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Bayern
Entscheidung heute: Asyl für lesbische Frauen aus Uganda?
Die Münchner Beratungsstelle Letra spricht von einem "Präzedenzfall": Heute verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über den Asylantrag einer lesbischen Frau aus Uganda.

Emmanuel Huybrechts / flickr) Mindestens 60 lesbische Frauen aus Uganda wollen sich ihr Asylrecht vor Gericht erstreiten (Bild:
- 9. März 2020, 08:10h 2 Min.
Dürfen lesbische Frauen nach Uganda abgeschoben werden – auch wenn ihnen dort Gewalt droht? Darüber verhandelt heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Richter müssen über den Asylantrag einer 1979 geborenen, lesbischen Frau entscheiden, die angibt, in ihrer Heimat Gewalt und Bedrohung fürchten zu müssen.
Die lesbische Beratungsstelle Letra in München spricht von einem Präzedenzfall: "Der Ausgang des Prozesses wird entscheidend sein, nicht nur für die in dem Prozess im Mittelpunkt stehende Person, sondern auch die unzähligen Frauen, die mit demselben Hintergrund nach Deutschland gekommen sind." Rund 60 lesbische Frauen aus Uganda, die bei Letra angebunden sind, befinden sich nach Angaben der Beratungsstelle derzeit im Klage-, 25 weitere noch im Asylverfahren.
Ugandas Regierung liebäugelt mit der Todesstrafe
Nach einer Art "Unzuchts"-Paragraf aus britischer Kolonialzeit kann Homosexualität in Uganda mit bis zu lebenslanger Haft geahndet werden. Immer wieder kommt es zu schweren Angriffen auf Lesben, Schwule und trans Menschen im ganzen Land – auch zu einem tödlichen: Im Oktober war der LGBTI-Aktivist Brian Wasswa von einem Mob in seinem Haus verprügelt worden. Er erlag einem Tag später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen (queer.de berichtete).
Im vergangenen Jahr hatte Ugandas Ethikminister Simon Lokodo angekündigt, das Parlament werde in Kürze ein Gesetz verabschieden, das für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vorsieht und unter anderem auch die "Bewerbung" von Homosexualität mit Haft bestrafen soll (queer.de berichtete). Die Regierung dementierte später die Pläne, allerdings betonte einer der mutmaßlichen Autoren, die Vorlage als einfacher Abgeordneter ins Parlament einbringen zu wollen (queer.de berichtete).
Die meisten Asylanträge aus Uganda werden abgelehnt
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration wird ein Großteil der Asylanträge von Flüchtlingen aus dem ostafrikanischen Land abgelehnt: 2017 wurde laut BAMF in 327 Fällen entschieden, 220 Anträge wurden abgelehnt. Das entspricht einer sogenannten Schutzquote von 17,1 Prozent. 2018 lag diese Quote bei 30,6 Prozent, im vergangenen Jahr bei 17,7.
Wie viele dieser geflohenen Menschen Asyl beantragten, weil sie sich wegen ihrer Homosexualität bedroht fühlten, wird nicht erfasst. (cw/dpa)

Da haben Union und SPD das Volk wieder mal nach Strich und Faden belogen und betrogen.
Die Groko muss weg. Besser heute als morgen.