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Mit Stimmen von Union, SPD und FDP

Bundestag beschließt Teilverbot von "Konversions­therapien"

Das Gesetz gegen "Homo-Heiler" ist durch. Allerdings stimmte wegen viel kritisierter Mängel die FDP als einzige Oppositonspartei für den Entwurf der Großen Koalition.


Eine Regenbogenfahne vor dem Bundestag bei einem früheren CSD

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend dem "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" (PDF) in dritter Lesung zugestimmt. Deutschland ist damit nach Malta das zweite Land in der Europäischen Union, das ein derartiges Verbot beschlossen hat. Allerdings geht das Gesetz auf der Mittelmeerinsel viel weiter als zwischen Flensburg und Garmisch.

Die schwarz-rote Bundesregierung formulierte das Ziel des Gesetzes folgendermaßen: Es sollen Interventionen verboten werden, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Konkret werden derartige "Konversionstherapien" aber lediglich bei Kindern und Jugendlichen untersagt – und auch hier gibt es eine Ausnahme: Eltern dürfen weiterhin ihre queeren Kinder zu "heilen" versuchen, allerdings nur, wenn sie dabei ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen, so das Gesetz kryptisch. Bei älteren Personen werden nur diejenigen "Behandlungen" untersagt, bei denen ein "Willensmangel" vorliegt – etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung.

Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern belegt wird zudem das Bewerben oder Vermitteln dieser Pseudotherapien – unterschiedliche Formulierungen hierzu zwischen "öffentlich" und "nicht-öffentlich" und zwischen Jugendlichen und Erwachsenen sind durch eine angenommene Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (PDF) durch eine strengere Lösung für alle ersetzt worden.

Twitter / BMG_Bund | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerte sich am Donnerstag nicht im Bundestag, aber vor einer Kamera zu dem Gesetzentwurf
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Die übrigen vielen Ausnahmeregelungen hatten bereits im Vorfeld zu Streit geführt, etwa zwischen Karl-Heinz Brunner, dem SPD-Sprecher für Queerpolitik, und dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (queer.de berichtete). Selbst die Grünen, die 2013 den ersten Gesetzentwurf zum Verbot der Pseudotherapien ins deutsche Parlament eingebracht hatten, verweigerten wegen der von vielen Experten und Aktivisten bemängelten Unzulänglichkeiten ihre Zustimmung.

Alle Oppositionsanträge zum Gesetz wurden abgelehnt. Die Grünenfraktion hatte zwei Änderungsanträge (PDF, PDF) eingereicht, mit dem das Verbot auch auf Personen bis 26 Jahre ausgedehnt und Ausnahmen bei Jugendlichen gestrichen werden sollten. Außerdem forderte die kleinste Oppositionsfraktion in einem weiteren Antrag eine Öffentlichkeitskampagne, mit der die Bevölkerung darüber aufgeklärt werden soll, dass Homo- und Transsexualität keine "Krankheiten" sind (PDF). Auf der anderen Seite wollte die AfD das Gesetz mit einem eigenen Antrag verwässern: Die LGBTI-feindliche Fraktion beantragte, den Schutz vor "Heilung" von Transpersonen aus dem Regierungsentwurf streichen und beschrieb Transsexualität als teilweise "passageres Phänomen", als eine vorübergehende Erscheinung (PDF).

Staatssekretärin Weiss: Gesetz ist "wichtiges Signal"

Das Plenum nahm sich für den Gesetzentwurf insgesamt 38 Minuten Zeit. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der 2018 das Gesetzgebungsverfahren auch nach Druck mehrerer Online-Petitionen angestoßen hatte und dann zunächst Gutachten und einen Abschlussbericht eines bei der Bundestiftung Magnus Hirschfeld angesiedelten Gremiums von Expertinnen und Experten einholte, war nicht anwesend. Er ist wegen der Corona-Krise offenbar gerade zu eingespannt. Der offen schwule Politiker schickte stattdessen seine Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) vor. Sie gehörte 2012 wie Spahn zu den "Wilden 13" in der Partei, die sich für eine steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren eingesetzt hatten, was damals in der noch konservativeren Union einem Schock gleichkam.


