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  • 17. Oktober 2005 7 1 Min.

Osnabrück Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hat die SPD aufgefordert, sich bei einer Großen Koalition mit der CDU für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz (ADG) einzusetzen. Das sagte Beck bei dem Grünen-Parteitag in Oldenburg, berichtet das Magazin "kobinet". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die wiederum für dieses Amt vorgesehen ist, und Olaf Scholz als neuer parlamentarischer Geschäftsführer der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion seien jetzt gefragt, meinte Beck. In der ersten rot-grünen Legislaturperiode war der fertige ADG-Entwurf kurz vor der Bundestagswahl 2002 zurückgezogen worden, nachdem Kirchen Kritik angemeldet hatten. Die neue Bundesjustizministerin Zypries (SPD) ließ sich danach lange Zeit, plante zwischenzeitlich ein verkleinertes ADG, das u.a. Schwule nicht im Zivilrecht geschützt hatte, legte dann im Frühjahr 2005 jedoch einen umfassenden Gesetzentwurf vor. Nach Kritik aus den eigenen Reihen, unter anderem von Wirtschaftsminister Clement und dem damaligen NRW-Ministerpräsidenten Steinbrück, kritisierten auch FDP und Union den Entwurf und ließen ihn im Bundesrat scheitern - nur durch die frühe Auflösung des Bundestages war dies bei dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz möglich. Ein Antidiskriminierungsgesetz, dass u.a. Schwule und Lesben zumindest im Arbeitsrecht schützt, muss Deutschland jedoch nach EU-Vorgaben umsetzen. (nb)

-w-

#1 LinkerCacheAnonym
  • 17.10.2005, 16:40h
  • Dann wollen wir doch mal hoffen, das sich die SPD wenigstens einmal gegen die CDU durchsetzt! Ansonsten steht es eh in den Sternen, da das Gesetz anschliessend noch durch den Bundesrat muß. Und der ist ja leider nunmal davon bestimmt, das dort Menschen in die erste und die zweite klasse aufgeteilt werden, was man zuletzt an der ablehnung der erhöhung des ALG-2 auf westniveau im osten deutschlands gesehen hat.
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#2 Stefan K.Anonym
  • 18.10.2005, 14:09h
  • @Linker Cache:

    Ich denke schon, dass sich die SPD durchsetzen wird. Die FDP hatte sich auch schon manchmal durchgesetzt. Wenn zwei Menschen bzw. Parteien oder Unternehmen oder so verhandeln, dann hat jeder das Recht, seine Bedingungen zu fordern, wenn sie nicht gesetzwidrig sind (was ja beim ADG nicht der Fall ist).
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#3 LinkerCacheAnonym
  • 18.10.2005, 16:22h
  • Wenn sie es nicht schafft, sich durchzusetzen, dann müssen eh wir alle es ausbaden. da es sich um ein EU-Gesetz handelt, wird dann die BRD strafe zahlen müssen(sprich: der dumme bürger).
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