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Büchertische und Gebete
Homo-"Heilung": Evangelische Allianz gibt Ratgeber zur Umgehung des Verbots heraus
Der evangelikale Dachverband meint, dass Jugendliche und Erwachsene weiter "ergebnisoffen" zu ihrer Sexualität und zu Glaubenssätzen wie Enthaltsamkeit beraten werden können – solange kein Zwang ausgeübt werde.

Symbolbild
- 22. Juni 2020, 19:24h 5 Min.
Teile der evangelischen Kirche werden wohl auch nach dem Verbot von Homo-"Heilung" versuchen, auf Menschen einzuwirken, ihre Homosexualität mindestens nicht auszuleben. Nicht anders lässt sich eine Handreichung verstehen, die der evangelikale Dachverband Evangelische Allianz nun zum "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" vorgelegt hat.
Das in Kürze in Kraft tretende Gesetz (PDF) war im Mai im Bundestag beschlossen und im Juni im Bundesrat abgenickt worden. Strafrechtlich verboten wird die Durchführung von Behandlungen, "die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind", wenn es sich um Jugendliche oder Erwachsene mit einem Willensmangel handelt. Über die Kritik an der Altersgrenze und an einer Strafausnahme für Erziehungsberechtigte setzte sich die Regierung ebenso hinweg wie bei Ausnahmen beim Verbot vom Bewerben, Anbieten oder Vermitteln entsprechender Angebote, für das ein Bußgeld angedroht wird.
/ BMG_Bund | Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums von Jens Spahn (CDU) erarbeitete die Regierung ein Gesetz gegen "Konversionstherapien". Doch es hat so einige Ausnahmen#Konversionstherapien sollen verboten werden. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund. Ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: es ist ok, so wie du bist.", sagt @jensspahn zum Kabinettbeschluss. pic.twitter.com/hnnpp2W7tb
BMG (@BMG_Bund) December 18, 2019
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Das Papier der Allianz weist korrekt darauf hin, dass es in der Vergangenheit "zu fragwürdigen und zum Teil entwürdigenden therapeutischen Versuchen" gekommen sei, "homosexuelle Orientierungen zu verändern". "Massive Interventionen" etwa mit Elektroschocks seien "weder fachlich vertretbar noch menschlich akzeptabel".
"Von diesen Konversionsbehandlungen zu unterscheiden ist eine ergebnisoffene Beratung von Menschen, die mit ihrer Homosexualität Fragen und Konflikte verbinden", argumentiert allerdings die Allianz. "Das kann in ihren Lebenszielen und -situationen, oder in ihren Glaubensüberzeugungen begründet sein." Manche dieser Menschen äußerten "proaktiv den Wunsch nach einer Veränderung". Der Verlauf und die Ergebnisse eines solchen Weges seien "nicht vorhersehbar". Die Allianz meint: "Eine Beratung auf dieser Grundlage wird nach unserer Überzeugung vom Wortlaut des Gesetzentwurfs nicht erfasst."
Bewusste Freibriefe im Gesetz werden genutzt
Die Allianz berät in der Handreichung die Gemeinden, sie dürften die Glaubensüberzeugung, dass Homosexualität eine Sünde sei, weiter vertreten. Sie dürften sie nicht als Krankheit benennen und auch nicht konkret für ein "Behandlungs"-Angebot werben. "Persönliche Lebenszeugnisse, in denen Menschen von ihrem Weg einer Veränderung erzählen, oder davon berichten, dass sie trotz nicht-gelebter Homosexualität erfüllt leben, sind im Rahmen des Gottesdienstes zulässig." Auch sei entsprechende Literatur etwa auf Büchertischen erlaubt. Evangelikale Vereine in Deutschland hatten "persönliche Lebenszeugnisse" schon in ihren Jugendmagazinen abgedruckt oder in Buchform verschickt.
Experten wie Hartmut Rus vom LSVD hatten vor Verabschiedung des Gesetzes genau davor gewarnt, dass durch im Vergleich zum ersten Referentenentwurf aufgenommene nähere Ausführungen zum Werbeverbot ein solches Handeln möglich würde – die Homo-"Heiler" der "Offensive Junger Christen" hatten sich öffentlich gefreut, zusammen mit der Evangelischen Allianz einige Einschränkungen des Verbots erreicht zu haben (queer.de berichtete). Wie erwartet stürzt sich die Allianz auch auf eine weitere Passage im Gesetzestext, den sie mehrfach zitiert: "Seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche, die einen Austausch über die Lebenssituation des Betreffenden, über etwaige Glaubensangebote oder den Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung zum Gegenstand haben, stellen regelmäßig keine Konversionsbehandlung dar."

