Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?35897

Steuerformulare

Finanzämter hadern noch immer mit der Ehe für alle

Auch zweieinhalb Jahre nach den ersten gleichgeschlechtlichen Eheschließungen kennen die Steuervordrucke nur Paare aus "Ehemann" und "Ehefrau". Erst langfristig soll es "Person A" und "Person B" heißen.


Lesbische und schwule Paare werden in den Formularen für die Einkommenssteuerklärung noch immer diskriminiert (Bild: falco / Pixabay)
  • 15. April 2020, 03:44h 18 2 Min.

In den Formularen für die Einkommenssteuerklärung ist die Ehe für alle noch immer nicht vollständig angekommen. Um "Fehleintragungen und erheblichen Mehraufwand für Bürgerinnen, Bürger und Finanzämter" zu vermeiden, werde in Vordrucken und bei Onlineanträgen derzeit noch an der Unterteilung von Eheleuten in "Ehemann" und "Ehefrau" festgehalten, räumte das Bundesfinanzministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (PDF) ein. Die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule war bereits am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Die heterosexistische Sprachregelung betrifft aktuell nur die Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner*innen. Dort seien "Begriffe notwendig, um den steuerpflichtigen Personen die jeweiligen Besteuerungsgrundlagen eindeutig und z. B. für einen Vorjahresvergleich über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg zutreffend zuordnen zu können", erklärte das Ministerium von Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). In allen anderen Abfragen in der Steuererklärung wird bereits die geschlechtsneutrale Bezeichnung "steuerpflichtige Person" verwendet.

Bundesregierung räumt "Handlungsbedarf" ein

"Die Berücksichtigung von Gendergesichtspunkten hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert", heißt es weiter in der Antwort auf die FDP-Anfrage. Ein "entsprechender Handlungsbedarf" werde erkannt. So sollen die Attribute "Ehemann" und "Ehefrau" künftig zugunsten der neutralen Form "Person A" und "Person B" entfallen.

Diese Änderung sei jedoch "nur langfristig realisierbar", erklärte das Finanzministerium. Zuvor müssten die Finanzverwaltungen der Länder "in die Lage versetzt werden, unabhängig von der Art der Übermittlung der Steuererklärung sowie der Reihenfolge und Bezeichnung der steuerpflichtigen Personen in der Steuererklärung die jeweiligen individuellen Angaben der beiden zusammenveranlagten Personen mit Hilfe der Steueridentifikationsnummer eindeutig zuordnen zu können". Hierfür seien "tiefgreifende Änderungen der Verfahren und Programme erforderlich".

Die FDP reagierte verwundert auf die Antwort des Ministeriums. "Es ist mir schleierhaft, warum die Bundesregierung so lange braucht, um längst überfällige Anpassungen diskriminierungsfreier Steuerformulare vorzunehmen", meinte der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand gegenüber der "Rheinischen Post". "Das Problem besteht nicht erst seit gestern und wirkt auf viele gleichgeschlechtliche Paare ausgrenzend. Hier ist dringend Nachbesserung erforderlich." (cw)

Ein Wort in eigener Sache
Hinter gutem Journalismus stecken viel Zeit und harte Arbeit – doch allein aus den Werbeeinnahmen lässt sich ein Onlineportal wie queer.de nicht finanzieren. Mit einer Spende, u.a. per Paypal oder Überweisung, kannst Du unsere wichtige Arbeit für die LGBTI-Community sichern und stärken. Abonnent*innen bieten wir ein werbefreies Angebot. Jetzt queer.de unterstützen!

#1 AnonymAnonym
  • 15.04.2020, 04:51h
  • Es ist das grundsätzliche Anerkennungsproblem von Rechtslagen in bzw. durch Deutschland quer durch den gesamten "Staat" bzw. die Gesamtbevölkerung. Gerade auch, weil die Ehe für Alle gegen den Willen von weiten Teilen der Gesamtbevölkerung eingeführt worden war und der politische und gesellschaftlicher Widerstand dagegen wieder einmal zu einem hohen Grad an politischer und gesellschaftlicher Verfolgung führt - wie vieles andere in Deutschland auch.
  • Direktlink »
#2 NanusAnonym
  • 15.04.2020, 07:18h
  • Antwort auf #1 von Anonym
  • Das Problem existiert nicht erst seit Einführung der Ehe für alle, sondern seit 2012, als das Bundesverfassungsgericht die Zusammenveranlagung für Lebenspartner ermöglichte. Also seit 8 Jahren.
  • Direktlink »
#3 PfoteAnonym
  • 15.04.2020, 08:00h
  • Ich empfehle selbst mal einen Blick auf die Steuerformulare zu werfen, da steht zum Beispiel beim Mantelbogen Ehemann oder Person A mit der entsprechenden Erklärung, wer Person A ist (das geht nach Alphabet). Was da angeblich fehlt, das steht da schon, oder will man unbedingt den Ehemann vernichten?
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: