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Bayern

Entscheidung heute: Asyl für lesbische Frauen aus Uganda?

Die Münchner Beratungsstelle Letra spricht von einem "Präzedenzfall": Heute verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über den Asylantrag einer lesbischen Frau aus Uganda.


Mindestens 60 lesbische Frauen aus Uganda wollen sich ihr Asylrecht vor Gericht erstreiten (Bild: Emmanuel Huybrechts / flickr)

  • 9. März 2020, 08:10h 4 2 Min.

Dürfen lesbische Frauen nach Uganda abgeschoben werden – auch wenn ihnen dort Gewalt droht? Darüber verhandelt heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Richter müssen über den Asylantrag einer 1979 geborenen, lesbischen Frau entscheiden, die angibt, in ihrer Heimat Gewalt und Bedrohung fürchten zu müssen.

Die lesbische Beratungsstelle Letra in München spricht von einem Präzedenzfall: "Der Ausgang des Prozesses wird entscheidend sein, nicht nur für die in dem Prozess im Mittelpunkt stehende Person, sondern auch die unzähligen Frauen, die mit demselben Hintergrund nach Deutschland gekommen sind." Rund 60 lesbische Frauen aus Uganda, die bei Letra angebunden sind, befinden sich nach Angaben der Beratungsstelle derzeit im Klage-, 25 weitere noch im Asylverfahren.

Ugandas Regierung liebäugelt mit der Todesstrafe

Nach einer Art "Unzuchts"-Paragraf aus britischer Kolonialzeit kann Homosexualität in Uganda mit bis zu lebenslanger Haft geahndet werden. Immer wieder kommt es zu schweren Angriffen auf Lesben, Schwule und trans Menschen im ganzen Land – auch zu einem tödlichen: Im Oktober war der LGBTI-Aktivist Brian Wasswa von einem Mob in seinem Haus verprügelt worden. Er erlag einem Tag später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen (queer.de berichtete).

Im vergangenen Jahr hatte Ugandas Ethikminister Simon Lokodo angekündigt, das Parlament werde in Kürze ein Gesetz verabschieden, das für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vorsieht und unter anderem auch die "Bewerbung" von Homosexualität mit Haft bestrafen soll (queer.de berichtete). Die Regierung dementierte später die Pläne, allerdings betonte einer der mutmaßlichen Autoren, die Vorlage als einfacher Abgeordneter ins Parlament einbringen zu wollen (queer.de berichtete).

Die meisten Asylanträge aus Uganda werden abgelehnt

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration wird ein Großteil der Asylanträge von Flüchtlingen aus dem ostafrikanischen Land abgelehnt: 2017 wurde laut BAMF in 327 Fällen entschieden, 220 Anträge wurden abgelehnt. Das entspricht einer sogenannten Schutzquote von 17,1 Prozent. 2018 lag diese Quote bei 30,6 Prozent, im vergangenen Jahr bei 17,7.

Wie viele dieser geflohenen Menschen Asyl beantragten, weil sie sich wegen ihrer Homosexualität bedroht fühlten, wird nicht erfasst. (cw/dpa)

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#1 YannickAnonym
  • 09.03.2020, 09:59h
  • Wieso muss es da überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen? Union und SPD hatten doch im Zuge der Diskussion über sichere Herkunftsstaaten behauptet, dass kein LGBTI abgeschoben würde, dem in seiner Heimat Gewalt droht.

    Da haben Union und SPD das Volk wieder mal nach Strich und Faden belogen und betrogen.

    Die Groko muss weg. Besser heute als morgen.
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#2 Leon 4Anonym
  • 09.03.2020, 10:29h
  • Antwort auf #1 von Yannick
  • "dass kein LGBTI abgeschoben würde, dem in seiner Heimat Gewalt droht"....

    Und exakt das wird in diesem Fall nun vom Gericht geprüft und daher gilt es auch als präsedenzfall...!
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#3 NuminexEhemaliges Profil
  • 09.03.2020, 11:48h
  • Dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommen muss, ist wie vieles andere auch, der Abgesang auf den europäischen Wertekanon, den wir gerne wie eine Monstranz vor uns hertragen, wenn es um Schauplätze außerhalb unserer sog. Werteunion geht, aber innerlich sind sie uns doch lange egal. Siehe Angriffskriege ohne Mandat, Aussetzung der Grundrechts auf Asyl in Griechenland, der jüngst publik gewordene Abhörskandal und das wissen um 10tausendfachen Massenmord durch die argentinische Diktatur ohne ein Wort, Waffenexporte (u.a.!!!) an Saudi Arabien, deren Rechtsprechung zu 85% mit der des IS kongruent ist und und und. Die Liste ließe sich unendlich verlängern.

    Wie ekelhaft die deutsche Willkür im Asylrecht ist, lässt am aktuellen Fall sehr anschaulich aufzeigen, denn sogar das deutsche Außenministerium warnt:

    "Wie in anderen Ländern der Region besteht die Gefahr möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen. In der Vergangenheit wurden in der Hauptstadt Kampala Bombenanschläge verübt ... Es ist weiterhin von einer Gefährdung insbesondere weicher Ziele auszugehen."

    und weiter

    "Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. ... Homosexualität ist jedoch quer durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt."

    www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/uganda-node
    /ugandasicherheit/208752
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