In der Schweiz soll das Transsexuellenrecht für Erwachsene liberalisiert werden: Im Ständerat, der nationalen Parlamentskammer der Kantone, hat der Rechtsausschuss (Rechtskommission) am Dienstag eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung (Bundesrat) mit sieben zu null Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.
Demnach sollen Transpersonen künftig ihren Geschlechtseintrag auch ohne Zwangsgutachten ändern dürfen. Voraussetzung: Eine Person muss "innerlich fest davon überzeugt [sein], das Geschlecht wechseln zu wollen". Das muss sie schriftlich gegenüber dem Standesamt bestätigen. Derzeit wird für die Anerkennung des eigenen Geschlechts laut der Trans-Organisation TGNS in den meisten Kantonen ein Schreiben von einer medizinischen Fachperson verlangt, in manchen Orten müsse man auch nachweisen, eine bestimmte Zeit in einem bestimmten Geschlecht gelebt zu haben.
Ein Antrag, wonach Jugendliche ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten ebenfalls ihr rechtliches Geschlecht ändern dürfen, wurde knapp abgelehnt. Die Abstimmung im Ausschuss endete fünf zu fünf – Zünglein an der Waage war damit der Ausschssvorsitzende Beat Rieder von der christdemokratischen CVP, der diese Regelung ablehnte. Befürworter*innen der Reform wollten keine Zustimmungspflicht der Eltern, da sich trans Jugendliche oft in schmerzhaften Konflikten mit den Erziehungsberechtigten befänden.
Trans-Aktivist*innen besorgt um Jugendliche
Die TGNS beklagte, dass sich damit die Lage für trans Jugendliche verschlechtere. "Die Mehrheit will Minderjährigen und Menschen unter Beistandschaft Rechte wegnehmen, die sie heute haben. Sie sollen nicht mehr alleine die Änderung beantragen dürfen", erklärte die Organisation auf Facebook. Man werde weiter für eine bessere Regelung kämpfen. Die Reform für Erwachsene wurde jedoch ausdrücklich begrüßt.
Der Gesetzentwurf geht nun ins Plenum des Kantonparlamentes. Die 46 Ständerätinnen und Ständeräte sollen nun über die Vorlage abstimmen. (dk)
Seht her Union und SPD:
so einfach ist das.
Man muss das nur wollen...