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Minireform
Bundestag: Keine Gleichbehandlung von Regenbogenfamilien
Weil nach einem Rüffel aus Karlsruhe eine Reform des Adoptionsrechts nötig wurde, gab es die Hoffnung, dass endlich Diskriminierung von Kindern in Regenbogenfamilien beendet wird. Doch der Bundestag entschied anders.

Kinder aus Regenbogenfamilien sind gegenüber Kindern aus traditionell heterosexuellen Ehen noch immer benachteiligt (Bild: Mervin Truong / flickr)
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13. Februar 2020, 17:19h 3 Min.
Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag eine von LGBTI-Aktivisten kritisierte Reform des Adoptionsrechts verabschiedet. Diese soll die derzeitige Rechtslage ablösen, die gegen das Grundgesetz verstößt. Für den Gesetzentwurf der Großen Koalition stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und Grüne, dagegen die FDP, die Linke enthielt sich.
Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Frühjahr entschieden hatte, dass bei Kindern, die bei nichtverheirateten Paaren aufwachsen, eine verfassungswidrige Benachteiligung vorliege. Konkret geht es darum, dass bislang der unverheiratete Partner das Kind des anderen Partners nicht adoptieren darf. Dies müsse aber ermöglicht werden, so Karlsruhe.
Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf (PDF) zwar die Minimalanforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, schafft aber nach Ansicht des Lesben- und Schwulenverbandes weitere Diskriminierungen, weil es die Stiefkindadoption für lesbische Paare noch durch zusätzliche Anforderungen erschwere. Der LSVD hat dazu bereits Ende Januar eine Petition gestartet, die bislang von rund 40.000 Menschen unterschrieben worden ist.
/ lsvdAls #Stiefkindadoption endlich durch war, war das Kind 2Jahre alt. Wir mussten beschreiben, wie wir aufgewachsen sind, wie unsere Eltern uns erzogen haben, Fragen zur Beziehung und dem sozialen Umfeld beantworten.#Abstammungsrecht reformieren!https://t.co/lnw6ufrm4j
LSVD-Bundesverband (@lsvd) October 29, 2019
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Bereits jetzt gibt es massive Unterschiede zwischen Regenbogen- und "traditionellen" Familien. Bringt etwa eine heterosexuelle Frau ein Kind zur Welt, wird ihr Ehemann automatisch als Elternteil anerkannt, egal ob er biologisch der Vater ist oder nicht. Bringt eine lesbische Frau ein Kind zur Welt, wird ihre Ehepartnerin jedoch nicht automatisch anerkannt, sondern muss den komplizierten und langwierigen Weg der Stiefkindadoption gehen. Dies wird als diskriminierend betrachtet und benachteilige grundlos Kinder in Regenbogenfamilien.
Grüner Gesetzentwurf zur Gleichbehandlung von Regenbogenfamilien abgelehnt
Die Grünen forderten deshalb in einem eigenen Gesetzentwurf (PDF) eine Reform des Abstammungsrechts, um diese Diskriminierung zu beheben. Damit bekämen "alle Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden, von Geburt an zwei gesetzlich in Verantwortung stehende Elternteile". Dies beende nicht nur Diskriminierung, sondern führe auch zu "Einsparungen in nicht einschätzbarer Höhe", weil eine langwierige bürokratische Prozedur wegfalle.
Im Vorfeld der Bundestagsdebatte appellierte die Ökofraktion an die Regierungsfraktionen, "dem Entwurf zuzustimmen und die Chance, die Benachteiligung von Co-Müttern und ihren Kindern zu beenden, nicht zu verpassen". Obwohl Experten den Entwurf der Grünen bei einer Anhörung im letzten März größtenteils begrüßt hatten, lehnten ihn Union und SPD zusammen mit AfD und FDP im Plenum ab. Nur Linksfraktion und Grüne stimmten dafür. Auch Zusatzanträge von FDP (PDF) und Linke (PDF) mit unterschiedlichen Schwerpunkten fanden keine Mehrheit.

(Bild: Parlamentsfernsehen)
SPD schiebt Union Schwarzen Peter zu
In der Debatte im Plenum bedauerte die SPD-Abgeordnete Sonja Amalie Steffen, dass man keine "Große Lösung" beschlossen habe: "Das war dann im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mit unserem Koalitionspartner nicht zu verwirklichen", so die Rechtsanwältin aus Stralsund. Der schwäbische CDU-Politiker Axel Müller beschwichtigte: "Wir haben vor, in absehbarer Zeit einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Abstammungsrechts vorzulegen."
AfD warnt vor Lesben als Mütter
Johannes Huber von der AfD freute sich, dass das Gesetz in "engen Grenzen" umgesetzt wurde. Den grünen Gesetzentwurf bezeichnete der 33-Jährige als "ideologisch" Er malte das Bild von kindesgefährdenden Lesben an die Wand: "Ihnen ist es herzlich egal, ob die Co-Mutter charakterlich geeignet ist, ein Kind zu adoptieren", so der Rechtspopulist aus Bayern in Richtung Ökofraktion. "Kindeswohl mag für sie zweitrangig sein, für die AfD ist es aber nicht verhandelbar."

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Die demokratische Opposition bedauerte das Zaudern der Bundesregierung: "Die Große Koalition und ein modernes Familienrecht – das wird nichts", erklärte Katrin Helling-Plahr (FDP). Gökay Akbulut (Linke) sieht im augenblicklichen Recht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Grüne Katja Keul ergänzte, dass es ein hartes Vorgehen der Großen Koalition sei, Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil vorzuenthalten. Sie begründete die Zustimmung ihrer Fraktion zum Entwurf der Großen Koalition mit den Worten: "Unsere Zustimmung bekommen sie nur, weil die augenblickliche Rechtslage noch schlechter ist."
Links zum Thema:
» Die Debatte auf der Webseite des Bundestags















... Diese Koalition mit Menschrechtsbrecher*innen kündigen wir als SPD allerdings nicht auf, weil uns unsere üppigen steuerfreien monatlichen Bezüge, die Aussicht auf fette Renten und nicht zuletzt die ungemein bequemen Dienstwagen und das Gefühl, endlich auch als SPDler*innen mal Macht zu haben, einfach wichtiger sind als das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Recht einer kleinen keifenden Minderheit. Das muss man doch auch mal verstehen können!