Bernhard Franke, der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), hat am Dienstagvormittag in Berlin den Jahresbericht 2019 (PDF) seiner Behörde vorgestellt. Demnach habe es vergangenes Jahr 3.580 Beratungsanfragen von Bürger*innen zu Diskriminierungen bei der ADS gegeben. Das entspricht einem Anstieg von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr bzw. einem Anstieg von 36 Prozent im Vergleich zu 2016. Die Behörde berät zu und forscht über Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – hier werden nicht alle Diskriminierungen, sondern lediglich Ungleichbehandlungen im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften nach bestimmten Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Identität berücksichtigt.
Das größte Diskriminierungsproblem in Deutschland ist laut dem Bericht Rassismus: Die Zahl der Anfragen zu Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft stieg im Jahresvergleich um knapp zehn Prozent auf 1.176 Fälle. Das entspricht 33 Prozent aller Anfragen (Mehrfachnennungen möglich). Noch 2016 lag der Anteil bei lediglich 25 Prozent.
An zweiter Stelle liegt das Merkmal Geschlecht (29 Prozent) vor Behinderung (26 Prozent), Alter (zwölf Prozent) und Religion (sieben Prozent). Sexuellen Identität nimmt mit vier Prozent den sechsten Rang ein, auf dem letzten Platz befindet sich das Merkmal Weltanschauung (zwei Prozent).
Vorstellung der Zahlen bei der Pressemitteilung mit ADS-Chef Bernhard Franke
Beim Merkmal sexuelle Identität wurden 148 Meldungen registriert. Das sind vier Prozent weniger als im Vorjahr. Allerdings schwanken die Meldungen relativ stark: 2017 wurden sogar 173 Vorfälle gemeldet, 2016 aber nur 107.
Entwicklung der Diskriminierungsanfragen von 2016 bis 2019
Meldungen zu Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität sind in dem Bericht nicht gesondert aufgeführt, sondern in der Regel unter dem Merkmal Geschlecht. Grund ist, dass Geschlechtsidentität nicht ausdrücklich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erwähnt wird, ebenso wie andere Merkmale wie Sprache oder Staatsangehörigkeit. Die Antidiskriminierungsstelle setzt sich aber für eine Präzisierung im Gesetzestext ein, "ein klareres Signal gegen die Diskriminierung von trans* und intergeschlechtlichen Menschen" zu setzen.
"Deutschland hat ein anhaltendes Problem mit rassistischer Diskriminierung und unterstützt Betroffene nicht konsequent genug bei der Rechtsdurchsetzung", sagte der ADS-Chef Franke bei der Vorstellung des Berichts. "Das Gefühl, mit einer Ungerechtigkeit alleine gelassen zu werden, hat auf Dauer fatale Folgen, die auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Diskriminierung zermürbt."
AGG-Reform und mehr Landesantidiskriminierungsgesetze gefordert
Franke forderte die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, die Rechtsstellung und die Hilfsangebote für Betroffene deutlich zu verbessern. Dabei gehe es zum einen um eine Reform des 2006 erlassenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und zum anderen um konsequenteres Vorgehen gegen Diskriminierung von Seiten der Länder. "Eine AGG-Reform gehört dringend mit auf die Tagesordnung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Nötig sind längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, ein Auskunfts- und Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle und ein Verbandsklagerecht. Denn wir werden gegen rassistischen Hass in seiner extremsten Form nicht erfolgreich vorgehen können, wenn wir die Diskriminierung im Alltag als nachrangig behandeln", sagte Franke.
In der Pressekonferenz lobte er ausdrücklich das kürzlich in Berlin verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) als "ersten wichtigen Schritt". Das Gesetz stärkt die Rechte der Bürger*innen bei Diskriminierung durch die Verwaltung – diese Problematik wird im AGG derzeit überhaupt nicht erfasst. Mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün wurde das LADG am 4. Juni gegen den erbitterten Widerstand von CDU, AfD und FDP im Abgeordnetenhaus durchgesetzt (queer.de berichtete). Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer wetterte gegen das LADG, das er als "im Grunde ein Wahnsinn" bezeichnete (queer.de berichtete). Wie schon bei der Verabschiedung des AGG 2006 warnen die Gegner*innen vor einer Klagewelle, außerdem sei das Gesetz eine pauschale Vorverurteilung von Staatsbediensten, insbesondere Polizist*innen. Rot-Rot-Grün hält diese Vorbehalte für vorgeschoben und teilweise rassistisch motiviert. Ähnlich scheint die ADS zu denken: Franke forderte die anderen 15 Länder auf, dem Beispiel der Bundeshauptstadt zu folgen.
Insofern sagen diese Zahlen wenig über tatsächliche Diskriminierung aus. (zumal es ja auch in anderen Bereichen weit mehr Diskriminierung gibt, als tatsächlich gemeldet wird.)