Das Kleingedruckte zum Gesetz lockert dieses an einigen Stellen auf, etwa beim Werbeverbot oder – ausgrechnet – zur Seelsorge
Gründe für ein seelsorgerisches Gespräch könnten laut der Allianz etwa Menschen sein, "die in ihrer Sexualität einen Widerspruch zwischen Fühlen und Verhalten oder zwischen Verhalten und Identität empfinden", "die einen Veränderungswunsch einbringen", "die einen Konflikt wahrnehmen zwischen ihrem Selbstwert und ihrer Sexualität, oder die an Beziehungsängsten leiden", oder Menschen, "deren Wertekonzept eine gelebte Homosexualität ausschließt". Erlaubt sei, diese "in einem ergebnisoffenen Prozess zu begleiten, damit sie lernen, sich besser zu verstehen und zu einem Umgang mit ihrer Sexualität und ihrer geschlechtlichen Identität finden, den sie bejahen können".
Im großen und ganzen sind dies die Worthülsen, mit denen deutsche Homo-"Heiler" schon in den letzten Jahren ihre Arbeit beschrieben haben. "Eine ergebnisoffene Beratung muss auch eine Entscheidung für den heterosexuellen Lebensentwurf zulassen", hatte die Evangelische Allianz im letzten Jahr an Bundestagsabgeordnete geschrieben (queer.de berichtete).
"Ethische Orientierung" und "stützende Seelsorge" bei Jugendlichen
Zur Jugendarbeit heißt es konkreter: "Gespräche zwischen Mitarbeitern und Jugendlichen müssen immer ergebnisoffen sein. In Themen zur Sexualität dürfen Jugendliche eine ethische Orientierung erfahren, aber keinem Zwang ausgesetzt werden, der auf Veränderung oder Unterdrückung gleichgeschlechtlichen Empfindens zielt."
Jugendliche könnten weiter "durch ihre Jugendleiter stützende Seelsorge erfahren und einen geschützten Raum erhalten, um autonom über sich und die eigenen Lebensziele nachzudenken oder Informationen einzuholen." Ein Austausch über die Lebenssituation der Jugendlichen, Glaubensangebote oder den Umgang mit der eigenen Sexualität sei keine Konversionsbehandlung. Möglich seien auch "Anregungen für Jugendliche, wie ein Lebensentwurf und der Umgang mit sexuellen und romantischen Sehnsüchten aussehen kann, etwa den Verzicht auf voreheliche sexuelle Aktivität".

Bei einer "Demo für alle" in Stuttgart sprach 2015 "Marcel" für eine Gruppe von Männern, die ihr Schwulsein "aus Gründen eigener Einsicht oder ihrer christlichen Glaubensüberzeugungen" nicht auslebe (queer.de berichtete). Jene "Bruderschaft des Weges", ein Nachfolgeprojekt der Homo-"Heiler" von Wüstenstrom, hat seinen offiziellen Sitz nach Verabschiedung des Gesetzes zu "Konversionsbehandlungen" in die Schweiz verlegt (queer.de berichtete)
Jugendmitarbeiter hätten weiter die Aufgabe, jungen Christen die Grundlagen des Glaubens, darunter "die christliche Ethik, auch im Bereich der Sexualität", zu vermitteln, so die Allianz trotzig. "Die Verkündigung wirbt für die freie Entscheidung zu einem Lebenskonzept – nötigt aber dieses niemandem auf." Auch das Verbot, konkrete "Konversionsbehandlungen" zu vermitteln, scheint man durch Umdefinition entsprechender Angebote umgehen zu wollen: "Stellt dagegen ein junger Mensch bei sich grundsätzliche Konflikte im Zusammenhang mit seiner Sexualität fest, sollte ihm ein Beratungsweg eröffnet werden, der allgemeinen Gütekriterien einer ergebnisoffenen Seelsorge, psychologischen Beratung oder Psychotherapie entspricht."
Weiterhin: Pray the gay away

Die Handreichung der Evangelikalen Allianz bietet diese auch zum Download auf ihrer Webseite an
Wie wenig das Gesetz in der Praxis taugen könnte, zeigt vor allem eine Passage zum Gebet: "Immer wieder wird der Wunsch von Teenagern an Jugendmitarbeiter herangetragen, für sie zu beten, da sie durch ihre homosexuellen oder transsexuellen Gefühle verunsichert sind. Nicht selten ist das Anliegen dieses Gebets der Wunsch nach Abnahme oder Veränderung der als konflikthaft empfundenen Situation."
Die Allianz meint, da man sich im Gebet im Glauben an Gott wende und "Gottes souveränes Handeln für uns nicht verfügbar" sei, könne ein solches Gebet keine "Konversionsbehandlung" sein. "Jugendmitarbeiter sollten aber darauf bedacht sein, keinen gegenteiligen Eindruck zu vermitteln, in dem sie etwa mit dem Gebet Versprechungen verbinden".
In einem späteren Teil der Handreichung gibt die Evangelische Allianz noch Tipps zum Verhalten bei strafrechtlichen Vorwürfen und Ermittlungen. Bei der Suche nach einem Rechtsberater sei man auf Anfrage behilflich. (nb)















Also dürfen solche "Heiler" weiter ihr Scharlatangeschäft betreiben, denn was ZWANG ist, wird nie bewiesen werden, weil im Zweifel immer Aussage gegen Aussage steht.