Jedraszewski bei einer Predigt
Ein Krakauer Gericht hat am Dienstag entschieden, dass ein Beschluss der Staatsanwaltschaft, nicht gegen Erzbischof Marek Jedraszewski zu ermitteln, rechtmäßig sei. Mit seiner umstrittenen Predigt über eine "Regenbogenpest" habe er keine spezifischen Personen gemeint und daher keine strafrechtlich relevante Volksverhetzung oder Beleidigung betrieben.
Nicht einmal zwei Wochen nach den brutalen Ausschreitungen gegen den ersten CSD in der polnischen Stadt Bialystok hatte der Krakauer Erzbischof im letzten August in einer Predigt zum 75. Jahrestages des Beginns des Warschauer Aufstandes Widerstand der Gläubigen gegen eine vermeintliche LGBT-Ideologie eingefordert (queer.de berichtete). "Die rote Plage hat unser Land nicht mehr im Griff, was nicht bedeutet, dass es keine neue gibt, die unsere Seelen, Herzen und unseren Verstand kontrollieren will", so Jedraszewski in Anspielung auf den Kommunismus. Die neue Bedrohung sei "nicht marxistisch, bolschewistisch, sondern aus dem gleichen Geist geboren: neomarxistisch." Sie sei "nicht rot, sondern Regenbogen".
Während sich der Bischof auch Monate später noch ähnlich äußerte (queer.de berichtete), hatte die Predigt nicht nur im Aus-, sondern auch im Inland zu einiger Kritik geführt. So reagierten Veteranen des Warschauer Aufstands mit einer viel beachteten empörten Stellungnahme: Sie stellten sich auf die Seite von LGBT, die auch beim Aufstand beteiligt gewesen seien und "Erinnerung, Respekt und Gebet" verdienten (queer.de berichtete).
Gegen IKEA wird ermittelt
Laut queer.pl hatten es 20 Strafanzeigen gegen Jedraszewski gegeben, die von der örtlichen Staatsanwaltschaft abgewiesen wurden. Auch eine Beschwerde dagegen wies die Stelle zurück. Das Portal berichtet, Organisationen wollten nun nach der Gerichtsentscheidung vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Die polnische Justiz gibt sich allerdings nicht immer so "liberal": In der letzten Woche wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Warschau gegen eine IKEA-Personalleiterin ermittelt, die einen Mitarbeiter gefeuert hatte, der sich in der internen Kommunikation homofeindlich mit Verweis auf Bibelstellen äußerte (queer.de berichtete). Die Behörde argumentiert, IKEA habe damit das Recht auf freie Religionsausübung des Mitarbeiters verletzt. In Kattowitz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Studierende, die sich bei der Uni-Leitung über eine homophobe Professorin beschwert hatten. In beiden Fällen ist die ultrakatholische Hassorganisation Ordo Iuris juristisch beteiligt, die derzeit auch zivilrechtliche Klagen von Kommunen gegen LGBTI-Aktivisten unterstützt (queer.de berichtete).
Kirchenvertreter werden wegen der hohen Hürden allerdings auch außerhalb Polens selten wegen Volksverhetzung oder ähnlicher Vergehen bestraft. Nachdem der Schweizer Bischof Vitus Huonder 2015 bei einem Vortrag im deutschen Fulda zustimmend-genüsslich Passagen des Alten Testaments zur Todesstrafe für Homosexuelle zitiert hatte, scheiterte die Schweizer Organisation Pink Cross in der Heimat mit einer Anzeige und musste dem Bischof gar Entschädigung zahlen (queer.de berichtete). (nb)