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Menschenrechtsgerichtshof
Kanada: Regenbogenflagge diskriminiert keine Christen
Eine homophobe Christin fühlte sich diskriminiert, weil ihre Heimatstadt die Regenbogenflagge hisste. Ein kanadisches Gericht wies ihre Klage jetzt in allen Punkten ab.

Ein kanadisches Gericht hat entschieden: Die Regenbogenfahne ist nicht diskriminierend (Bild: Nan Palmero / flickr)
- 14. April 2020, 13:29h 2 Min.
Der Menschenrechtsgerichtshof der westkanadischen Provinz British Columbia hat vergangene Woche die Klage einer homophoben christlichen Aktivistin gegen die Regenbogenfahne zurückgewiesen. Kari Simpson wollte vor dem "Human Rights Tribunal" erreichen, dass die LGBTI-Fahne nicht mehr von städtischen Behörden in ihrer 26.000 Einwohner zählenden Heimatstadt Langley anlässlich der CSD-Saison gehisst wird. Der Hintergrund: Der Stadtrat von Langley hatte 2016 die Flaggenverordnung geändert, damit die Regenbogenfahne parallel zum CSD im nahegelegenen Vancouver gehisst werden kann.
Simpson hatte argumentiert, dass das Hissen der Flagge "zum Hass auf Christen und jede andere religiöse Gruppe aufruft, die nicht die politische Agenda der Sex-Aktivisten unterstützt". Die Flagge sei unter anderem ein Symbol für "Unterdrückung", von "Sonderrechten für spezielle Gruppen" sowie von Kindesmissbrauch. Sie könne Opfer von sexuellen Missbrauch durch Homosexuelle "triggern", behauptete Simpson. Ferner verglich sie den Regenbogenbanner mit der Hakenkreuzfahne von Nazi-Deutschland, die ebenfalls "ein Symbol für eine militante politische Bewegung" gewesen sei.
Gerichtshof: Regenbogenfahne ist ein integratives Symbol
Der Menschenrechtsgerichtshof wies die Klage Simpsons rundweg ab. Richter Paul Singh erklärte, dass dass Hissen der Regenbogenfahne ein Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen sei und integrierend wirke. "Die Regenbogenfahne ist ein Symbol des Stolzes, das die Vielfalt der LGBTQ-Communitys symbolisiert", so Singh.
Simpson hatte auch dagegen geklagt, dass ihr Antrag auf das Hissen der "Kanadischen Christenfahne" am "Nationalen Tag des Segens" von Langley abgelehnt worden sei. Auch hier habe sich die Stadt nach Ansicht des Menschenrechtsgerichts richtig verhalten. Richter Singh erklärte, dass Gemeinden wegen der staatlichen Neutralität keiner Religionsgemeinschaft das Hissen einer Flagge erlaubten. Außerdem habe Simpson sowohl die Fahne als auch den Feiertag selbst erfunden.
Die homophobe Aktivistin hat bereits mehrfach mit ihren schrillen Äußerungen in Kanada für Aufsehen gesorgt. Nationale Schlagzeilen verursachte etwa eine Klage Simpsons zur Jahrtausendwende gegen den Radiosender CKNW. Ein Kommentator hatte Simpson wegen ihrer Homophobie unter anderem mit dem Ku-Klux-Klan und Adolf Hitler verglichen. Sie klagte daraufhin wegen übler Nachrede und erhielt zunächst in mehreren Instanzen Recht. Nach einem achtjährigen juristischen Kampf urteilte der Oberste Gerichtshof in Kanada jedoch 2008, dass die damalige Gesetzgebung zu übler Nachrede veraltet sei und nicht mehr angewandt werden könne. (dk)
















Wir müssen ja auch das Geläute von Kirchen ertragen, Kruzifixe an Kirchen und in anderen Gebäuden ertragen, etc. auch wenn wir gar nicht Mitglied dieser Religion sind. Dann müssen diese Leute auch Regenbogenflaggen, etc. ertragen.
Eine Demokratie ist eben pluralistisch und kein Gottesstaat.