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Spahn-Vorstoß
"Homo-Heiler" feiern sich für Ausnahmen bei geplantem Verbot
Durch Gespräche mit Regierung und Abgeordneten seien "problematische" Forderungen "teilweise entschärft" worden, meint die "Offensive Junger Christen". Experten befürchten derweil, dass das Werbeverbot für "Konversionstherapien" praktisch wirkungslos ist.

Konstantin Mascher, Prior der "Offensive Junger Christen", 2015 im Gespräch mit Christian Deker vom NDR
- 24. Februar 2020, 16:43h 5 Min.
Die "Offensive Junger Christen", die mit dem angeschlossenen "Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft" zu den führenden Verfechtern einer "Heilung" Homosexueller gehört, hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbot entsprechender Angebote kritisiert, aber auch scheinheilig betont, einen Schutz vor schädlichen Maßnahmen "grundsätzlich zu befürworten".
"Das DIJG hat sich mehrfach öffentlich von schädlichen Maßnahmen eindeutig und klar distanziert", heißt es im neuesten Magazin "Salzkorn" der Gesellschaft – auf der Webseite des Instituts waren allerdings zuletzt einige Texte zum Thema verschwunden. Der Vorsitzende des Vereins, Konstantin Mascher, beklagt zudem in dem Beitrag angebliche "Lügen" der Verbots-Befürworter: "Wiederholt wird behauptet, es gäbe keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit von Maßnahmen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung bewirken könnten. Darüber hinaus wird unisono gefolgert, dass jede Form der 'Behandlung' schädliche Effekte habe. Doch während es in der Tat schädliche Behandlungen gibt, die verboten gehören, ist die Behauptung wissenschaftlich unhaltbar und unwahr, dass jede qualifizierte Beratung und Begleitung, jede therapeutische Intervention Schäden verursache."
Im Gegenteil führe das Verbot bei seiner Klientel zu einer Art "Minderheitenstress", so Mascher: "Ihre Existenz wird entweder ausgeblendet oder ihnen wird unterstellt, nicht richtig zu empfinden, nicht richtig zu sein. Wer 'seine/ihre Orientierung' nicht ausleben möchte, muss sich pauschal vorwerfen lassen, seine 'Sexualität zu unterdrücken', und wer von einer Veränderung der sexuellen Orientierung oder Identität berichtet, dem wird unterstellt, dass er in Wahrheit keine Veränderung erlebt hat."

