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Länderkammer
Bundesrat empfiehlt Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zum Verbot der "Homo-Heilung"
Die Länderkammer will erreichen, dass das geplante Verbot von "Konversionstherapien" weniger Schlupflöcher lässt.

Über den Bundesrat wirken die Länder an der nationalen Gesetzgebung mit
- 14. Februar 2020, 13:38h 3 Min.
Der Bundesrat hat am Freitag das geplante Gesetz der Bundesregierung zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien (PDF) behandelt und im Rahmen des Beratungsverfahrens Nachbesserungen empfohlen. So sollen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Werbeverbots und der Strafbarkeit gestrichen werden. Zum Thema gab es keine Wortmeldungen.
Mit den Empfehlungen soll der Entwurf weiter verschärft werden: Im November hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen ersten Entwurf des Vorhabens vorgestellt, mit dem Behandlungen, "die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind", verboten werden sollen. Die erste Fassung war von Opposition und Experten als nicht ausreichend kritisiert worden, unter anderem weil "Behandlungen" nur an Kindern und bei Jugendlichen nur mit Einschränkungen verboten werden sollten. Ein später vorgelegter Entwurf dehnte das Verbot auf alle Personen unter 18 Jahren aus (queer.de berichtete).
Die Länderkammer sprach sich nun für einige weitere Nachbesserungen aus. So sollten Strafausnahmen für Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte entfallen. Auch sei die "Altersgrenze von 18 Jahren zu überprüfen" und es sollte "im Hinblick auf den Schutz junger Volljähriger (…) zumindest eine Anhebung der Altersgrenze erwogen werden". Der Empfehlung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer, die Altersgrenze ganz zu streichen, folgte der Bundesrat in der Sitzung allerdings nicht. Auch der Rat, durchgehend von "Interventionen" statt "Beratungen" zu sprechen, fand keine Mehrheit.
Der Bundesrat empfiehlt ferner zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanz von LGBT, die Einrichtung einer Beratungsstelle und eine historische Aufarbeitung der "Rolle und Verantwortung" des Staates bei Versuchen, die sexuelle oder geschlechtliche Identität gezielt zu verändern.
LSVD freut sich über Intervention des Bundesrates
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland begrüßte die allgemeine Unterstützung des Bundesrats für das Verbot von Homo-"Heilung" und forderte Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf: "Ziel muss ein effektives Verbot und die konsequente Ächtung dieser Angebote sein", erklärte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Gabriela Lünsmann am Freitag. "Sorgeberechtigte sollten niemals straffrei in Behandlungen von Minderjährigen einwilligen können dürfen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Ausnahmeregelung hinsichtlich der Strafbarkeit für Erziehungsberechtigte ist verfehlt und muss ersatzlos gestrichen werden. Denn mit einer Einwilligung wird die Fürsorge- und Erziehungspflicht nicht nur in Ausnahmefällen, sondern immer gröblich verletzt", erklärte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Gabriela Lünsmann.
Für den LSVD sei auch nicht akzeptabel, dass wie im Regierungsentwurf vorgesehen die Behandlung an Volljährigen erlaubt sein solle, wenn eine informierte Einwilligung vorliege. "Die Idee der wirksamen informierten Einwilligung in eine Konversionsbehandlung begegnet ohnehin grundsätzlich erheblichen rechtlichen Bedenken", erklärte Lünsmann. Sie sprach sich für eine Schutzaltersgrenze von 26 Jahren aus. "Bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist vielfach ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade auch was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht."
Das Gesundheitsministerium bietet auf seiner Webseite umfassende Informationen zum geplanten Verbot samt einem Abschlussbericht einer im Vorfeld tätigen Fachkomission. Zum Referentenentwurf liegen zudem dutzende Stellungnahmen vor. Eine erste Lesung im Bundestag könnte in der Sitzungswoche Mitte März stattfinden. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. (cw)















Also muss es auch für alle Altersklassen verboten werden und es darf auch sonst keine Ausnahmen geben.
Punkt.
Alles andere ist inakzeptabel.