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Beschluss der Bürgerschaft
Bremen fordert Verbot von Inter-OPs
Das kleinste deutsche Bundesland macht Druck: Operationen an intersexuellen Kindern sollen verboten werden, Inter- und Transsexuelle müssten zudem für Zwangseingriffe entschädigt werden.

Das Landesparlament von Bremen kritisiert die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen
- 27. Februar 2020, 14:42h 2 Min.
Die Bremische Bürgerschaft hat am Mittwoch dem von den rot-grün-roten Regierungsfraktionen gestellten Antrag "Medizinische Zwangsmaßnahmen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen: Beenden, aufarbeiten und entschädigen" (PDF) zugestimmt. Maja Tegeler, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, begrüßte, dass Bremen als ersten Bundesland einen derartigen Beschluss gefasst habe.
Twitter / LinksfraktionHBMaja Tegeler in der @HBBuergerschaft zum #RGR-Antrag "Medizinische Zwangsmaßnahmen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen: Beenden, aufarbeiten und entschädigen"#bremen #bremerhaven #linke #hbbue
Linksfraktion Bremen (@LinksfraktionHB) February 26, 2020
Rede: https://t.co/Ekh30unrR1 pic.twitter.com/2yNthVni8n
Das Parlament fordert in dem Antrag die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, "dass operative Maßnahmen bei (noch) nicht einwilligungsfähigen Kindern ausschließlich bei anatomisch begründeten medizinischen Problemen zulässig sind". Außerdem solle sich der Senat unter anderem für Entschädigungen bei Zwangs-OPs von Intersexuellen und Zwangssterilisationen von Transsexuellen einsetzen.
Derzeit gibt es auf Bundesebene eine Initiative des Justizministeriums, geschlechtsverändernde operativen Eingriffe an intersexuellen Kindern zu verbieten (queer.de berichtete). Dies hatte die schwarz-rote Bundesregierung bereits 2018 im Koalitionsvertrag (PDF) vereinbart. Allerdings ist kein Zeitrahmen angegeben – die Legislaturperiode endet spätestens im Oktober 2021. Aktivisten hatten bereits die Behäbigkeit der Regierung kritisiert – so hätte die Große Kolaition das Thema etwa bereits im Dezember 2018 im Gesetz zur Einführung des "Dritten Geschlechts" angehen können.
Zwangssterilisationen von Transpersonen sind bereits seit 2011 illegal – zuvor hatten sich Betroffene derartigen OPs unterziehen müssen, wenn sie staatlich in ihrem Geschlecht anerkannt werden wollten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies aber für grundgesetzwidrig, weil damit gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen werde (queer.de berichtete). Schweden hat als weltweit erstes Land 2018 ein Gesetz zur Entschädigung von Opfern dieser Praxis beschlossen (queer.de berichtete). (dk)

Und wieder mal wird es am Widerstand der Groko scheitern. Oder besser gesagt: die Union wird blocken und die SPD wird wieder mal der Union die Mehrheiten dafür sichern.