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Bundestag
Grüne starten neuen Anlauf für Selbstbestimmungsgesetz
Bei dem Vorhaben, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und nicht-diskriminierende Regelungen zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts für alle Menschen zu finden, hofft die Partei auf die Unterstützung aller demokratischen Fraktionen.

Aktivist*innen demonstrierten 2018 in Berlin für einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle. Für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts und des Vornames müssen trans Menschen in Deutschland derzeit vor Gericht erscheinen und zwei teure Gutachten vorlegen, für den Eintrag "divers" ist ein Attest nötig (Bild: AktionStandesamt2018 / twitter)
- 3. Juni 2020, 10:04h 5 Min.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat am Mittwoch einen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG, PDF) vorgestellt, das das völlig veraltete und in mehreren Teilen bereits für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz ersetzen und "Menschenrechtsverletzungen an trans- und intergeschlechtlichen Personen beenden" soll.
Die Gesetzesinitiative, die "Rechtsklarheit schaffen und das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit umsetzen" soll, wird nach aktuellem Stand bereits in zwei Wochen, am Donnerstag, den 19. Juni, im Bundestag in erster Lesung beraten. Die Grünen reagieren damit darauf, dass die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung einer dritten Geschlechtsoption nicht zu einer umfassenden Reform für Trans- und Intersexuelle nutzte und auch in das neue Gesetz eine Attestpflicht hineinschrieb (queer.de berichtete), während für Transsexuelle weiterhin die Vorlage zweier Gutachten notwendig ist.
Zudem hatte die Bundesregierung im Mai 2019 ihre Pläne zur Reform des Transsexuellen-Rechts vorgestellt . Der Entwurf ignorierte dabei Rückmeldungen aus der Debatte zur Einführung einer dritten Geschlechtsoption ebenso wie aus einen im Familienministerium angesiedelten Beratungsprozess aus der letzten Legislaturperiode. Sowohl zwei ausführliche Rechtsgutachten als auch Fachtreffen mit Expert*innen und trans Personen forderten bereits 2017 einfache Regelungen zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle (queer.de berichtete). Der neue Entwurf sah hingegen weiterhin eine vor Gericht nachzuweisende "qualifizierte Beratung" von trans Personen und ein unterschiedliches Recht für Trans- und Intersexuelle vor. Nach massiver Kritik von Verbänden und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes liegt das Vorhaben praktisch auf Eis (queer.de berichtete).
Das fordern die Grünen genau

Der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann mit dem Gesetzentwurf (Bild: B90 / Die Grünen)
Der aktuelle Gesetzentwurf der Grünen (PDF), er ist nicht der erste in der jahrelangen Debatte, sieht vor, im Personenstandsgesetz die Namens- und Personenstandsänderung als einfaches Verwaltungsverfahren für alle Menschen zu regeln. Für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, reicht dabei die Abgabe einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamenführung beim Standesamt. Für jüngere Menschen gibt die/der gesetzliche Vertreter*in eine Erklärung ab oder ein Familiengericht entscheidet. Es wird somit auf die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht sowie auf den irreversiblen Charakter dieses Empfindens bzw. auf die Vorlage einer "ärztlichen Bescheinigung" verzichtet. Eine erneute Erklärung kann frühestens nach einem Jahr abgegeben werden.
In einem separaten Selbstbestimmungsgesetz wird ein Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen statuiert. Zudem wird das lange geforderte Verbot geschlechtszuweisender chirurgischer Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind, bis zum Alter von 14 Jahren formuliert. Ferner wird das Offenbarungsverbot konkretisiert und dessen Missachtung sanktioniert, der Staat zum Ausbau des Beratungsangebots in Fragen geschlechtlicher Identität verpflichtet und die Diskriminierung transgeschlechtlicher Eltern bei Geburtsurkunden beendet.
"Dieser Gesetzentwurf beendet die jahrzehntelange Bevormundung und Entrechtung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland", kommentierte Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der grünen Fraktion. "Er löst das diskriminierende Transsexuellengesetz ab und schafft ein neues, modernes Selbstbestimmungsrecht."
Alle Menschen haben das Recht auf Anerkennung ihrer Persönlichkeit, auf Schutz vor Diskriminierung und auf Unterstützung, so Lehmann. "Trans- und intergeschlechtlichen Menschen wird dies bis heute verwehrt. 40 Jahre nach der Verabschiedung des Transsexuellengesetzes braucht es endlich eine neue gesetzliche Grundlage." Die Bundesregierung missachte hingegen seit Jahren die Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen und setze damit ihre Bevormundung bis heute fort. Die aktuelle Rechtslage strotze vor Schikanen und habe viel Leid geschaffen. Der grüne Gesetzentwurf schaffe Rechtsklarheit und setze das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit um. "Wir machen allen demokratischen Fraktionen das Angebot, sich auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode zu einigen."
FDP sagt Unterstützung zu
Der Entwurf sei nach "Konsultationen mit Expert*innen, Vertreter*innen verschiedener NGOs und Menschen aus der Praxis" entstanden, so die Grünen, die ihn zur Stunde in einer virtuellen Pressekonferenz mit Vertreter*innen vom Bundesverband Trans*, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) und Intersexuelle Menschen e.V. vorstellten.
"Ein hürdenloser Zugang zur Namens- und Personenstandsänderung ist seit Jahren eine zentrale Forderung des BVT*, um geschlechtliche Selbstbestimmung rechtlich zu verwirklichen", bemerkte Kalle Hümpfner von dem Verband. "Der Vorstoß der grünen Bundestagsfraktion ist ein wichtiges Signal und zeigt die Dringlichkeit." Die Rechte von trans* Personen müssen im Recht besser verankert sein, damit geschlechtliche Selbstbestimmung wirklich gelebt werden kann. "Die Forderungen aus den verschiedenen Communities sind deutlich, und an den entscheidenden Punkten gibt es Einigkeit. Es ist endlich an der Zeit, dass die Politik zuhört und handelt."
Die dgti lobte, der Entwurf komme einer Selbstbestimmung sehr nahe und schaffe unrechtmäßige Ungleichbehandlungen ab. "Dennoch sehen wir leichten Verbesserungsbedarf. So macht es unseres Erachtens keinen logischen Sinn, weshalb eine Sperrfrist von einem Jahr enthalten ist. Zudem vermissen wir einen Schutz im Arbeitsrecht, da es eine signifikant höhere Arbeitslosigkeit unter trans*Personen gibt (21%) im Vergleich zur übrigen Bevölkerung. Hier sind besondere Schutzmaßnahmen zu integrieren."
Unterstützung kam am Mittwoch auch aus der FDP: "Es ist höchste Zeit für ein Selbstbestimmungsgesetz, das die Schikane trans- und intergeschlechtlicher Menschen beendet", kommentierte Jens Brandenburg, Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion. "Dafür haben wir Freie Demokraten bereits im Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dass die Grünen die Debatte nun mit einem weiteren Entwurf bereichern, freut mich sehr. Sie unterstützen damit das gemeinsame Anliegen." Der Bundesregierung seien die Rechte transgeschlechtlicher Personen "völlig egal", so Brandenburg: "Das SPD-Versprechen einer TSG-Reform ist längst unter die Räder geraten. Gemeinsam erhöhen wir den Druck auf die untätige Justizministerin. Die Koalition muss endlich Farbe bekennen." (nb/pm)















Aber auch dieses Mal wird es wieder an Union und SPD scheitern.