https://queer.de/?36219
LADG unter Druck
Seehofer: Berliner Gesetz gegen Diskriminierung ist "im Grunde ein Wahnsinn"
Ein weitgehendes Landesgesetz gegen Diskriminierung, das unter anderem auch LGBTI schützen soll, ruft ähnliche Reflexe hervor wie schon das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 2006.

Der christsoziale Bayer Horst Seehofer hadert mal wieder mit der Berliner Stadtregierung (Bild: Freud / wikipedia)
- Von
28. Mai 2020, 09:36h 2 Min.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Mittwoch im "Tagesspiegel" das von Rot-Rot-Grün geplante Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG, PDF) scharf kritisiert. Das bundesweit bislang einzigartige Gesetz war im letzten Jahr auf Initiative des offen schwulen Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) erarbeitet worden (queer.de berichtete).
Für Seehofer ist das Gesetz "im Grunde ein Wahnsinn". "Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen", forderte der bayerische Politiker.
Hintergrund ist, dass das LADG eine "Beweiserleichterung" (Behrendt) oder "Beweislastumkehr" (Union und FDP) bei potenziellen Diskriminierungsfällen in der Verwaltung vorsieht. Dies ist in Paragraf 7 geregelt ("Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes […] wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen"). Nach populistischer Kritik des umstrittenen Polizeigewerkschafters Rainer Wendt ("Besser kann man Drogen-Dealer nicht schützen") wurde die öffentliche Debatte allerdings nur um Polizist*innen geführt. Seehofer warf Rot-Rot-Grün vor, mit dem Gesetz die "die Integrität unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten […] strukturell in Frage zu stellen".
Kritik von den üblichen Verdächtigen
Auch BZ-Scharfmacher Gunnar Schupelius, der bereits gegen einen nach einer Lesben benannten Straßennamen oder eine Kita-Akzeptanzbroschüre mit sehr homophobem Unterton Stimmung machte, ist auf diesen Zug aufgesprungen: Bereits vor knapp zwei Wochen wurde sein Meinungsartikel "Justizsenator Behrendt drückt Gesetz durch, das Polizisten schadet" veröffentlicht.

Dirk Behrendt ist seit Ende 2016 Berliner Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Bild: Grüne Fraktion Berlin)
Konkret wird in Paragraf 2 des Gesetzes die Zielsetzung festgelegt: "Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden."
Der Entwurf wird voraussichtlich nächste Woche im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen beschlossen werden. Die Landes-FDP denkt bereits offen darüber nach, das ihrer Meinung nach verfassungswidrige Gesetz mit einer Normenkontrollklage zu Fall zu bringen.
Die hysterische Debatte erinnert an die Auseinandersetzung um das 2006 vom Bundestag beschlossene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (queer.de berichtete). Auch damals spielte sich insbesondere die FDP als Warner auf und erklärte, es handle sich bei dem Gesetz um ein "Bürokratiemonster", das zu einer "Prozessflut" führen werde (PDF). Auch andere Gegner von Diskriminierungsverboten verbreiteten vor 14 Jahren gebetsmühlenartig die Überzeugung, dass eine "Diskriminierungsbekämpfungsindustrie" eine nie gekannte "Klagewelle" starten würde (queer.de berichtete). Auf diese ominöse Welle oder Flut warten wir aber bis heute.















Noch eindeutiger gehts ja nicht mehr.