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Ergänzung von Artikel 1
Niederlande wollen "sexuelle Orientierung" in Verfassung schützen
Die zweite Parlamentskammer stimmte am Dienstag dafür, den Schutz vor Diskriminierung auszuweiten.
- 30. Juni 2020, 18:00h 2 Min.
Die niederländische Verfassung könnte bald einen audrücklichen Diskriminierungsschutz für Homo- und Bisexuelle enthalten. Am Dienstag stimmte die Zweite Kammer des Parlaments für eine entsprechende Verfassungsänderung.
Artikel 1 der "Grondwet" verbietet bislang Diskriminierung aufgrund Religion, Weltanschauung, politischer Zugehörigkeit, Rasse und Geschlecht. Mit dem angenommenen Gesetzentwurf würden die Merkmale sexuelle Orientierung ("seksuele gerichtheid") und Behinderung ("handicap") hinzugefügt.
124 Parlamentarier*innen stimmten für den Entwurf der linksliberalen Partei D66, der grünen Partei GroenLinks und der sozialdemokratischen PvdA, der bereits aus dem Jahr 2010 stammt; 26 dagegen. Nach dem Abgeordnetenhaus landet er nun in der Ersten Kammer, dem Senat mit Vertretern aus den Provinzen. Nach einer Zustimmung müsste die Verfassungsänderung nach den Parlamentswahlen im März 2021 erneut mit Zweidrittelmehrheit endgültig verabschiedet werden.
"Wundervolle Neuigkeiten"
Die niederländische Queer-Organisation COC sprach von "wundervollen Neuigkeiten": Seit fast 20 Jahren kämpfe man für den verfassungsrechtlichen Schutz, der im letzten Jahr beim CSD in Amsterdam und bei einem Treffen mit Parlamentarieren groß thematisiert wurde. "Heute machen wir einen großen Schritt zur Einbettung unserer Rechte in die Verfassung", so die COC-Vorsitzende Astrid Oosenbrug. "Dies ist für heute wichtig, beispielsweise als Mandat für Politiker zur Bekämpfung von Gewalt gegen LGBTI-Personen. Und es ist wichtig für die Zukunft, um sicherzustellen, dass wir auch in fünfzig oder hundert Jahren unsere hart erkämpften Rechte genießen können."
PRACHTIG NIEUWS: de Tweede Kamer stemde op dinsdag 30 juni in grote meerderheid voor een wetsvoorstel van D66,…
Gepostet von COC Nederland am Dienstag, 30. Juni 2020
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Laut COC hätten die Autoren des Gesetzes und in der Debatte Innenministerin Kajsa Ollongren zugesichert, dass das bisherige Diskriminierungsmerkmal "Geschlecht" auch Diskriminierung gegenüber trans und inter Personen beinhalte. Während der Debatte hatte es noch Diskussionen gegeben, das Merkmal "Alter" aufzunehmen – der Gedanke wurde schließlich in einem zusätzlichen Antrag aufgenommen, der die Regierung verpflichtet, die Aufnahme des Merkmals zu prüfen.
Auch in Deutschland wird seit Jahren debattiert, den Diskriminierungs-Artikel 3 des Grundgesetzes zu ergänzen. Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen starteten dazu im letzten Herbst eine neue Gesetzesinitiative, um das Merkmal "sexuelle Identität" aufzunehmen (queer.de berichtete). Bei einer Bundestagsdebatte im November signalisierten auch die Regierungsfraktionen Verhandlungsbereitschaft (queer.de berichtete). Große Zustimmung gab es im Februar auch bei einer Experten-Anhörung im Rechtsausschuss (queer.de berichtete). (cw)

















Deutschland hinkt mal wieder beim verfassungsrechtlichen Schutz von LGBTIQ's hinterher.
Es besteht dringend Handlungsbedarf.