der am Sonntag 65 Jahre alt wird, nun wieder aufgenommen. Einen genauen Termin nannte die Zeitung nicht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem AfD-nahen Professor u.a. Volks­verhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor (queer.de berichtete). Grund ist ein Interview, das er dem Portal kath.net im Juli 2017 anlässlich der gerade im Bundestag beschlossenen Ehe-Öffnung gegeben hatte. Darin betonte er unter anderem: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen" (queer.de berichtete).


Dieses kath.net-Interview ist Anlass für die Anklage gegen Ulrich Kutschera


Laut Kutschera gebe es bei "heteronormalen Elternpaaren mit Kindern" ein "genetisch verankertes Inzucht-Verbot". Bei schwulen Männern fehle dies: "Warum sollte ein 40-jähriger Homo-Mann nicht z. B. den 15-jährigen Adoptivling begehren, da zu diesem Kind überhaupt keine direkte erbliche Verwandtschaft besteht?" Daher bahne sich ein "Horror-Kinderschänder-Szenario" an – übrigens auch bei homo­sexuellen Frauen: "Da lesbische Frauen in verstärktem Maße zur Pädophilie neigen, ergeben sich dort analoge Probleme."

Der Prozess war 2019 aus formalen Gründen geplatzt

Im vergangenen Jahr war der Prozess gegen Kutschera nach der ersten sechsstündigen Verhandlung geplatzt. Grund war, dass Richter und Staatsanwalt keinen Fortsetzungstermin innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums von drei Wochen gefunden hatten (queer.de berichtete). Nun müssen elf Zeugen und ein Sachverständiger erneut vor Gericht befragt werden.

Kutschera stellte in der Verhandlung 14 Beweisanträge und wollte seine LGBTI-feindlichen Aussagen durch Anhörung von Wissenschaftlern und einem Kinderarzt "belegen". In einem Interview auf der Website der "Initiative Familienschutz" behauptete der Professor im vergangenen Jahr, er sei wegen seiner wissenschaftlicher Arbeit angeklagt worden, und bezeichnete das Kasseler Gerichtsverfahren "als eine Art 'Bücherverbrennung 2019'" (queer.de berichtete). Auch könne er gar nicht homophob sein, da er Musik des "geborenen Homoerotikers" Peter Tschaikowsky schätze. "Der Vorwurf, ein 'homophober Professor' zu sein, ist in Anbetracht meiner Verehrung von Peter Tschaikowsky nicht haltbar."

Bis zu seiner Entpflichtung aus Altersgründen im kommenden Jahr wird Ulrich Kutschera weiterhin an der Universität Kassel lehren. Bereits zum Sommersemester 2018 stellte die Hochschule allerdings laut HNA einen weiteren Dozenten für Evolutionsbiologie ein, damit Studierende, die das Wahlpflichtmodul zum Thema belegen, eine Alternative zum LGBTI-feindlichen Professor haben. (cw)

#1 Alexander_FAnonym
  • 01.02.2020, 11:12h
  • Man kann es nur wiederholen: es ist schon ein Schauspiel von besonderer Lächerlichkeit, wenn ein Mann, der eigentlich offiziell Wissenschaftler ist, mit derartig haltlosen Argumenten hantiert, die nicht einmal einer Proseminararbeit würdig wären.

    Schon diese Stilblüte beweist das:

    "Der Vorwurf, ein 'homophober Professor' zu sein, ist in Anbetracht meiner Verehrung von Peter Tschaikowsky nicht haltbar."

    Das "Ich-bin-Fan-von-(berühmter Schwuler)"-Argument, die Light-Version des "Schwule-Freunde"-Arguments, das ohnehin schon so dünn ist, dass man durchblasen kann und das bekanntermaßen auch von russischen Ministern benutzt wird.

    Hat er uns nicht für den Prozess eine wissenschaftliche Arbeit versprochen, mit dem er seine Thesen belegen wollte?? Wir können uns wohl angesichts dieser intellektuellen Rohrkrepierer schon im Vorfeld darauf gespannt machen, vor Lachen aus den Socken zu kippen.
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#2 Taemin
  • 01.02.2020, 11:16h
  • Eine Hochschule, die einen solchen Mann als Professor beschäftigt, muss sich fragen lassen, weshalb sie nicht auch einen Studiengang "Rassenhygiene" anbietet. In der Nazi-Zeit waren die Universitäten Brutstätten faschistischer Ideologie. Mir scheint geboten, ein Ranking der deutschen Hochschulen zu erstellen, aus dem hervorgeht, an welchen von ihnen Rechtsextremisten "lehren". - Ganz klar, was jetzt kommt, ist als Vergleich unangemessen - aber es gab da mal einen Mann, der Wagners Musik liebte; und Kutschera liebt halt die von Tschaikowsky. Die Liebe zur Musik schützt nicht vor Hass auf Menschen.
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#3 BePrideAnonym
  • 01.02.2020, 13:14h
  • Hoffentlich und wahrscheinlich kann das Gericht das Abschiedsgeschenk der Staatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung, vielleicht auch mit einer Zugabe, an Kutschera weiterreichen. Die Uni sollte sich ebenfalls für ein angemessenes Abschiedsgeschenk in Verantwortung sehen.
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