Staatssekretärin Sabine Weiss auf ihrem Weg zum Rednerpult (Bild: Parlamentsfernsehen)

"Jeder Mensch soll sich in der Gesellschaft gut aufgehoben fühlen", führte Weiss aus und erklärte: "Wo es keine Krankheit gibt, braucht es auch keine Therapie". Derartige "Behandlungen" hätten viel seelisches Leid, Depressionen, Ängste und Suizidabsichten hervorgebracht. Sie verwies auch darauf, dass der Weltärztebund die Pseudotherapien als Menschenrechtsverletzung einstufe. Zwar sei es "rechtlich nicht einfach" gewesen, zu einem Entwurf zu kommen. Es handle sich dabei aber um einen "wichtiges Signal in unserer Gesellschaft."

AfD gegen "ein prostituierendes Zurschaustellen"

Als zweiter Redner erklärte auch Robby Schlund von der AfD, dass seine Fraktion Konversionstherapien ablehne. Dann kam allerdings das große "Aber". Trans-"Heiler" wolle seine Fraktion weiterhin dulden. Den Gesetzentwurf bezeichnete der 53-jährige Thüringer als "ideologisch kalten Kaffee".

Der Rechtspopulist setzte dann wie schon bei der ersten Debatte im März zum Angriff auf sexuelle Minderheiten an, die er beschuldigte, zu sehr in der Öffentlichkeit zu stehen. Sexualität sei schließlich "etwas zutiefst Privates und Intimes – und da gehört es auch hin." Das "Wichtigste" sei dagegen, "dass wir unsere Kinder schützen", denn der "traditionellen Familie" werde während der Corona-Krise "das meiste" abverlangt. Mit Blick auf Homosexuelle kritisierte er am Ende der Rede noch kryptisch "ein prostituierendes Zurschaustellen", was zu Gelächter und Unverständnis bei den demokratischen Fraktionen führte.


(Bild: Parlamentsfernsehen)

Die SPD-Politikerin Hilde Mattheis brachte die Debatte dann wieder auf eine würdigere Ebene und bekräftigte, dass es sich um ein "wichtiges Gesetz" handle. Man könne stolz sein, dass Deutschland nach Malta als zweiter EU-Staat eine derartige Regelung einführe. Queere Minderjährige würden jetzt "vollständig" geschützt, behauptete die Ulmerin, was allerdings angesichts der Ausnahmeregelungen für Erziehungsberechtigte nicht wirklich wahr ist. Sie ergänzte aber auch, dass noch "nachgeschärft" werden müsse – und zwar sowohl bei der Altersgrenze von 18 Jahren als auch bei der Ausnahme für Eltern.

Auch Katrin Helling-Plahr (FDP) merkte an, dass junge Menschen vor "Heilern" geschützt werden müssten. Außerdem müsste ihnen gesagt werden, "dass sie genau so okay sind, wie sie sind – und übrigens auch, dass Sex gerne Spaß machen darf". Sie kritisierte das Wort "Behandlung" im Gesetzestext, das irreführend sei. Hier wäre mehr Fingerspitzengefühl angebracht gewesen. Auch die Ausnahme bei Eltern sei ein Problem. Ihr Resümee: "Es wäre deutlich Luft nach oben gewesen, aber natürlich stimmen wir zu."

Twitter / jungeliberale
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Für die Linksfraktion stellte Doris Achelwilm als nächste Rednerin klar: "Queer zu sein, ist genauso wenig eine Krankheit, wie Hetero zu sein". Die queerpolitische Sprecherin ihre Fraktion kritisierte aber auch die Ausnahmen. Man sei mit dem Gesetz noch nicht am Ende angekommen, denn es gebe immer noch "viele Leerstellen und offene Enden".

Ulle Schauws von den Grünen begann ihre Rede mit den Worten: "Es wurde wirklich Zeit." Sie zeigte sich froh, dass sich die demokratischen Parteien über die Notwendigkeit eines Verbotes "grundsätzlich einig sind", mahnte aber einen konsequenteren Schutz an. Sie appellierte an die anderen Fraktionen, den grünen Änderungsanträgen zuzustimmen, etwa bei der Erhöhung der Schutzaltersgrenze. Ihr Argument: Coming-out-Prozesse seien mit 18 nicht beendet, außerdem seien junge Erwachsene oft noch Jahre von ihren Familien abhängig.

