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Erste Lesung
Verbot der "Homo-Heilung": Unterstützung von allen demokratischen Fraktionen
Alle demokratischen Parteien sprachen sich im Bundestag für ein Verbot von "Homo-Heilung" aus, allerdings geht vielen der Gesetzentwurf nicht weit genug. Die AfD hält die Debatte dagegen für "ideologisch".

Für die Debatte nahm sich das Bundestagsplenum eine halbe Stunde Zeit (Bild: Parlamentsfernsehen)
6. März 2020, 17:27h 5 Min. Von
Bei der ersten Bundestagsdebatte zum "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" (PDF) betonten am Freitagnachmittag Politiker von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen, dass insbesondere junge Menschen vor gefährlichen "Homo-Heilern" geschützt werden müssten. Am augenblicklichen Gesetzentwurf gab es aber noch einige Verbesserungsvorschläge. Hauptkritikpunkt: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte zu viele Ausnahmeregelungen.
Er sieht Strafen vor für Behandlungen, "die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind", und sich an Minderjährige richten oder wenn die Einwilligung zur Durchführung "auf einen Willensmangel" beruht. Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte sind von einer Bestrafung ausgenommen. Mit Einschränkungen ist es zudem als Ordnungswidrigkeit untersagt, für entsprechende Behandlungen "zu werben oder diese öffentlich anzubieten oder zu vermitteln".
Als erste Rednerin erläuterte Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU), warum der Entwurf so wichtig sei: "Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten", stellte die 61-Jährige fest. "Therapie"-Versuche seien gesundheitsgefährdend und würden seelisches Leid, Depressionen und Ängste "bis hin zu Suizid-Absichten" verursachen. Die Christdemokratin wies auch darauf hin, dass der Weltärztebund bereits 2013 erklärt hatte, dass "Homo-Heilungen" die Menschenrechte verletzten (queer.de berichtete). Eine juristisch einwandfreie Regelung sei aber "nicht einfach" gewesen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Debatte um das Verbot 2018 angestoßen hatte, nahm nicht an der Aussprache teil.

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Als zweiter Redner erklärte der AfD-Politiker Robby Schlund zunächst ebenfalls, dass Homosexualität keine Krankheit sei. Allerdings würde "Homo-Heilung" schon heute durch "verschiedene Arzt- und Psychotherapeutenverbände" verboten, so Schlund. Damit zeigte der 52-Jährige, dass er wie viele seiner Parteifreunde in einer Parallelwelt lebt.
Danach drehte der Thüringer auf: Es handle sich bei dem Gesetzentwurf um einen "Schaufensterantrag", der "ideologisch geprägt" sei. Weil sowohl Trans- als auch Homosexualität im Gesetzentwurf erwähnt würden, führe dieser zur "Verwirrung unter Bürgern dieses Landes" – gerade für die mehr als 90 Prozent Heterosexuellen in Deutschland. Am geplanten Werbeverbot für "Konversionsbehandlungen" kritisierte er in einem typischen "Whataboutism", dass viele Abgeordnete das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ablehnen würden, und sprach dann weiter über Abtreibung.
Am Ende seiner Rede deutete er an, dass er am liebsten gar nicht über sexuelle und geschlechtliche Minderheiten reden würde: "Intimität ist, wie der Name es schon sagt, etwas zutiefst Privates. Und dort gehört sie auch hin." Seine Fraktion werde sich deshalb bei diesem Entwurf enthalten.

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Die SPD-Politikerin Hilde Mattheis betonte als nächste Rednerin, dass ihrer Fraktion der Gesetzentwurf nicht weit genug gehe: "Ich hätte auch gern Konversionsbehandlungen für Erwachsene verboten", so die Ulmer Abgeordnete.
Danach las sie ihrem Vorredner die Leviten: So verbiete es sich, dass Thema "Homo-Heilung" mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch in Verbindung zu bringen. "Wir verwahren uns dagegen, das mit anderen Dingen zu vermischen. Es geht darum, Kindern und Jugendlichen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten."

