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Länderkammer

Bundesrats-Ausschuss für Komplett-Verbot von Homo- und Trans-"Heilung"

Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt, sogenannte "Konversionsbehandlungen" auch an Erwachsenen unter Strafe zu stellen.


Homosexualität ist nicht um- oder abschaltbar. Trotzdem gibt es entsprechende Bemühungen, in Deutschland vor allem aus evangelikalen Kreisen

  • 6. Februar 2020, 20:23h 11 3 Min.

Der Bundesrat könnte in seiner nächsten Sitzung am 14. Februar ein deutliches Signal zum Verbot von "Konversionstherapien" senden. Im Beratungsprozess zu einem Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU) schlägt der federführende Gesundheitsausschuss deutliche Verschärfungen vor.

Im November hatte Spahn einen ersten Entwurf des Vorhabens vorgestellt, das für Behandlungen, "die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind", Freiheitsstrafen vorsieht (queer.de berichtete). Auch ein Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns entsprechender Angebote wurde vorgesehen. Der Entwurf führte zu Kritik von Opposition und Experten, unter anderem weil er "Behandlungen" nur an Kindern und bei Jugendlichen nur mit Einschränkungen verbieten wollte.

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Ein später vorgelegter aktualisierter Entwurf dehnte das Verbot auf alle Personen unter 18 Jahre aus – bei Erwachsenen soll es gelten, wenn die "Einwilligung zur Durchführung der Konversionsbehandlung auf einem Willensmangel beruht" (queer.de berichtete). Dem Bundesratsausschuss reicht diese Regelung nicht: Das Verbot "sollte unterschiedslos auch Volljährige erfassen", heißt es in der nun zur Abstimmung vorgelegten Empfehlung vom 30. Januar (PDF).

Zur Begründung heißt es: "Auch die Einwilligung Erwachsener erfolgt angesichts des Missbrauchs eines Vertrauensverhältnisses nicht freiwillig und ist schon aus diesem Grund unbeachtlich. Letztlich leidet jede Einwilligung zur Durchführung einer unethischen, untauglichen und schädlichen Intervention unter einem Willensmangel." Außerdem läge ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von Paragraf 228 StGB vor.

Noch viel Gesprächsbedarf

Der Bundesratsausschuss schlägt zudem unter anderem vor, nicht den im medizinischen Kontext "positiv besetzten" Begriff "Behandlung" zu nutzen, sondern durchgehend von "Konversionsinterventionen" zu sprechen. Werbeverbote seien auszuweiten und im Ministeriumsentwurf vorgesehene Bestrafungsausnahmen für Fürsorge- und Erziehungsberechtigte zu streichen. Der Ausschuss empfiehlt zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanz von LGBT und eine historische Aufarbeitung der "Rolle und Verantwortung" des Staates bei Versuchen, die sexuelle oder geschlechtliche Identität gezielt zu verändern.

Der Bundesrat kann in der Sitzung am nächsten Freitag entscheiden, keine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben (der nach einer Verabschiedung im Bundestag wieder als nicht zustimmungspflichtige Vorlage vor ihm landen würde) oder verschiedene Fassungen einer Antwort anzunehmen. So fordert der Rechtsausschuss eine weitere Konkretisierung der legalen Definition der zu verbietenden "Behandlung". Der Ausschuss für Familie und Jugend wünscht eine Ausdehnung des Behandlungsverbots auf bis zu 27-Jährige, wenn es kein komplettes Verbot für Erwachsene geben sollte. Der Bundesrat hatte bereits im letzten Sommer von der Bundesregierung ein Verbot von "Konversionstherapien" gefordert (queer.de berichtete).

Das Gesundheitsministerium bietet auf seiner Webseite umfassende Informationen zum geplanten Verbot samt einem ausführlichen Abschlussbericht einer im Vorfeld tätigen Fachkomission. Zum Referentenentwurf liegen zudem dutzende Stellungnahmen vor, darunter viele kritische Anmerkungen zu Details und Begrifflichkeiten wie auch ablehnende etwa der evangelikalen Evangelischen Allianz, die durch den Entwurf Religionsfreiheit, den sozialen Frieden und "die Freiheit, religiöse Überzeugungen über die selbstempfundene sexuelle Orientierung zu stellen", bedroht sieht. Eine erste Lesung im Bundestag könnte in der Sitzungswoche Mitte März stattfinden. (nb)

#1 AlexAnonym
  • 06.02.2020, 21:38h
  • Der Forderung kann ich mich nur anschließen:

    Es ist wissenschaftlich belegt, dass diese okkulten Gehirnwäsche-Rituale bei ALLEN Altersgruppen schwerste psychische und körperliche Schäden verursachen oder gar zum Tod führen.

    Da wäre es eine Verhöhnung der Opfer, nur einen Teil der Opfer zu schützen.
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#2 HinnerkAnonym
  • 06.02.2020, 22:28h
  • Antwort auf #1 von Alex
  • Und nicht nur das:
    Würde man diese Machenschaften, die jetzt noch in einer Grauzone stattfinden, nur für einen Teil der Opfer verbieten, würde man das im Umkehrschluss für die anderen Opfer explizit erlauben.

    Damit würde man erstmals solchen Verbrechen gegen die Menschlichkeit als legal bezeichnen und sagen, dass man nur ein Weilchen damit warten solle.

    Das wäre unerträglich.

    Und als Nebeneffekt würde der Druck auf betroffene Jugendliche noch zunehmen und sie würden noch massiver indoktriniert, damit sie dann auch wirklich, sobald sie das entsprechende Alter erreicht haben, so kaputt sind, dass sie "freiwillig" und mit wehenden Fahnen zu diesen Quacksalbern rennen.
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#3 HinnerkAnonym
  • 06.02.2020, 22:32h
  • Übrigens:
    diejenigen, die diese Verbrechen nur für einen Teil der Opfer verbieten wollen, rechtfertigen das ja gerne damit, dass man mündigen Erwachsenen, die das "freiwillig" wollen, nicht diktieren dürfe, was sie tun sollen oder nicht.

    Mal ganz abgesehen davon, dass der Staat das in so ziemlich jedem Gesetz tut. Aber die Menschen, die sowas vermeintlich "freiwillig" tun, tun das eben de facto nicht wirklich freiwillig. Dem geht immer jahrelanges Martyrium durch jahrelange Indoktrination durch Familie, angebliche Freunde, Gemeinde, o.ä. voraus.

    Statt die in die Hände von solchen Leuten zu geben, sollte man denen lieber helfen, den eingeimpften Selbsthass wieder loszuwerden.
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