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Podcast

Warum das Trans­sexuellengesetz auf den "Müllhaufen der Geschichte" gehört

Im zweiten QUEERKRAM-Podcast spricht Johannes Kram mit trans Oberstleutnant Anastasia Biefang über ihre Karriere bei der Bundeswehr, die Versäumnisse der Politik und positive Erfahrungen mit AKK.

  • 29. März 2020, 19:48h 53 2 Min.


Anastasia Biefang (Bild: privat)

Durch den Dokumentarfilm "Ich bin Anastasia" wurde sie im vergangenen Jahr bundesweit bekannt: Oberstleutnant Anastasia Biefang ist die erste trans Bataillonskommandeurin der Bundeswehr. Als stellvertretende Vorsitzende des Vereins QueerBw engagiert sich die 45-Jährige zudem für die Interessen aller queeren Angehörigen der deutschen Streitkräfte.

Über die überraschend positiven Reaktionen ihres Arbeitgebers und von Untergebenen auf ihre Transition sowie auf den Film spricht Biefang im zweiten QUEERKRAM-Podcast mit Johannes Kram. Doch nicht alles ist für sie eitel Sonnenschein: Wenn es um LGBTI-Rechte geht, nimmt die Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow kein Blatt vor den Mund, fordert etwa eine "menschenrechtskonforme, zeitgemäße Gesetzgebung" zur Änderung des Geschlechtseintrags, kritisiert "Deadnaming" und das oberflächliche Desinteresse vieler Medien an trans Themen.

Das gut einstündige Gespräch ist ein informativer, lebendiger und empowernder Appell an die Solidarität der gesamten LGBTI-Community, passend zum bevorstehenden Trans Day of Visibility am 31. März. Und bietet zudem Tipps zum Umgang mit Angst in der Corona-Krise. In der Bundeswehr habe sie gelernt, berichtet Anastasia Biefang gleich am Anfang des Interviews, "mit Unsicherheiten umzugehen, Ruhe zu bewahren und nach vorne zu schauen".

Zum Auftakt des QUEERKRAM-Podcasts hatte Johannes Kram im vergangenen Monat den Theaterregisseur Falk Richter und den Schauspieler Jonas Dassler zu Gast. Der "Nollendorfblogger" nimmt den neuen Podcast ab sofort unregelmäßig in einem Tonstudio im Berliner Wedding auf. Alle Folgen lassen sich auch über die üblichen Podcast-Portale abonnieren. (mize)

#1 Manuela1269Anonym
  • 29.03.2020, 23:17h
  • Hallo.....
    es wird gefordert ein Gesetz abzuschaffen aber auf der anderen Seite wird staatlicher Schutz gefordert

    Ich bin froh das es das TSG gibt als ich 2014 meine VÄ/PÄ beantragte und ich hätte meinen Weg ins neue Leben garnicht vollziehen können ohne dem TSG .
    Anstatt sich lieber dafür einzusetzen das die Krankenkassen ohne Wenn und Aber alle angleichenden Operationen bezahlen plus bewilligen müssen nebst Korrekturoperationen wird solch Schwachsinn gefordert

    Wenn es das TSG nicht mehr gibt sprich die geforderte Selbstbestimmung wird eingeführt , dann werden die Krankenkassen nix mehr übernehmen und gem. SGB wären die Krankenkassen im Recht .
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#2 DramaQueen24Ehemaliges Profil
  • 30.03.2020, 02:19h
  • Meiner Meinung nach gehört das TSG nicht auf den "Müllhaufen der Geschichte", sondern dringend revidiert werden muss. Denn 1980 wusste man nicht das zum Thema, was man heute weiß.
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#3 TheDadProfil
  • 30.03.2020, 09:45hHannover
  • Antwort auf #1 von Manuela1269
  • ""Hallo.....
    es wird gefordert ein Gesetz abzuschaffen aber auf der anderen Seite wird staatlicher Schutz gefordert ""..

    Die Tragweiten beider Forderungen erschließen sich Dir jetzt aus genau welchem Grund nicht ?

    Muß man um staatlichen Schutz als Mensch zu erhalten sich solchen Gesetzen wie dem TSG unterordnen ?

    Ich denke nicht, denn Artikel 1 GG ist nicht an "Bedingungen" geknüpft, er setzt Bedingungen, an denen sich Gesetze zu orientieren haben, und die sind im TSG strflich missachtet worden..

    Gerichtsfest durch die Oberste Instanz der BRD schon vor 11 Jahren festgestellt weigert sich der Gesetzgeber hier Abhilfen zu schaffen, in etwa die von Dir formulierte Forderung
    ""das die Krankenkassen ohne Wenn und Aber alle angleichenden Operationen bezahlen plus bewilligen müssen nebst Korrekturoperationen""

    was nicht eintreten wird, so lange das TSG in Teilen immer noch Gültigkeit besitzt..

    Das ist in etwa so, als wenn der Gesetzgeber eine Führerschein für das Autofahren voraussetzt, aber gleichzeitig Fahrschulen verbietet..
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