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AKK taucht unter

Bundes­regierung plant keine Rehabilitierung von homo­sexuellen Soldaten

Das Verteidigungsministerin bleibt schwammig, wenn es um Diskriminierung Homosexueller in Bundeswehr und NVA geht. Eine rückwirkende Rehabilitierung scheitere am Grundgesetz.


Erst im Jahr 2000 beendete die Bundesregierung formal die Diskriminierung homosexueller Militärangehöriger (Bild: Wir. Dienen. Deutschland. / flickr)
  • 27. Februar 2020, 10:43h 20 3 Min.

Die Rehabilitierung von wegen ihrer Homosexualität in der Bundesrepublik und der DDR dienstrechtlich verurteilten Soldaten sei derzeit "nicht beabsichtigt". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (PDF) hervor, die queer.de vorliegt. Das Bundesverteidigungsministerium begründet die Ablehnung mit dem Grundgesetz: "Für eine rückwirkende Aufhebung von Gerichtsurteilen durch die Legislative bestehen hohe verfassungsrechtliche Hürden, so dass dies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen als zulässig angesehen wird."

Mit der selben Argumentation hatten mehrere deutsche Bundesregierungen früher die Rehabilitierung von Opfern des Anti-Schwulen-Paragrafen 175 abgelehnt. Die Argumentation: Die Urteile des erst 1994 abgeschafften Gesetzes seien rechtsstaatlich zustande gekommen und könnten daher nicht nachträglich geändert werden. Andernfalls werde die Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt, erklärte ein CDU-Politiker in einer Bundestagsdebatte im Jahr 2011 – auch FDP und SPD warnten damals vor angeblichen verfassungsrechtlichen Problemen (queer.de berichtete). Selbst die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) taten derartige Forderungen aus der LGBTI-Community als "realitätsfern" ab (queer.de berichtete).

Schließlich bröckelte der offensichtlich politisch motivierte Widerstand gegen die Rehabilitierung: In der letzten Legislaturperiode wurde das "Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" (StrRehaHomG) einstimmig im Bundestag beschlossen (queer.de berichtete).

Brandenburg: Bundeswehr trug "jahrzehntelang aktiv zur gesellschaftlichen Stigmatisierung" bei

Die FDP fordert nun eine Art StrRehaHomG für homosexuelle Soldaten, denn: "Die Bundeswehr war nicht einfach eine Getriebene gesellschaftlicher Vorurteile, wie die Bundesregierung es nun darstellt. Mit der Ausgrenzung homosexueller Soldaten hat sie jahrzehntelang aktiv zur gesellschaftlichen Stigmatisierung beigetragen", so Jens Brandenburg, der LSBTI-politische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. "Es geht nicht um Lappalien. Mit unehrenhaften Entlassungen, Rufschädigung und faktischen Berufsverboten hat die Bundeswehr ganze Biografien vernichtet. Frau Kramp-Karrenbauer darf sich bei der Rehabilitierung betroffener Bundeswehrangehöriger keinen schlanken Fuß machen. Sie muss sich der historischen Verantwortung stellen."

Die Verteidigungsministerin solle die betroffenen Bundeswehrangehörigen "endlich offiziell für die jahrzehntelang erfahrene Diskriminierung um Entschuldigung bitten". Truppendienstliche Urteile auf Basis des Paragrafen 175 müssten "schon aus Respekt vor den Betroffenen endlich aufgehoben werden", außerdem müsste "systematische Diskriminierung" in der NVA, den DDR-Streitkräften, endlich aufgearbeitet werden.


Jens Brandenburg ist seit 2017 Abgeordneter in Berlin (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

Müller: AKK-Schweigen hat "merkwürdigen Beigeschmack"

In der Kleinen Anfrage hatte die FDP auch konkret nach der Haltung von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) gefragt. Diese Frage wurde im Antwortschreiben komplett ignoriert. Alexander Müller, der Obmann der FDP-Fraktion im Verteidigungsausschuss, kritisierte zudem, dass sich AKK "bisher überhaupt nicht" zum Thema geäußert habe. Der hessische Politiker spekulierte, dass sie zustimme, "dass jeder ungeachtet seiner sexuellen Orientierung oder Identität in der Bundeswehr willkommen sei". Aber: "Angesichts ihres Vergleichs der Ehe für alle mit Vielehen oder Inzest oder ihren Witzen zu Intersexuellen-Toiletten erhält das Ausbleiben einer offiziellen Äußerung allerdings einen merkwürdigen Beigeschmack."

2017 hatte Ursula von der Leyen, Kramp-Karrenbauers Vorgängerin im Chefinnensessel des Verteidigungsministeriums, mit einem Bundeswehr-Workshop ausdrücklich für die Gleichbehandlung von LGBTI in den Streitkräften geworben. Die CDU-Politikerin stieß damals auf Widerstand aus CSU ("Es gibt wichtigere Themen"), SPD ("verfehlte Prioritäten") und AfD. Die "Bild"-Zeitung spottete zudem über das "Sex-Seminar" (queer.de berichtete).

Von der Leyen startete auch die wissenschaftliche Aufklärung der LGBTI-Diskriminierung in der Bundeswehr. Eine Studie zum Thema ist bislang noch nicht abgeschlossen. (dk)

-w-

#1 PetterAnonym
  • 27.02.2020, 12:33h
  • "Eine rückwirkende Rehabilitierung scheitere am Grundgesetz."

    Exakt dasselbe wurde bei der Rehabilitierung der Opfer des §175 auch immer gesagt - bis es dann auf einmal doch möglich war, wenn auch in lächerlicher Form...

    Es ist natürlich immer leicht, alles aufs Grundgesetz zu schieben. Und gerade bei AKK wundert mich das auch nicht, dass sie jetzt nach ihrem Scheitern auf ganzer Linie und dem de-facto-Ende ihrer Karriere noch austritt.

    Da wissen wir schon mal, wie es aussehen würde, wenn Laschet der nächste Kanzler würde.
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#2 tchantches
  • 27.02.2020, 12:54hSonstwo
  • Hatte irgendwer von AKK etwas anderes erwartet?
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#3 stephan
  • 27.02.2020, 12:57h
  • Was und wer auch immer der Dirchsetzung von Gerechtigkeit und gerechter Beurteilung der Vergangenheit im Wege steht, gehört abgeschafft und beiseite geräumt! Das GG ist schlicht so zu verändern, dass es Unrecht nicht fördert und/oder fortschreibt! Sonst ist es wertlos!
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