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  • 06. Oktober 2005 69 3 Min.

Umstrittenes Urteil in Hamburg: Ein homosexueller Afghane soll in sein Herkunftsland zurückkehren und dort "heimlich" schwul sein.

Von Dennis Klein

Mit einer abenteuerlichen Begründung hat das Hamburger Verwaltungsgericht den Asylantrag eines jungen schwulen Afghanen abgelehnt, berichtet die Zeitung "taz Hamburg". Omar K., der vor den Taliban geflohen ist und seit drei Jahren einen festen Partner in der Hansestadt hat, soll in seine alte Heimat abgeschoben werden. Schließlich könne er dort heimlich schwul sein, da die neuen Machthaber Homo-Sex weniger restriktiv verfolgten. Beleg für die Abnahme des Verfolgungsdrucks seien die Zunahme von Kindesmissbrauch und Prostitution, erklärte das Gericht zynisch. Es zitierte einen Bericht des US-Senders "Radio Free Europe", wonach "Kandahar wie San Francisco bekannt für das dort weit verbreitete homosexuelle Verhalten" sei. Omar K. könnte deshalb "seine Neigung innerhalb dieser tolerierten Freizone im Verborgenen" ausleben.

Von einem Leben wie im Schwulen-Mekka San Francisco ist Afghanistan indes Lichtjahre entfernt. "Wir sind so gut wie sicher, dass die neue Regierung islamische Traditionen fortsetzen wird", meint auch Faisal Alam von der islamischen US-Homo-Gruppe Al Fatiha. "Ich denke und hoffe, dass Schwule nicht wieder exekutiert werden. Aber die Regierung wird Schwule nicht unterstützen." Unter den Taliban galt eine strikte Auslegung der Scharia, des islamischen Gesetzes. Demnach wurden Schwule meist in ein Loch vor einer Mauer gestellt, die dann mit einem Panzer umgeschmissen wurde. Die Opfer wurden so erschlagen. Heute soll die Todesstrafe für derlei "Verbrechen" von Kabul abgeschafft worden sein, wenn auch die Zentralregierung auf viele Teile des Landes kaum Macht ausübt. Berichte über Verhaftungen gibt es meist nur, wenn Ausländer betroffen sind. So wurde im letzten Jahr ein amerikanischer Berater in der relativ liberalen Hauptstadt Kabul verhaftet, weil er Sex mit einem Afghanen in seinem Hotelzimmer gehabt haben soll. "Der Islam verbietet Homosexualität", so die Begründung des Staatsanwalts. "Auf solches Verhalten steht bis zu 15 Jahre Haft".

Dabei berichten westliche Beobachter, dass gerade unter den um Kandahar lebenden Volksgruppe der Pashtunen Zärtlichkeiten unter Männern durchaus üblich sind. "Die schlafen zusammen im Rucksack und singen sich Gedichte ins Ohr", erzählt der österreichische Autor Thomas Dworak gegenüber queer.de. "Ob das jetzt Homosexualität im traditionellen Sinn ist, weiß ich nicht." Dworak war beim Vormarsch der Nordallianz gegen die Taliban dabei, als die Kämpfer Anfang 2002 Kandahar einnahmen. In seinem Bildband "Taliban" veröffentlichte er homoerotisch anmutende Bilder, die heimlich in einem Fotostudio aufgenommen worden sind. Er erklärt dieses Verhalten auch damit, dass die meisten der jungen Männer außer ihrer Mutter und Schwester nie eine Frau zu Gesicht bekommen haben: "Ich habe gesehen, wie Soldaten Abbildungen von Frauen auf Packungen von chinesischen Fertigsuppen herausgeschnitten haben. Die haben sich wohl daran aufgegeilt." Allerdings seien offizielle schwule Beziehungen unmöglich gewesen. Unter der Hand habe bei den Pashtunen das Sprichwort gegolten: "Knaben für die Lust, Frauen für die Fortpflanzung".

Sogar in Hamburg war für Omar K., der weder seinen richtigen Namen noch sein Alter noch seine genaue Herkunft nennen wollte, ein offenes schwules Leben unmöglich. Für in Europa lebende Afghanen seien schwule Beziehungen ein "totales Tabu", zitiert ihn die "taz Hamburg". Familien und Freunden hätte er die dreijährige Verbindung mit seinem Partner vorenthalten. Seine Pflegefamilie würde ihm in Afghanistan eine Braut aussuchen, berichtet Omar K. Er will allerdings weiterkämpfen - und hat gleich nach der Urteilsverkündung Revision beantragt.

6. Oktober 2005

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#1 LinkerCacheAnonym
  • 06.10.2005, 17:25h
  • Da sieht man es wieder, nur in kmonservativ regierten Ländern gibt es so etwas. Da kann man auch mal sehen, welch perfiede, Menschenverachtende Einstellung diese Regierungen haben!!
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#2 DavidAnonym
  • 06.10.2005, 19:21h
  • "Heimlich schwul" - ja klar doch. Was für ein genialer Vorschlag! Hätten das doch nur die Leute früher schon gewusst.
    Dann hätte man auch heimlich jüdisch, heimlich farbig, heimlich andersdenkend, heimlich weiblich sein können - und der §175 betraf ja auch nicht "heimliche Schwule".
    Vielleicht sollte man den Richtern mal ein Buch jüngerer deutscher Geschichte in die Hand drücken und fragen, ob sie bei Urteilen von Straftaten auch die "Heimlichkeit" berücksichtigen.
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#3 KritikerAnonym
  • 06.10.2005, 19:57h
  • Ich denke, die Tatsache, dass er "abgeschoben" werden soll hat weniger damit zu tun, dass er schwul ist, als dass es keinen Grund gibt, ihn weiterhin im Land zu behalten.

    Wenn für ihn keine wirkliche Gefahr besteht, was in meinen Augen der Fall ist, soll er als afghanischer Staatsbürger mit den in Afghanistan herrschenden Gesetzen sehen, wie er klar kommt.

    Aber jetzt will er ja klagen, was dann wohl der Dank dafür ist, dass er hier in einer schlimmen Zeit aufgenommen wurde.
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