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Diskriminierung

Vermieter in Bayern: Keine Wohnung für Homo­sexuelle!

Mit Verweis auf seinen christlichen Glauben weigerte sich ein Vermieter aus dem unterfränkischen Mainaschaff, eine Wohnung an ein lesbisches Ehepaar mit zwei Kleinkindern zu vermieten.


Evelyn (li.) und Yasemine Arslan machten ihre Diskriminierung öffentlich (Bild: privat)

  • Von Lea Schubert
    26. Februar 2020, 09:39h 32 3 Min.

Mit der Ehe für alle ist die Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Deutschland nicht automatisch verschwunden. Yasemine und Evelyn Arslan, ein Ehepaar mit zwei kleinen Kindern aus Unterfranken, haben Ende Januar in einer regionalen Facebook-Gruppe ihre Probleme bei der Wohnungssuche öffentlich gemacht. In der vergangenen Woche berichtete die "Main-Post" über den Fall.

Nach der Geburt des jüngsten Kindes im vergangenen November musste eine größere Wohnung her, berichtete das Paar gegenüber queer.de. Bei der aktuellen Wohnungsknappheit in Deutschland sicherlich keine leichte Aufgabe, aber dennoch nicht unmöglich. Auch bei Yasemine und Evelyn Arslan sah es erst einmal so aus, als hätten sie eine passende Wohnung in Mainaschaff für ihre kleine Familie gefunden. Personalausweise, Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweis waren nach der Besichtigung und der mündlichen Zusage des Vermieters schon abgegeben. Ebenso wurde ein Kompromiss bezüglich des Einzugstermins gefunden – der Vermieter hätte die Wohnung gerne zum 1. Februar vermietet, Familie Arslan wollte allerdings erst zum 1. April einziehen und hätte trotz allem die Kaltmiete für den Monat März schon bezahlt.

Als sie Ende Januar dann endlich den Mietvertrag unterschreiben wollte, kommt es jedoch zum Eklat. Auf die Nachfrage nach Evelyns Ehemann outeten sich die beiden und erklärten dem Vermieter, sie seien miteinander verheiratet. Dieser entgegnete, das könne er nicht mit seinen religiösen Ansichten vereinbaren. Die Vermietung war geplatzt.

"Man stelle sich vor, wir hätten schon gekündigt"

Einen knappen Monat nach dem Schock teilt Yasemine mit queer.de die Sorgen, die sie in dieser Situation "voller Stress und Hektik" begleiteten. "Man stelle sich vor, wir hätten schon gekündigt. Die Kinder hätten kein Dach über dem Kopf gehabt." Die große öffentliche Resonanz nach dem Frustablassen auf Facebook habe sie gefreut, allerdings waren nicht alle auf der Seite des lesbischen Ehepaares. "Die einen sagten 'Pech für dich – ist seine Entscheidung', die anderen hatten vollstes Verständnis und Mitgefühl."

Was Yasemine und Evelyn Arslan erleben musste, ist kein Einzelfall. Immer wieder wenden sich queere Mieter mit Diskriminierungserfahrungen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Grundsätzlich verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum wegen der sexuellen Identität, allerdings gibt es Einschränkungen, etwa wenn der Vermieter unter 50 Wohnungen besitzt. Betroffene können theoretisch vor Gericht auf Schadensersatz und Entschädigung klagen, oft ist der Nachweis jedoch schwierig. Ein Diskriminierungsfall eines homosexuellen Mieters landete in Deutschland bislang nicht vor Gericht.

Auch Yasemine und Evelyn Arslan sahen keinen Sinn darin, sich mit dem homophoben Vermieter um die Wohnung zu streiten. Dennoch hat die Geschichte ein gutes Ende genommen: Vor einer Woche haben sie einen neuen Mietvertrag unterschrieben – und das ganz ohne Diskriminierung, weil sie eine Regenbogenfamilie sind.

-w-

#1 Ex-KatholikAnonym
  • 26.02.2020, 12:04h
  • Wie "christlich" das doch ist, 2 Erwachsenen mit Kindern keine Wohnung zu geben, weil sie nicht nach christlichen Vorstellungen des Vermieters leben. Wahrscheinlich würde der Vermieter mit dem Verweis auf seinen Glauben auch einem unverheirateten Paar mit Kind keine Wohnung geben. Moment mal... war da nicht was vor 2000 Jahren?
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#2 tychi
#3 PetterAnonym
  • 26.02.2020, 12:48h
  • Und das zeigt wieder mal, wie wichtig ein besserer Diskriminierungsschutz wäre.

    Und auch eine Ergänzung von Art. 3 GG, womit solches Verhalten grundgesetzwidrig wäre.
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