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- 11. Oktober 2005 1 Min.
Braunschweig Gleichgeschlechtliche Paare dürfen von den Pfarrern der Landeskirche Braunschweig weiterhin gesegnet werden, berichtet dpa. Der Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat die Klage mehrerer Kirchengemeinden gegen die Segnung Homosexueller abgewiesen. Die Synode hatte 2003 die Segnung erlaubt. Dabei handele es sich aber lediglich um eine Kundgebung, gegen die nicht geklagt werden könne, sagte Kirchensprecher Michael Strauß. Der Rechtshof habe die Klage daher als unzulässig verworfen. Keine Kirchengemeinde werde durch den Synodenbeschluss von 2003 gezwungen, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, sagte Strauß. Landesbischof Friedrich Weber zeigte sich über das Ende des Verfahrens erleichtert. Im Juni 2004 hatte bereits das Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands die Klage als unzulässig zurück gewiesen. (nb/pm)













Von der evangelischen Kirche habe ich das erwartet.