"Homo-Heilung" soll bald in Deutschland illegal sein – zumindest teilweise
Zu Update springen: SPD-Brunner sieht noch Verbesserungsbedarf
Oppositionsfraktionen haben am Mittwoch bedauert, dass bei der nichtöffentlichen Beratung im Gesundheitsausschuss über den Gesetzentwurf zum Verbot der "Homo-Heilung" (PDF) Kritik nicht beachtet wurde. "Es ist sehr bedauerlich, dass die Koalition die breite Kritik aus der Zivilgesellschaft, seitens des Bundesrates und von anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag heute ignoriert hat. Nicht einmal die Meinung der Expert*innen aus der öffentlichen Anhörung am 11. März 2020 hat sie ernst genommen, was vollkommen unverständlich ist", erklärte Ulle Schauws, die Sprecherin für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion.
Sie begrüßte allerdings, dass nun zumindest ein umfassendes Verbot der Werbung für "Konversionstherapien" beschlossen worden sei. Der Gesetzentwurf sah zunächst vor, "nichtöffentliche Werbung" teilweise zu gestatten. Kern des Entwurfs ist eine Bestrafung für Behandlungen, "die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind".
"Es ist gut, dass die menschenverachtenden Konversionsmaßnahmen nun endlich verboten werden sollen", befand zwar Jens Brandenburg, der FDP-Sprecher für LSBTI. Er schränkte aber ein, dass der vorliegende Entwurf "nicht weit genug" gehe. "Eine pauschale Straffreiheit für Erziehungs- und Fürsorgeberechtigte kommt nicht in Frage. Wer eigene Kinder einer solchen, nachweislich schädlichen Behandlung unterzieht, verletzt seine Fürsorgepflichten ohne Wenn und Aber."
Auch Die Linke hatte den Gesetzentwurf im Vorfeld scharf kritisiert. Man werde mit "Nachdruck dafür eintreten", dass das Gesetz noch verbessert werde, versprach Doris Achelwilm, die queerpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
Grüne kritisieren FDP
Es zeigte sich aber auch Dissens innerhalb der demokratischen Opposition. So kritisierte die Grünenpolitikerin Schauws die Liberalen. Enttäuschend sei "die Abstimmung der FDP, die die Ausweitung des Schutzes vor Konversionsbehandlungen für junge Erwachsene nicht unterstützt" habe. "Eine gemeinsame Position aller demokratischen Oppositionsfraktionen wäre in der Sache sehr wünschenswert", so Schauws weiter. Man werde in nächsten Sitzungswochen "über einen Entwurf beraten müssen, der einerseits nur lückenhaft diese Pseudotherapien verbietet, andererseits aber für diese Scharlatanerie eine legale Grundlage schaffen kann".
Linke und Grüne hatten gefordert, dass auch die "Heilung" von jungen Erwachsenen verboten wird. Derzeit steht im Gesetz eine Altersgrenze von 18 Jahren, bei Älteren darf "geheilt" werden, sofern eine informierte Einwilligung vorliegt. Die Grünen forderten, diese Grenze auf 26 Jahre hochzusetzen, die Linke sprach von 27 Jahren (queer.de berichtete).
Die Regierung hatte bislang die Altersgrenze mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet – man könne Erwachsenen nicht etwas verbieten, das sie tun wollen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen (BASJ) hatte diese Argumentation aber verworfen, da das Bundesverfassungsgericht auch einen Schutz vor Selbstschädigung für zulässig erklärt habe – beispielsweise durch eine Gurtpflicht für Autofahrer oder das Verbot bestimmter Drogen.
Schauws forderte die queere Community auf, auf die Fraktionen von Union und SPD und auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Druck auszuüben, "damit sie die verheerendsten Regelungen im Regierungsentwurf" in der kommenden zweiten Lesung im Plenum, die voraussichtlich im Mai stattfinden wird, noch nachbessern kann. (dk)
Update 23. April, 9.30 Uhr: Karl-Heinz Brunner (SPD) sieht noch Verbesserungsbedarf
Der SPD-Politiker Karl-Heinz Brunner, der sozialdemokratische Sprecher für Schwule und Lesben in seiner Bundestagsfraktion, hat sich am späten Mittwochnachmittag erfreut darüber gezeigt, dass ein "modifiziertes Gesetz zur Konversionstherapie auf den Weg gebracht" worden sei. Gleichzeitig sehe er noch Verbesserungsbedarf: "Insbesondere die Personengruppe zwischen 18 und 26 Jahren benötigt eines besonderen Schutzes. Um dies zu erreichen sind ordentliche, verfassungsrechtliche Prüfungen erforderlich". Man werde noch "einiges zu debattieren und zu regeln haben". Ein "erster Meilenstein" sei jedoch erreicht worden.
Das Verbot dieser Gehirnwäsche muss für ALLE Altersklassen gelten.
1. Es ist wissenschaftlich belegt, dass diese Konversions-"Therapien" in ALLEN Altersklassen schwerste psychische Schäden verursachen und bis zum Selbstmord führen können.
2. Auch Erwachsene machen solche Maßnahmen nicht freiwillig, sondern da geht jahrelanger Druck von Familie, Glaubensgemeinde oder sonstigem Umfeld voraus.
3. Wenn man nur bis zu einem bestimmten Alter schützt, erreicht man letztlich das genaue Gegenteil des Schutzes. Dann wird der psychische Druck auf Jugendliche noch massiv zunehmen, so dass diese auch ja bei Erreichen der Altersgrenze sofort "freiwillig" zu irgendwelchen Scharlatanen gehen.
4. Es gibt nichts zu therapieren, weil die sexuelle Orientierung und Identität keine Krankheit ist.
5. Da wird Betroffenen zuerst Selbsthass und Selbstverachtung eingeredet und dann präsentieren dieselben Leute sich als "Heiler", die einen von Problemen befreien, die man ohne sie gar nicht hätte.