In der aktuellen Ausgabe von "Salzkorn" findet sich auch der anonyme Bericht eines jungen Mannes, der behauptet, in seinen gescheiterten homosexuellen Beziehungen Ersatz für seine fehlende Verbundenheit zu seinem Vater gesucht zu haben. Er wolle nicht "in einen affirmativen Lebensstil gedrängt werden" und erlebe, dass seine "homosexuellen Gefühle an Kraft verlieren", so das Magazin der "Offensive Junger Christen", die vom Staat noch immer mit Bundesfreiwilligendienst-Stellen gefördert wird. Solche Texte, die sich öfters in evangelikalen Jugendmagazinen finden (queer.de berichtete), könnten weiterhin legal bleiben
Durch das neue Gesetz würden sich "Berater und Werke" in Zukunft "auf eine ganze Reihe von Denunziationen, Anklagen und Gerichtsprozesse einstellen müssen", so Mascher, der offenbar nicht an eine Aufgabe der Tätigkeit denkt. Er beklagt, dass es gewünscht sei, Jugendliche "an Stellen zu verweisen, die das homo- oder transsexuelle Coming-Out fördern, wohingegen es strafrechtlich sanktioniert werden soll, wenn Betroffene an Werke, Therapeuten oder Berater verwiesen werden, die von einem raschen, festlegenden Coming-Out abraten und eine Auseinandersetzung mit tieferliegenden Wünschen, Gefühlen und Erlebnissen empfehlen."
Angriff auf "christliche Sexualethik"?
Mascher, der dem Hauptvorstand des evangelikalen Dachverbands Evangelische Allianz angehört, arbeitete zeitweilig für das oder mit dem umstrittenen Schulaufklärungsprojekt TeenStar, über das queer.de aufgrund eines Rechtsstreits derzeit nur begrenzt berichten kann, und bildete mehrfach dessen Ausbilder aus. In einem inzwischen gelöschten Text auf der DIJG-Webseite schrieb er einst: "Es bleibt festzuhalten, dass es begründete Hoffnung für diejenigen gibt, die eine Veränderung ihrer homosexuellen Empfindungen suchen und motiviert sind, sich auf einen langen und mühevollen Weg zu machen. Diejenigen allerdings, die ihn gegangen sind, sagen, dass er sich voll und ganz gelohnt hat."
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In dem aktuellen "Salzkorn"-Aufsatz beschreibt er das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung als "Angriff auf das Mysterium der Gottebenbildlichkeit in Mann und Frau": "Hier wird gesetzlich verankert, was mit einer christlichen Sexualethik nicht vereinbar ist, während Hilfsangebote, die im Einklang mit der christlichen Sexualethik stehen, kriminalisiert werden." Dennoch seien "krassere Forderungen, die das Erziehungsrecht, die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit massiv einschränken wollten", verhindert worden. "Dank der guten Zusammenarbeit anderer betroffener Werke, der Deutschen Evangelischen Allianz und der OJC konnten diese problematischen Forderungen in Gesprächen mit Regierung und Abgeordneten immer wieder angemahnt und teilweise entschärft werden."
Vorgelegter Gesetzentwurf hat Lücken
Der im Bundesgesundheitsministerium unter Minister Jens Spahn (CDU) erarbeitete Gesetzentwurf zum Verbot von "Homo-Heilung" soll am 6. März in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Er sieht Freiheitsstrafen vor für die Durchführung von Behandlungen, "die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind". Entgegen dem ersten Referentenentwurf, der weitere Einschränkungen des Verbots vorsah, gilt dies für alle Angebote, die sich an Minderjährige richten. Bei Erwachsenen greift das Verbot allerdings nur, wenn ihre Einwilligung zur Durchführung "auf einen Willensmangel" beruht.
/ BMG_Bund | Die Bundesregierung will "Konversionstherapien" verbieten. Doch der Teufel steckt im Detail#Konversionstherapien sollen verboten werden. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund. Ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: es ist ok, so wie du bist.", sagt @jensspahn zum Kabinettbeschluss. pic.twitter.com/hnnpp2W7tb
BMG (@BMG_Bund) December 18, 2019
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Wie viele Verbände und Experten hatte der Bundesrat neben weiteren Rückmeldungen eine Aufhebung oder Erhöhung der Altersgrenze gefordert. Der letzte Woche dem Parlament vorgelegte Entwurf (PDF) weist diese Forderung allerdings mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht von Personen zurück (queer.de berichtete). Auch weitere Forderungen wurden abgewiesen, etwa eine Rücknahme der Straffreiheit für Eltern oder Einschränkungen beim geplanten Werbeverbot. Mit Bußgeld soll künftig bestraft werden, wer "Konversionsbehandlungen" öffentlich bewirbt, anbietet oder vermittelt – nur bei Jugendlichen soll dies auch nicht-öffentlich gelten, was der Bundesrat kritisiert hatte.
Das Gesetz schafft aber noch ein anderes Problem, worauf jetzt Hartmut Rus von der "Mission Aufklärung" des LSVD hinwies: In der Begründung des Gesetzestextes wird das Werbe-Verbot näher beschrieben und mit einer "wirtschaftlichen Tätigkeit" in Verbindung gebracht. Ferner heißt es, "bloße Meinungsäußerungen oder Informationen" seien davon nicht erfasst. Zum Beispiel sei in einem Buch, "in dem der Verfasser seine Meinung zur Homo- oder Transsexualität kundtut, noch kein Werben für Konversionsbehandlungen im Sinne des § 3 zu sehen" – es sei denn, er verknüpfe das mit einem konkreten eigenen oder fremden Angebot zur Behandlung. Ähnliches gelte für Plakate oder Flyer.

Der aktuelle Gesetzentwurf (PDF) warnt vor "Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekten" bei der Bewerbung von Angeboten zur Homo-"Heilung" oder -Unterdrückung, erlaubt diese aber im großen und ganzen dennoch
Im im letzten Herbst vorgelegten ersten Referentenentwurf (PDF) fehlten noch entsprechende nähere Erläuterungen. Die "Evangelische Allianz" hatte dazu in einer Stellungnahme (PDF) an das Ministerium beklagt, dass der Werbebegriff unbestimmt sei und darunter auch "Predigten, Andachten und Bibelgespräche" fallen könnten oder "der Bericht eines Menschen, der eine Veränderung seiner sexuellen Orientierung erlebt hat". Hierfür könnte die Bundesregierung nun einen Freibrief erstellt haben. Experten befürchten, dass interessierte Kreise so etwa weiter Jugendliche mit Falschinformationen wie dem Einreden der Heilbarkeit von Homosexualität verunsichern könnten, um auf diese dann als Erwachsene näher einzuwirken.
Der Gesetzentwurf stellt übrigens auch "klar", dass neben physischen Einwirkungen ("zum Beispiel Elektroschocks, Verabreichen eines Brechmittels, Verabreichen homöopathischer Substanzen zur 'Entgiftung' des Körpers von der Homosexualität") auch "psychische Einwirkungen" nach den konkreten Umständen des Einzelfalles eine verbotene "Konversionsbehandlung" darstellen können. Aber: "Seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche, die einen Austausch über die Lebenssituation des Betreffenden, über etwaige Glaubensgebote oder den Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung zum Gegenstand haben, stellen (…) regelmäßig keine Konversionsbehandlungen dar." (nb)















Na das ist doch genau das, was ich, wir und alle mit logischem Menschenverstand vor ein paar Tagen kritisiert haben, als es hier auf queer.de hieß, Spahn lehnt eine Erweiterung des Gesetzes ab.
Wenn ich die Aussagen dieses Herrn, bzw. dieser Offensive lese, wird mir wirklich anders. Das sind diese sogenannten Experten, die in Form der Kirche mit am Tisch saßen. Was sagt das über das Gesetz und die Art, wie es zustande kam aus? (= rethorische Frage)