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Ministeriums-Kehrtwende

Rehabilitierung: AKK geht auf homo­sexuelle Soldaten zu

Bei einem Treffen mit dem Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr versprach die Verteidigungsministerin eine Regelung für Personen, die etwa wegen ihrer Homosexualität entlassen wurden.


Ministerin Kramp-Karrenbauer am Montag im Gespräch mit Vertretern des Arbeitskreises Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr (Bild: BMVg / Twitter)

  • 3. März 2020, 21:42h 19 3 Min.

Das Verteidigungsministerium will Soldaten, die von der Bundeswehr früher aufgrund ihrer Homosexualität benachteiligt wurden, bei einer Rehabilitation entgegenkommen. Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) habe ihr Haus angewiesen, Vorschläge für eine neue gesetzliche Grundlage zu machen, die den berechtigten Anliegen der Betroffenen besser gerecht würden, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung ihres Hauses.

Kramp-Karrenbauer hatte sich am Montag mit Vertretern des Arbeitskreises Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr getroffen. Dieser fasste das Gespräch so zusammen, dass die Verteidigungsministerin sich bei Homosexuellen in der Bundeswehr entschuldigt habe. In der Mitteilung des Ministeriums ist zumindest von einem "Bedauern" die Rede. Die wegen homo- und transphober Äußerungen häufig kritisierte Politikerin sagte demnach, jahrzehntelang seien homosexuelle Angehörige in der Bundeswehr ungerecht behandelt worden. "Sie wurden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt und haben nicht zuletzt in ihrer beruflichen Entwicklung Nachteile erlitten".

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Bis zum Jahr 2000 seien Homosexuelle in der Bundeswehr "strukturell benachteiligt" worden. Der regelnde Erlass sei nach Meinung Kramp-Karrenbauers "erst viel zu spät außer Kraft gesetzt" worden, so die Mitteilung des Ministeriums weiter. AKK "bedauere diese Praxis sehr, die für die Politik der damaligen Zeit stand". Der bisherige Rechtsrahmen zur Rehabilitation werde von den Betroffenen kritisiert – weswegen das Ministerium nun "Vorschläge für eine neue gesetzliche Grundlage" machen soll, "die den berechtigten Anliegen der Benachteiligten besser gerecht wird, als dies bisher der Fall sei".

Ministerium hatte Rehabilitierung abgelehnt

Erst vor wenigen Tagen hatte das Ministerium noch auf eine Anfrage der FDP im Bundestag geantwortet (PDF), dass man eine Aufhebung von dienstrechtlichen Urteilen – analog zur 2017 im Bundestag beschlossenen Rehabilitierung von Verfolgten des Strafrechts-Paragrafen 175 – nicht beabsichtige. Die Regierung argumentierte, dass die Urteile "ausschließlich der Aufrechterhaltung der inneren Ordnung der Streitkräfte" dienten und "keine dem Makel eines Strafurteils vergleichbare besondere Ausnahmesituation" ausgelöst hätten.

Wenige Monate zuvor hatte das Ministerium auf eine Anfrage der Grünen geantwortet (PDF), dass die "dienstlichen Benachteiligungen" von Bundeswehr-Angehörigen "nach Bekanntwerden ihrer homosexuellen Neigung" stets "von der Rechtsprechung gebilligt" worden seien. Die Frage nach einer Entschuldigung der Ministerin für den früheren "diskriminierenden Umgang" ließ die Regierung unbeantwortet, verwies aber auf Maßnahmen zur Inklusion in der Truppe, auf einen 2017 von der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angestoßenen Workshop zu sexueller Orientierung und Identität und auf eine im Auftrag gegebene wissenschaftliche Aufarbeitung des Umgangs der Bundeswehr mit Homosexualität, deren Ergebnisse bald vorliegen sollen.

