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Menschenrechtsgerichtshof

Kanada: Regenbogen­flagge diskriminiert keine Christen

Eine homophobe Christin fühlte sich diskriminiert, weil ihre Heimatstadt die Regenbogenflagge hisste. Ein kanadisches Gericht wies ihre Klage jetzt in allen Punkten ab.


Ein kanadisches Gericht hat entschieden: Die Regenbogen­fahne ist nicht diskriminierend (Bild: Nan Palmero / flickr)

  • 14. April 2020, 13:29h 26 2 Min.

Der Menschenrechts­gerichtshof der westkanadischen Provinz British Columbia hat vergangene Woche die Klage einer homophoben christlichen Aktivistin gegen die Regenbogen­fahne zurückgewiesen. Kari Simpson wollte vor dem "Human Rights Tribunal" erreichen, dass die LGBTI-Fahne nicht mehr von städtischen Behörden in ihrer 26.000 Einwohner zählenden Heimatstadt Langley anlässlich der CSD-Saison gehisst wird. Der Hintergrund: Der Stadtrat von Langley hatte 2016 die Flaggenverordnung geändert, damit die Regenbogen­fahne parallel zum CSD im nahegelegenen Vancouver gehisst werden kann.

Simpson hatte argumentiert, dass das Hissen der Flagge "zum Hass auf Christen und jede andere religiöse Gruppe aufruft, die nicht die politische Agenda der Sex-Aktivisten unterstützt". Die Flagge sei unter anderem ein Symbol für "Unterdrückung", von "Sonderrechten für spezielle Gruppen" sowie von Kindesmissbrauch. Sie könne Opfer von sexuellen Missbrauch durch Homo­sexuelle "triggern", behauptete Simpson. Ferner verglich sie den Regenbogen­banner mit der Hakenkreuzfahne von Nazi-Deutschland, die ebenfalls "ein Symbol für eine militante politische Bewegung" gewesen sei.

Gerichtshof: Regenbogenfahne ist ein integratives Symbol

Der Menschenrechtsgerichtshof wies die Klage Simpsons rundweg ab. Richter Paul Singh erklärte, dass dass Hissen der Regenbogenfahne ein Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen sei und integrierend wirke. "Die Regenbogenfahne ist ein Symbol des Stolzes, das die Vielfalt der LGBTQ-Communitys symbolisiert", so Singh.

Simpson hatte auch dagegen geklagt, dass ihr Antrag auf das Hissen der "Kanadischen Christenfahne" am "Nationalen Tag des Segens" von Langley abgelehnt worden sei. Auch hier habe sich die Stadt nach Ansicht des Menschenrechtsgerichts richtig verhalten. Richter Singh erklärte, dass Gemeinden wegen der staatlichen Neutralität keiner Religionsgemeinschaft das Hissen einer Flagge erlaubten. Außerdem habe Simpson sowohl die Fahne als auch den Feiertag selbst erfunden.

Die homophobe Aktivistin hat bereits mehrfach mit ihren schrillen Äußerungen in Kanada für Aufsehen gesorgt. Nationale Schlagzeilen verursachte etwa eine Klage Simpsons zur Jahrtausendwende gegen den Radiosender CKNW. Ein Kommentator hatte Simpson wegen ihrer Homophobie unter anderem mit dem Ku-Klux-Klan und Adolf Hitler verglichen. Sie klagte daraufhin wegen übler Nachrede und erhielt zunächst in mehreren Instanzen Recht. Nach einem achtjährigen juristischen Kampf urteilte der Oberste Gerichtshof in Kanada jedoch 2008, dass die damalige Gesetzgebung zu übler Nachrede veraltet sei und nicht mehr angewandt werden könne. (dk)

-w-

#1 GerritAnonym
  • 14.04.2020, 15:44h
  • Das zeigt nur wieder mal, wie durchgeknallt manche Religionsanhänger sind, dass die jede Art von Meinungsäußerung, die nicht ihr totalitäres Weltbild nachplappert, als Diskriminierung ansieht.

    Wir müssen ja auch das Geläute von Kirchen ertragen, Kruzifixe an Kirchen und in anderen Gebäuden ertragen, etc. auch wenn wir gar nicht Mitglied dieser Religion sind. Dann müssen diese Leute auch Regenbogenflaggen, etc. ertragen.

    Eine Demokratie ist eben pluralistisch und kein Gottesstaat.
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#2 Taemin
  • 14.04.2020, 15:47h
  • Es kann nur immer wieder festgestellt werden, dass diejenigen, die Menschenwürde und Grundrechte von Schwulen, Lesben, transidentischen und zwischengeschlechtlichen Menschen als nicht zustehende Sonderrechte diffamieren und den genannten Gruppen jedes denkbare Verbrechen andichten, dabei für sich das Sonderrecht in Anspruch nehmend, bodenlosen Hass über sie auszukübeln - das mit religiöser Begründung tun. Das gilt für diese Frau als besonders widerwärtige Hetzerin, aber es gilt auch für scheinbar zivilisierter auftretende Personen, die einfach nur freundlich lächelnd vom christlichen Menschenbild faseln, das gleiche Rechte für alle verbiete. Im Ergebnis besteht kein Unterschied.
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#3 Leon 4Anonym
  • 14.04.2020, 17:17h
  • Antwort auf #1 von Gerrit
  • Absolut Probs dafür dass du nicht wie alle anderen sämtliche Anhänger dieser oder jener Religion direkt mit Schaum vorn Mund an den Pranger stellst, sondern richtigerweise "manche" davorsetzt.... Und des mein ich völlig ehrlich, ich selbst hab ja auch 0 mit Religion am Hut, aber normalerweise liest man unter solchen Kommentaren ausschließlich narrative ala "alles Kinderschänder" und "wer der Kirche angehört unterstützt dies und jenes"...

    Diese normale, logische Differenzierung ist erfrischend oO
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