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"Divers"

Bislang kaum Bewerbungen in dritter Geschlechtskategorie

Weiblich, männlich oder divers? Seit gut einem Jahr sprechen Stellenausschreibungen in Deutschland nicht mehr nur zwei Geschlechter an. Bislang ist der Effekt überschaubar.


In deutschen Stellenanzeigen wurde erst kürzlich das "d" ergänzt

  • 7. Februar 2020, 09:00h 21 3 Min.

Ein Jahr nach der Einführung der dritten Geschlechtskategorie "divers" sind in deutschen Großkonzernen bislang kaum entsprechende Bewerbungen eingegangen. "Das überrascht mich nicht", sagte Anwältin Friederike Boll, die regelmäßig Betroffene von Diskriminierung in diesem Bereich rechtlich vertritt, der Deutschen Presse-Agentur. Seit sich intersexuelle Menschen seit Anfang 2019 in der Kategorie "divers" ins Geburtenregister eintragen lassen können, müssen auch Arbeitgeber ihre Stellenanzeigen geschlechtsneutral formulieren – etwa mit den Abkürzungen (m/w/d).

Viele Unternehmen haben bisher keine einzige Bewerbung in der dritten Kategorie erhalten, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat. Dazu gehören der Pharmakonzern Bayer, das Essener Energieunternehmen Eon, die Deutsche Bank oder Vodafone. Andere Unternehmen geben an, das Geschlecht nicht zu erfassen, so die Commerzbank oder die Continental-Versicherung. "Es ist zu begrüßen, wenn die Geschlechtskategorie wenig erfasst wird", meint Anwältin Boll. Schließlich solle das Geschlecht bei der Auswahl keine Rolle spielen.

Einen Ausreißer in der Umfrage stellt die Deutsche Post dar, bei der nach eigenen Angaben bereits 700 Bewerbungen mit der Geschlechtsangabe "divers" eingegangen sein sollen. Es könne aber sein, dass sich Menschen dort eingruppiert hätten, weil sie sich nicht zu ihrem Geschlecht äußern möchten, sagte eine Sprecherin. Anwältin Boll meint dazu: "Ich kann auch gut verstehen, wenn Leute sagen: Was geht mein Geschlecht meinen Arbeitgeber an? Die Diskriminierungsgefahr ist weiterhin groß."

Aufholbedarf bei Online-Shops

Während sich die Stellenausschreibungen ziemlich flächendeckend angepasst hätten, gebe es immer noch großen Aufholbedarf bei Online-Shops, sagt Boll. Müsse man dort seine Kontaktdaten angeben, habe man weiterhin oft nur die Auswahl zwischen "Herr" und "Frau" – dabei gälten dafür eigentlich die gleichen rechtlichen Grundlagen.

Den Änderungen liegt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, die die bisherige Pflicht, sich zwischen männlich und weiblich entscheiden zu müssen, als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot wertete (queer.de berichtete). Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale, also etwa Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Die Nachfrage nach Umtragungen blieb in den ersten Monaten nach der Neuregelung jedoch sehr gering. Bei den Standesämtern der großen deutschen Städte gab es lediglich einige Dutzend Anfragen zu vermelden.

Der Bundesverband Intersexuelle Menschen führt dieses mangelnde Interesse unter anderem auf Unsicherheit und Angst vor Diskriminierung zurück (queer.de berichtete). Außerdem hat das vom Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer verfolgte Verbot der "Divers"-Kategorie für trans Menschen den Effekt, dass eine große Gruppe ausgeschlossen bleibt. Dieses Verbot könnte aber nach Ansicht eines Gerichts und eines Gutachtens verfassungswidrig sein (queer.de berichtete). (dpa/cw)

-w-

#1 lollipopAnonym
  • 07.02.2020, 10:27h
  • Ich finde, dass es generell häufig unnötig ist, das Geschlecht zu erfassen. Wozu ne verpflichtende Geschlechtsangabe beispielsweise in online shops nötig sein soll, hab ich noch nie verstanden. Das gilt auch, wenn man eine Arbeitsstelle antritt.

    Einfach kein Geschlecht erfassen, fertig.
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#2 Still_IthEhemaliges Profil
  • 07.02.2020, 12:35h
  • Bei sämtlichen Bewerbungen, bei denen in irgendeiner Weise die Arbeitsagentur beteiligt ist, ist btw die Geschlechtskategorie "divers" von vornherein ausgeschlossen.
    Dort gibt es nämlich nach wie vor nur "männlich", "weiblich", "keine Angabe". Was ein bisschen witzig ist, wenn potentielle Arbeitgeber*innen Stellenanzeigen dann mit "m/w/d" ausschreiben, selbst wenn die Ausschreibung von der Agentur betreut wird. Der Behörde sind sie damit ein gutes Stück voraus.
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#3 Taemin
  • 07.02.2020, 12:50h
  • Gerade wenn man einer verlachten, misstrauisch beäugten oder gar in ihrer Existenz bezweifelten Minderheit angehört, neigt man wohl nicht unbedingt dazu, sich ausgerechnet bei einer so sensiblen Verrichtung wie der Bewerbung um einen Arbeitsplatz zu outen und damit die Wahrscheinlichkeit zu steigern -aus natürlich rein sachbezogenen Gründen (hüstel)- aussortiert zu werden. Ich selbst hab mich auch nie bei Bewerbungen sofort als schwul vorgestellt, und wenn -was heute ja öfter vorkommt- kein Foto verlangt wird, dürfte aus ganz ähnlichen Bedenken heraus nicht jeder dunkelhäutige Bewerber seine Hautfarbe herausheben. Gleichwohl halte ich es für richtig, Stellenangebote nicht auf Männer und Frauen zu begrenzen.
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