Twitter / GrueneBundestag

Der CDU-Politiker Erwin Rüddel, der Chef des Gesundheitsaussschusses, äußerte in seiner Rede den Wunsch, dass ein derartiges Gesetz im Jahr 2020 nicht mehr nötig sein sollte. "Homosexualität ist keine Krankheit und dementsprechend kann es dafür auch keine Therapie geben", sagte der Rheinland-Pfälzer. Denn "Therapien" könnte "schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen".

Brunner wundert sich: Warum freuen sich nicht alle mit?

Daraufhin appellierte Karl-Heinz Brunner, der queerpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, an die anderen Abgeordneten, "ein bisschen mehr Freude" über das Gesetz zu zeigen. Dies sei schließlich ein "epochales Ereignis". Denn niemals zuvor seien "derartige Eingriffe unter Strafe gestellt worden". Er beschuldigte Kritiker, nach Härchen oder Steinchen in der Suppe zu suchen. Diese sei aber "gut gekocht und ordentlich". Natürlich sei mehr wünschenswert, allerdings sei das Gesetz besser als der erste Entwurf.


(Bild: Parlamentsfernsehen)

Die Debatte ging mit der CSU-Politikerin Emmi Zeulner zu Ende. "Den Karl-Heinz hab ich noch nie so voller Freude gesehen", so die Oberfränkin jovial über ihren Vorredner. Sie bezeichnete das Gesetz als "wichtigen Schritt". "Diese Gefahren nehmen wir ernst und handeln mit diesem Gesetz", erklärte die 33-Jährige.

Interessant an der Debatte war, dass die zwei CDU-Redner und die CSU-Rednerin nie direkt auf die Kritik am Gesetz eingegangen sind. So bleibt unklar, warum sie Eltern weiterhin ein Recht auf "Homo-Heilung" geben oder so erbittert an der Altersgrenze von 18 Jahren festhalten wollen.

Twitter / lsvd | Reaktion des LSVD, der mit der Mission Aufklärung und dem Aktivisten Hartmut Rus seit Jahren im Vorder- und Hintergrund gegen "Homo-Heilung" ankämpft
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Nach den Reden wurde zunächst über die Änderungsanträge abgestimmt: Den AfD-Antrag lehnten alle demokratischen Fraktionen ab. Bei den beiden Anträgen der Grünen stimmten Linke und teilweise die FDP zu – die Liberalen enthielten sich allerdings beim Antrag zur Erhöhung der Altersgrenze.

Dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktion stimmten dann Union, SPD und FDP zu. Grüne und Linke enthielten sich. Aus der AfD gab es zumeist Enthaltungen, aber auch eine "Nein"-Stimme. Das Gesetz geht nun in den Bundesrat, wo es nicht zustimmungspflichtig ist. Das trotz allem lang erwartete Verbot der "Heilung" Homo- und Transsexueller wird somit in den nächsten Monaten in Kraft treten können.

#2 Nk231Anonym
  • 07.05.2020, 20:37h
  • Antwort auf #1 von Nk231
  • Meine Freude ist nur zur Hälfte vorhanden. Einerseits riesig, weil es das Gesetz gibt, andererseits ist es ein Unding, wegen dem begrenzten Schutzalter und weil das Gesetz gefährliche Lücken hat(!)
    Es wird weiter ein Kampf sein, Verbesserungen zu schaffen, anstatt man einfach Nägel mit Köpfen macht.

    Fazit: #nomoreUnion
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#3 PeerAnonym
  • 07.05.2020, 20:59h
  • CDU, CSU, SPD und FDP sollten sich was schämen, dass sie nur einen Teil der Opfer schützen, obwohl die Schädlichkeit für alle Altersgruppen wissenschaftlich belegt ist.

    Außerdem wird die Altersgrenze dazu führen, dass der Druck auf Minderjährige jetzt sogar noch größer wird als vorher, damit sie auch bei Erreichen der Altersgrenze "freiwillig" diesen Scharlatanen in die Arme rennen.

    Pfui CDU.
    Pfui CSU.
    Pfui SPD.
    Pfui FDP.
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