Die Regierung hatte gegenüber der FDP zugleich darauf verwiesen, dass Angehörige der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR nach einer im letzten Jahr erfolgten Ausweitung des §175-Rehabilitierungsgesetzes inzwischen Anspruch auf Entschädigung haben könnten, wenn sie im Zusammenhang mit dem Paragrafen Disziplinarmaßnahmen oder ihre Entlassung erleiden mussten. "Sie erhalten als Zeichen einer Anerkennung eine einmalige Geldentschädigung in Höhe von 1.500 Euro."

Die FDP begrüßte am Dienstag das mögliche weitere Entgegenkommen des Ministeriums. Der Sprecher für LSBTI-Themen der Liberalen im Bundestag, Jens Brandenburg, sagte der dpa, jahrzehntelang seien homosexuelle Soldaten in der Bundeswehr systematisch schikaniert worden. "Mit unehrenhaften Entlassungen, faktischen Berufsverboten und damit verbundener Rufschädigung hat die Bundeswehr ganze Biografien vernichtet." Noch bis ins Jahr 2000 sei homosexuellen Soldaten der Weg zum Berufssoldaten, Ausbilder oder Vorgesetzten verweigert worden. 20 Jahre später erkenne die Verteidigungsministerin dieses Unrecht endlich an. (nb/dpa)

#1 Ana NymAnonym
  • 03.03.2020, 22:05h
  • Sehr schön.
    Ein kleiner und längst überfälliger Schritt.
    Ein Zeichen nach Innen und nach Außen.
    Was war daran so "problematisch"?
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#2 TuckDavisProfil
  • 03.03.2020, 22:55hBad Kreuznach
  • Wie bei allen Dingen, die so lange zurückliegen ist den direkt Betroffenen gar nicht mehr in einer Weise zu helfen die materiellen Gehalt hat. Der imaterielle Wert hängt stark mit den Beteiligten zusammen - da ist die Ministerin m.M.n. die falsche Person um glaubhaft eine Entschuldigung formulieren.

    Das war jetzt so freundlich ausgedrückt wie ich konnte.
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#3 NuminexEhemaliges Profil
  • 04.03.2020, 07:50h
  • Das Problem ist doch, dass man hier analog zu den Rehabilitierungen von Verfolgten des 175er verfahren möchte: dass heißt eine Einmalzahlung von 1500 als "Anerkennung".

    Also allein der Begriff Anerkennung, sowie die Summe selbst ist blanker Hohn gegenüber vernichteten Lebensentwürfen und -träumen mehrerer Generationen homosexueller deutscher Menschen, gegenüber der Fortführung nationalsozialistischer Verfolgung und Verurteilung reaktivierter Nazi-Richter und dem vielfachen sozialen und seelischen Tod, den viele durchleiden mussten, der dem physischen vorangegangen ist.

    Außerdem kann dieses Blendwerk eines Teils der Bundesregierung, in dem Falle mal AKK, nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eben keinen Konsens in der Aufarbeitung deutschen Unrechts gegenüber LGBT+ gibt und zudem erst in dieser Legislatur die Mittel für Programme gegen Rassismus und Hass aller Couleur von der zuständigen Ministerin (SPD) gekürzt wurden und der Bundestag sich seit ~ 80 Jahren weigert, unserer Minderheit eine einzige Stunde des Gedenkens zu widmen.

    Soll heißen: Es fehlt an einem einheitlichen und allumfassenden Konzept der Wiedergutmachung, Aufarbeitung, an schulischen Aufklärungsprogrammen und einem Unterricht der sämtliche Menschen und Lebensformen berücksichtigt, der Druchsetzung des europäischen Diskriminierungsschutzes gegenüber den deutschen Kirchen, der Nachbesserung des halbgaren Gesetzes gegen Konversionstherapien, einer deutschlandweiten Erfassung von Hasskriminalität, einhergehend mit der Anpassung des Strafenkatalogs, sowie an effektiver und fortlaufender Hass- und Gewaltprävention.
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