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Jens Brandenburg (FDP) stellte in einer pointierten Rede klar, dass "Konversionstherapien" nicht nur falsch, sondern auch "grob gefährlich" seien. "Es ist höchste Zeit, dass diese menschenverachtenden Versuche endlich klipp und klar verboten sind", so der Sprecher für LSBTI der liberalen Fraktion. Der 33-Jährige betonte, dass der Staat eine besondere Verantwortung für Kinder und Jugendliche habe.
Jetzt müsse die Umsetzung "im Fokus stehen". Denn das eigentliche Problem seien "gesellschaftliche Vorurteile", wie sie auch der AfD-Politiker Schlund verbreitet habe, den Brandenburg als "Wolf im Schafspelz" bezeichnete. Er erinnerte etwa daran, dass die AfD Homosexuelle oft als Randgruppe der Gesellschaft diffamiere, das Eheverbot für Schwule und Lesben wieder einführen wolle und in diesem Zusammenhang sogar das Wort "Volkstod" verwende. "Gegen soviel Dummheit hilft nur Aufklärung", so der FDP-Politiker.

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Auch Doris Achelwilm von der Linksfraktion betonte, wie wichtig ein Gesetz gegen "Homo-Heilung" sei – um damit "diesem Spuk ein Ende zu bereiten". Das Gesetz sei ein Fortschritt, allerdings würden die Ideen der Expertenkommission zum Thema nur teilweise umgesetzt. Sie regte etwa an, die Schutzaltersgrenze von 18 auf 26 zu erhöhen, wie es auch der Bundesrat gefordert hatte. "Denn Coming-out-Prozesse hören ja nicht mit 18 auf", so Achelwilm. Zudem müsste im Gesetz geregelt werden, dass Jugendhilfe die Gemeinnützigkeit entzogen werden müsse, wenn sie derartige Pseudotherapien anbiete. Sie hoffe darauf, dass in den Ausschüssen noch einiges korrigiert werden könne.

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Für die Grünen begrüßte Ulle Schauws, dass sich die Bundesregierung "sieben Jahre nach ersten grünen Gesetzentwurf" endlich zu einem eigenen Papier durchringen konnte. Dies sei ein "klares Signal", dass sexuelle und geschlechtliche Minderheiten endlich vor Personen und Glaubensgemeinschaften geschützt werden könnten, die sie als krank diffamierten.
Ausnahmeregelungen etwa für Erziehungsberechtigte bezeichnete die 53-Jährige aber als "fatal". Kinder und Jugendliche seien damit homo- oder transphoben Eltern ausgeliefert. Dass nicht-öffentliches Werben für "Homo-Heilung" weiter erlaubt bleiben solle, sei ebenfalls falsch. Sie hoffe, dass hier noch Nachbesserungen hin zu einem "lückenlosen Verbot" möglich seien.

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Vor der Debatte hatten die Grünen einen eigenen Antrag mit dem Namen "Gefährlichen Pseudotherapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung ein Ende setzen" (PDF) vorgelegt. Dieser enthält weitergehende Forderungen, etwa eine Öffentlichkeitskampagne.
Im Anschluss verteidigte die CSU-Politikerin Emmi Zeulner den Entwurf, der mit Augenmaß vorgehe. So dürfte seelsorgerische Unterstützung nicht versagt werden und werde vom Gesetzentwurf auch nicht infrage gestellt. "Seelsorge ja, psychische Einwirkung zum Schaden der Person nein", so fasste die Oberfränkin den Entwurf zusammen. Zeulner verteidigte auch eine Formulierung, dass eine bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angesiedete Beratung "ergebnisoffen" vorgehen solle – das sei ein übliches Vorgehen bei Beratungssituationen.

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Karl-Heinz Brunner, der sozialdemokratische Sprecher für Schwule und Lesben, widersprach: Ihm gehe der Entwurf nicht weit genug. In seiner Rede nannte er drei Verbesserungsvorschläge: So solle die Altersgrenze erhöht werden – das Jugendstrafrecht höre ja auch nicht mit 18 Jahren auf. Zweitens sei es falsch, dass Erziehungsberechtigte nach dem Entwurf weiterhin ihre Kinder mit Pseudotherapien "missbrauchen" dürften. Und drittens sei die Strafandrohung von einem Jahr zu gering. Vergangenes Jahr hatte er fünf Jahre Haft für "Homo-Heiler" gefordert (queer.de berichtete).

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Als letzter Redner fasste sich der CDU-Politiker Erwin Rüddel kurz: Seine Vorrednerin Zeulner habe bereits alles gesagt. Er bitte um Zustimmung.

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf in den Gesundheitsausschuss verwiesen.

Alle unabhängigen Experten sagen, dass das in jedem Alter schwerste psychische Schäden verursacht. Und auch ältere Opfer machen das letztlich nicht freiwillig, sondern weil ihnen jahrelang von ihrer Umgebung Schuldgefühle und Selbsthass eingetrichtert wurden.
Insofern ist und bleibt dieser Gesetzentwurf inakzeptabel.