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Regierungsentwurf "enttäuschend"
Nachbesserungen bei Gesetz gegen "Homo-Heilung" gefordert
Kurz vor der abschließenden Ausschussberatung des geplanten Verbots sogenannter Konversionstherapien appellieren Grüne, Linke und der Verband schwuler Juristen, Lücken im Entwurf zu schließen.

Laut Ulle Schauws, die Sprecherin für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion, lässt der Entwurf der Bundesregierung zu viele Schlupflöcher für "Homo-Heiler" offen (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)
- 21. April 2020, 14:07h 3 Min.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen (BASJ) sowie die Queer-Expertinnen von Linken und Grünen, Doris Achelwilm und Ulle Schauws, haben am Dienstag die Große Koalition aufgefordert, das "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" (PDF) zu verbessern. Die augenblickliche Fassung sei "enttäuschend" (Schauws), habe "Änderungsbedarf" (Achelwilm) und verfehle laut BASJ nicht nur die Ziele, sondern verschlechtere die Situation teilweise sogar. Darauf hatte der Verband bereits letztes Jahr hingewiesen – allerdings ging die Regierung nur teilweise auf die Verbesserungsvorschläge ein (queer.de berichtete).
Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch in einer nichtöffentlichen Sitzung des Bundestags-Gesundheitsausschusses abschließend beraten werden (PDF). Dabei wird auch über einen grünen Antrag (PDF) debattiert, der einen umfassenden Aktionsplan gegen "Konversionsbehandlungen" jenseits eines strafrechtlichen Verbotes in den Raum stellt.
"Heilung" von Volljährigen laut Regierungsentwurf weiterhin erlaubt
BASJ, Schauws und Achelwilm kritisierten, dass der Entwurf die "Heilung" von homo-, bi- und transsexuellen Erwachsenen ausdrücklich weiter erlauben soll, sofern eine "informierte Einwilligung" vorliege. Auch Paragraf 5, Absatz 2, wonach "Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte" nicht für "Konversionstherapien" an den ihn unterstellten Personen bestraft werden könnten, müsse gestrichen werden. Denn: "Eine unethische, untaugliche und schädliche Intervention und die damit verbundene Missachtung der Identität sind stets als gröbliche Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht personensorgeberechtigter Personen zu werten", so der BASJ in einem Brief an den Gesundheitsausschuss, der queer.de vorliegt.
Der BASJ forderte, dass vom Verbot "ausnahmslos auch Volljährige" erfasst werden müssten. Denn derartige "Therapien" seien "nachweislich auch bei Volljährigen unsinnig und schädlich". Verfassungsrechtliche Bedenken sieht der Verband nicht als Problem an, da das Bundesverfassungsgericht auch einen Schutz vor Selbstschädigung für zulässig erklärt habe – beispielsweise durch eine Gurtpflicht für Autofahrer oder eine Helmpflicht für Motorradfahrer.
Die grüne Bundestagsfraktion schlug als Kompromiss vor, zumindest Menschen bis zum Alter von 26 Jahren zu schützen – und nicht nur bis 18. Denn bei dieser Altersgruppe sei "ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade auch was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht". Die Linksfraktion forderte eine Altersgrenze von 27 Jahren.
Nicht-öffentliche Werbung für "Homo-Heilung" soll ebenfalls legal bleiben
Außerdem kritisierte Schauws, dass der Gesetzentwurf weiterhin zulassen soll, dass für "Konversionsbehandlungen" an Volljährigen nicht-öffentlich geworben werden darf. "Das ist angesichts der Schädlichkeit dieser Pseudotherapien nicht zu rechtfertigen und mit Rechtsunsicherheit und der Gefahr der Umgehung des Verbots verbunden", erklärte Schauws.
Vergangenen Monat hatte es in einer Sachverständigenanhörung Kritik am Gesetzentwurf gegeben, besonders an der Altersbegrenzung (queer.de berichtete). Expert*innen bemängelten auch, dass das Werbeverbot nur bei "wirschaftlicher Tätigkeit" gelten und "bloße Meinungsäußerungen oder Informationen" nicht umfassen soll (queer.de berichtete). Bereits im Februar hatte der Bundesrat Nachbesserungen empfohlen, die aber von der Bundesregierung abgelehnt wurden (queer.de berichtete).
Fachverbände haben wiederholt betont, dass sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität keine "Krankheit" seien und nicht geheilt werden könnten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits vor sechseinhalb Jahren "Konversionstherapien" als Menschenrechtsverletzung verurteilt, die mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar sei (queer.de berichtete). Innerhalb der Europäischen Union hat bislang aber nur Malta ein Komplettverbot dieser Praxis verhängt (queer.de berichtete). (dk)














